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   LAG Baden-Württemberg, 01.09.2005 - 11 Sa 7/05   

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https://dejure.org/2005,3871
LAG Baden-Württemberg, 01.09.2005 - 11 Sa 7/05 (https://dejure.org/2005,3871)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.09.2005 - 11 Sa 7/05 (https://dejure.org/2005,3871)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. September 2005 - 11 Sa 7/05 (https://dejure.org/2005,3871)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Formunwirksamkeit einer nur von einem lediglich gemeinsam vertretungsberechtigten Geschäftsführer einer GmbH unterzeichneten Kündigungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung im Hinblick auf die Schriftform und die Frage einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung des Kündigenden; Anforderungen an die Schriftform des § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wenn für eine Vertragspartei ein Vertreter die ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB § 126 Abs. 1; ; BGB § 174; ; BGB § 180 Satz 1; ; BGB § 623; ; BetrVG § 102

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formunwirksamkeit einer nur von einem lediglich gemeinsam vertretungsberechtigten Geschäftsführer einer GmbH unterzeichneten Kündigungserklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 100
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 162/04

    Schriftform

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.09.2005 - 11 Sa 7/05
    Mit seinen zusätzlichen Funktionen, der Identitätsfunktion, der Echtheitsfunktion und der Verifikationsfunktion schützt die Schriftform des § 623 BGB vor allem den Kündigungsempfänger, der bei einem Zugang einer Kündigung, die nicht in seiner Anwesenheit abgegeben wird, hinsichtlich der Identität des Ausstellers, der Echtheit der Urkunde und der Frage wer die Erklärung abgegeben hat, regelmäßig nicht beim Erklärenden sofort nachfragen kann (vergl. BAG Urt. v. 21.04.2005, 2 AZR 162/04 NZA 2005, 865).

    Eine solche Kündigungserklärung enthalte nämlich keinen hinreichend deutlichen Hinweis darauf, dass es sich nicht lediglich um den Entwurf eines Kündigungsschreibens handelt, der versehentlich von den übrigen Gesellschaftern noch nicht unterzeichnet ist (BAG 21.04.2005, 2 AZR 162/04 a.a.O.).

  • BGH, 05.11.2003 - XII ZR 134/02

    Kündigung eines nicht der Schriftform genügenden langfristigen Mietvertrages

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 01.09.2005 - 11 Sa 7/05
    Dabei ist für die Einhaltung der Schriftform erforderlich, dass alle Erklärenden die schriftliche Willenserklärung unterzeichnen (BGH 05.11.2003, NJW 2004 1103).
  • LAG Hessen, 04.03.2013 - 17 Sa 633/12

    Aufhebungsvertrag - Schriftform - Gesamtvertreter

    aa) Die Frage wird insbesondere im Zusammenhang mit Erklärungen eines gesamtvertretungsberechtigten BGB-Gesellschafters erörtert (BAG 21. April 2005 - 2 AZR 162/04 - AP BGB § 623 Nr. 4; BAG 28. November 2007, 6 AZR 1108/06 - aaO; BGH 16. Juli 2003 - XII ZR 65/02 - NJW 2003, 3053; BGH 05. November 2003 - XII ZR 134/02 - NJW 2004, 1103), aber auch im Zusammenhang mit Erklärungen eines gesamtvertretungsberechtigten Organvertreters einer Kapitalgesellschaft (LAG Hamm 26. Mai 2010 - 18 Sa 608/09 - nv., juris; BGH 04. November 2009 - XII ZR 86/07 - BGHZ 183, 67; OLG Düsseldorf 17. März 2005 - 10 U 172/03 - ZMR 2006, 35, zitiert nach juris), eines kraft Vollmachtserteilung gesamtvertretungsberechtigten Vertreters wie eines Betriebsleiters (LAG Sachsen 26. November 2002 - 7 Sa 1081/01 - nv., juris) oder eben auch im Zusammenhang mit Gesamtprokuristen (LAG Baden-Württemberg 01. September 2005 - 11 Sa 7/05 - ZIP 2006, 100, Volltext: juris; LAG Thüringen 27. Januar 2009 - 7 Sa 597/07 - LAGE BGB 2002 § 623 Nr. 7; OLG Karlsruhe 08. September 2005 - 8 U 57/05 - OLGR Karlsruhe 2006, 40, zitiert nach juris).

    Jedenfalls dann, wenn für den Geschäftsgegner zumindest unklar bleibt, ob sich die Erklärung noch im Entwurfsstadium befindet, reicht die Unterschrift nur eines Gesamtvertretungsberechtigten zur Wahrung der Schriftform nicht aus, und zwar auch dann nicht, wenn ihm im Einzelfall Einzelvertretungsberechtigung übertragen war und/oder seine Erklärung nachträglich genehmigt wurde (LAG Baden-Württemberg 01. September 2005 - 11 Sa 7/05 - aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2006 - 9 Ta 13/05

    Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die Alleinentscheidungsbefugnis des

    Die Klage war vor dem Landesarbeitsgericht (Az.: 11 Sa 7/05) erfolgreich; das Gericht stellte die Unwirksamkeit der Kündigung fest und verurteilte die Beklagte zur Weiterbeschäftigung des Klägers.
  • ArbG Düsseldorf, 11.04.2018 - 3 Ca 6910/17

    Fluggesellschaft Stilllegung Betriebsteilübergang

    Denn im Zusammenhang mit § 623 BGB kann jedenfalls dann, wenn für den Geschäftsgegner unklar bleibt, ob sich die Erklärung noch im Entwurfsstadium befindet, die Unterschrift nur eines Gesamtvertretungsberechtigten ausnahmsweise zur Wahrung der Schriftform nicht ausreichen (LAG Baden-Württemberg, 01.09.2005 - 11 Sa 7/05).
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