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   LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2006 - 11 Sa 230/06   

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https://dejure.org/2006,12328
LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2006 - 11 Sa 230/06 (https://dejure.org/2006,12328)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.09.2006 - 11 Sa 230/06 (https://dejure.org/2006,12328)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. September 2006 - 11 Sa 230/06 (https://dejure.org/2006,12328)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer finanziellen Benachteiligung eines Betriebsratsmitglieds gegenüber einem Arbeitnehmer mit vergleichbarer, betriebsüblicher und beruflicher Entwicklung; Kreis der mit einem Betriebsratsmitglied vergleichbaren Arbeitnehmer; Bestimmung der Vergütung eines ...

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; BetrVG § 37 Abs. 4; ; BetrVG § 78; ; BetrVG § 78 S. 2; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 4 § 78 Satz 2
    Unbegründete Eingruppierungsklage eines Betriebsratsmitgliedes bei fehlendem betriebsüblichem Aufstieg zur Teamleiterin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - betriebsübliche berufliche Entwicklung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2006 - 11 Sa 230/06
    Vergleichbar sind Arbeitnehmer des Betriebes, die zum Zeitpunkt der Übernahme des Amtes, bei Ersatzmitgliedern im Zeitpunkt des Nachrückens, eine im wesentlichen gleich qualifizierte Tätigkeit wie das Betriebsratsmitglied ausgeübt haben und auch hinsichtlich Persönlichkeit, Qualifikation und Leistung vergleichbar sind (BAG 15.01.1992, EZA § 37 BetrVG 1972 Nr. 110; 1901.2005 - 7 AZR 208/04 -, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04).
  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 208/04

    Betriebsratsmitglied - Auskunftsanspruch über Gehaltsentwicklung vergleichbarer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2006 - 11 Sa 230/06
    Vergleichbar sind Arbeitnehmer des Betriebes, die zum Zeitpunkt der Übernahme des Amtes, bei Ersatzmitgliedern im Zeitpunkt des Nachrückens, eine im wesentlichen gleich qualifizierte Tätigkeit wie das Betriebsratsmitglied ausgeübt haben und auch hinsichtlich Persönlichkeit, Qualifikation und Leistung vergleichbar sind (BAG 15.01.1992, EZA § 37 BetrVG 1972 Nr. 110; 1901.2005 - 7 AZR 208/04 -, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04).
  • LAG Köln, 19.04.2018 - 4 Sa 401/17

    Bemessung des Arbeitsentgelts des freigestellten Betriebsratsmitglieds nach

    Fehlt es an einem vergleichbaren Arbeitnehmer, weil der frühere Arbeitsplatz des freigestellten Betriebsratsmitgliedes ersatzlos weggefallen ist, bemisst sich das ihm zustehende Arbeitsentgelt nach der Tätigkeit, die ihm nach dem Arbeitsvertrag übertragen werden müsste, wenn es nicht freigestellt wäre (BAG, 17.05.1977 -1 AZR 458/74; ebenso LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2006 - 11 Sa 230/06).

    bb.              Für den Fall, dass es an einer vergleichbaren Person fehlt, weil der frühere Arbeitsplatz des freigestellten Betriebsratsmitglieds ersatzlos weggefallen ist, hat das Bundesarbeitsgericht in einer früheren Entscheidung festgestellt, dass das dem Betriebsratsmitglied zustehende Arbeitsentgelt sich nach der Tätigkeit bemesse, die ihm nach dem Arbeitsvertrag übertragen werden müsste, wenn er nicht freigestellt wäre (BAG, Urteil vom 17.05.1977 - 1 AZR 458/74 -, Rn. 9, juris; ebenso LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.09.2006 - 11 Sa 230/06 -, Rn. 25, juris und Däubler, SR 2017, 85, 102).

  • ArbG Berlin, 12.08.2015 - 28 Ca 18725/14

    Entgelt- und Beschäftigungsschutz - Betriebsratsmitglied - Benachteiligung -

    hierzu statt vieler LAG Rheinland-Pfalz, 21.9.2006 - 11 Sa 230/06 - ZTR 2007, 340 (Leitsatz; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Für die Frage der Vergleichbarkeit i.S.d. § 37 Abs. 4 BetrVG ist grundsätzlich auf diejenigen Arbeitnehmer abzustellen, die im Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamtes eine im Wesentlichen gleich qualifizierte Tätigkeit ausgeübt haben, wie das Betriebsratsmitglied.

    Fehlt es an solchen, so ist auf solche Arbeitnehmer abzustellen, die Tätigkeiten ausüben, die dem Betriebsratsmitglied bei Wegfall seines Amtes vom Arbeitgeber übertragen werden würden"; Martin Wolmerath, in: Franz-Josef Düwell (Hrg.), BetrVG [HaKo], 4. Auflage (2014), § 37 Rn. 25: "Fehlt ein vergleichbarer Arbeitnehmer, so ist auf solche Arbeitnehmer abzustellen, die Tätigkeiten ausüben, die der Arbeitgeber dem Betriebsratsmitglied bei einem Wegfall seines Betriebsratsamtes übertragen würde (...)".S. hierzu statt vieler LAG Rheinland-Pfalz, 21.9.2006 - 11 Sa 230/06 - ZTR 2007, 340 (Leitsatz; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Für die Frage der Vergleichbarkeit i.S.d. § 37 Abs. 4 BetrVG ist grundsätzlich auf diejenigen Arbeitnehmer abzustellen, die im Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamtes eine im Wesentlichen gleich qualifizierte Tätigkeit ausgeübt haben, wie das Betriebsratsmitglied.

    173) S. hierzu statt vieler LAG Rheinland-Pfalz, 21.9.2006 - 11 Sa 230/06 - ZTR 2007, 340 (Leitsatz; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Für die Frage der Vergleichbarkeit i.S.d. § 37 Abs. 4 BetrVG ist grundsätzlich auf diejenigen Arbeitnehmer abzustellen, die im Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamtes eine im Wesentlichen gleich qualifizierte Tätigkeit ausgeübt haben, wie das Betriebsratsmitglied.

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