Weitere Entscheidung unten: LAG Baden-Württemberg, 27.09.2012

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 29.11.2012 - 11 Sa 74/12   

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LAG Hamm, 29.11.2012 - 11 Sa 74/12 (https://dejure.org/2012,45988)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29.11.2012 - 11 Sa 74/12 (https://dejure.org/2012,45988)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29. November 2012 - 11 Sa 74/12 (https://dejure.org/2012,45988)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entgeltanspruch einer Psychotherapeutin in Ausbildung (PiA) für ihre Tätigkeit im praktischen Jahr in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltanspruch einer Psychotherapeutin in Ausbildung (PiA) für ihre Tätigkeit im praktischen Jahr in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Lohnwucher und Sittenwidrigkeit bei unentgeltlicher Arbeit von Psychotherapeuten in der Ausbildung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Auch im Psycho-PJ muss Leistung bezahlt werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eine Psychotherapeutin in Ausbildung kann für ihre Tätigkeit im praktischen Jahr im Einzelfall eine Vergütung beanspruchen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lohnwucher bei Praktikum von angehenden Psychotherapeuten

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Psychotherapeuten in Ausbildung - kein Anspruch auf Vergütung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Praktisches Jahr in Psychotherapieausbildung ohne Bezahlung kann sittenwidrig sein

Besprechungen u.ä.

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Lohnwucher bei Praktikum von angehenden Psychologen

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.03.1981 - 5 AZR 353/79

    Ausbildung

    Auszug aus LAG Hamm, 29.11.2012 - 11 Sa 74/12
    Die dortige Klage eines Studenten der Medizin auf eine angemessene Vergütung für die Dauer des praktischen Studienjahres hat das BAG deshalb abgewiesen ( BAG 25.03.1981 - 5 AZR 353/79 - AP BBiG § 19 Nr. 1; kritisch hierzu: Schade, Praktikum: Aktuelle Rechtslage, NZA 2012, 654, 655 ).
  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus LAG Hamm, 29.11.2012 - 11 Sa 74/12
    Zu verzinsen ist der Bruttobetrag ( BAG GS 07.03.2001 NZA 2001, 1195).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.02.2008 - 5 Sa 45/07

    Praktikantenverhältnis - Arbeitnehmereigenschaft - Sittenwidrigkeit - Wucherlohn

    Auszug aus LAG Hamm, 29.11.2012 - 11 Sa 74/12
    An die Stelle der nach § 138 BGB unwirksamen Vereinbarung der Unentgeltlichkeit tritt der Anspruch auf eine Vergütung in üblicher Höhe nach § 612 Abs. 2 BGB ( LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2011 - 6 Sa 444/11 u. 456/11 - ; LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - NZA 2008, 768; LAG Sachsen-Anhalt 18.05.2009 - 6 Sa 432/08 - ; Maties, Generation Praktikum, RdA 2007, 135, 139; ErfK-Preis, 13. Aufl. 2013 § 612 BGB Rn. 2, 3 mwN).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2011 - 6 Sa 444/11

    Vergütungsanspruch eines Rettungsassistenten - unentgeltliche Einstellung als

    Auszug aus LAG Hamm, 29.11.2012 - 11 Sa 74/12
    An die Stelle der nach § 138 BGB unwirksamen Vereinbarung der Unentgeltlichkeit tritt der Anspruch auf eine Vergütung in üblicher Höhe nach § 612 Abs. 2 BGB ( LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2011 - 6 Sa 444/11 u. 456/11 - ; LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - NZA 2008, 768; LAG Sachsen-Anhalt 18.05.2009 - 6 Sa 432/08 - ; Maties, Generation Praktikum, RdA 2007, 135, 139; ErfK-Preis, 13. Aufl. 2013 § 612 BGB Rn. 2, 3 mwN).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 18.05.2009 - 6 Sa 432/08
    Auszug aus LAG Hamm, 29.11.2012 - 11 Sa 74/12
    An die Stelle der nach § 138 BGB unwirksamen Vereinbarung der Unentgeltlichkeit tritt der Anspruch auf eine Vergütung in üblicher Höhe nach § 612 Abs. 2 BGB ( LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2011 - 6 Sa 444/11 u. 456/11 - ; LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - NZA 2008, 768; LAG Sachsen-Anhalt 18.05.2009 - 6 Sa 432/08 - ; Maties, Generation Praktikum, RdA 2007, 135, 139; ErfK-Preis, 13. Aufl. 2013 § 612 BGB Rn. 2, 3 mwN).
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 289/13

    Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin - praktische Tätigkeit -

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 29. November 2012 - 11 Sa 74/12 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 17.10.2014 - 1 Sa 664/14

    Praktikantin fordert Arbeitsentgelt für achtmonatige Tätigkeit im Einzelhandel

    Zwar gibt das Arbeitsgericht die Rechtsprechung zur Abgrenzung eines Praktikanten- von einem Arbeitsverhältnis zutreffend wieder und weist darauf hin, dass bei einem Praktikum das Erlernen praktischer Kenntnisse und Erfahrungen die für den Betrieb erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse deutlich überwiegen müsse, wofür der Arbeitgeber darlegungspflichtig sei (vgl. BAG 13.03.2003 - 6 AZR 564/01, juris; LAG Hamm 29.11.2012 - 11 Sa 74/12, juris; LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - NZA 2008, 768).
  • ArbG Bochum, 25.03.2014 - 2 Ca 1482/13

    Praktikantin bei Rewe - 17.000 Euro nachträgliches Gehalt

    Soweit also weder eine Qualifikation vermittelt wird, noch eine fachlich betreute Ausbildung vorliegt, sondern die Erbringung einer Arbeitsleistung im Vordergrund steht und lediglich der Erwerb von Berufserfahrung ermöglicht werden soll, handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis (LAG Köln 16.05.2008 - 11 Sa 20/08 - juris, m.w.N.; vgl. auch LAG Hamm 29.11.2012 - 11 Sa 74/12 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 24.06.2011 - 6 Sa 444/11 und 456/11 -juris, sowie LAG Sachsen-Anhalt 18.05.2009 -6 Sa 432/08 -juris).
  • LAG Hamm, 05.12.2014 - 1 Sa 1152/14

    Praktikum; Arbeitsverhältnis; berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

    Zwar gibt das Arbeitsgericht die Rechtsprechung zur Abgrenzung eines Praktikanten- von einem Arbeitsverhältnis zutreffend wieder und weist darauf hin, dass bei einem Praktikum das Erlernen praktischer Kenntnisse und Erfahrungen die für den Betrieb erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse deutlich überwiegen müsse, wofür der Arbeitgeber darlegungspflichtig sei (vgl. BAG 13.03.2003 - 6 AZR 564/01, juris; LAG Hamm 29.11.20912 - 11 Sa 74/12, juris; LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - NZA 2008, 768).
  • ArbG Köln, 18.09.2014 - 11 Ca 10331/13

    Kein Entgeltanspruch eines Psychotherapeuten in Ausbildung für seine Tätigkeit im

    Ein solcher ergibt sich weder aus der Ausbildungsverordnung noch aus dem PsychThG und auch nicht aus anderen gesetzlichen Regelungen (LArbG Hamm, Urteil v. 29.11.2012 - 11 Sa 74/12, Rn. 98 - nach juris).

    Zwar entspricht es im Rahmen von Praktikantentätigkeiten der herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum, dass ein Praktikant im Falle der Vereinbarung eines unentgeltlichen Tätigwerdens eine übliche Vergütung nach §§ 611, 612 BGB verlangen kann, wenn dieser im Rahmen seiner Tätigkeit über einen längeren Zeitraum Leistungen erbringt, die nicht vorrangig Aus- und Fortbildungszwecken dienen, sondern ganz überwiegend im betrieblichen Interesse liegen (vgl. LAG Hamm, Urteil v. 29.11.2012 - 11 Sa 74/12, Rn. 101 - nach juris).

  • ArbG Köln, 20.05.2021 - 8 Ca 970/21

    Berechnung des Mindestlohns für Psychotherapeuten in Ausbildung nach § 27 Abs. 4

    Da der übliche Arbeitsumfang bei der Beklagten für eine Vollzeittätigkeit 38, 5 Stunden pro Woche betrage, habe man die 1.000.- Euro für eine "Vollzeittätigkeit" - von diesem Betrag gehe die Beklagte nicht erst seit der Gesetzesänderung zum 01.09.2020, sondern bereits seit der Veröffentlichung der Entscheidung des LAG Hamm vom 29.11.2012, 11 Sa 74/12, aus -, entsprechend auf 24/38,5 umgerechnet, so dass man auf den exakt an die Klägerin gezahlten Betrag komme.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der beklagtenseitig zitierten Entscheidung des LAG Hamm vom 29.11.2012, 11 Sa 74/12, später bestätigt durch BAG, Urteil vom 10.02.2015, 9 AZR 289/13.

  • ArbG Brandenburg, 30.04.2014 - 5 Ca 1191/13

    Entgeltanspruch einer Psychologin i. P. für ihre Tätigkeit im praktischen Jahr

    An die Stelle der nach § 138 BGB unwirksamen Vereinbarung der Unentgeltlichkeit tritt der Anspruch auf eine Vergütung in üblicher Höhe nach § 612 Abs. 2 BGB (LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2011, 6 Sa 444/11 und 456/11; LAG Baden-Württemberg, NZA 2008, 768, LAG Sachsen-Anhalt, 18.05.2009, 6 Sa 432/08; so auch für den Entgeltanspruch einer Psychotherapeutin/Diplompsychologin in Ausbildung: LAG Hamm, Urteil vom 29.11.2012, 11 Sa 74/12; Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 16.10.2012, 21 Ca 43/12; Erfurter Kommentar/Preiß, 13. Auflage 2013, § 612 BGB, Rnr. 2, 3 m.w.N.).
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LAG Baden-Württemberg, 27.09.2012 - 11 Sa 74/12 (https://dejure.org/2012,80688)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.09.2012 - 11 Sa 74/12 (https://dejure.org/2012,80688)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. September 2012 - 11 Sa 74/12 (https://dejure.org/2012,80688)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 180/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.09.2012 - 11 Sa 74/12
    Mit dem beklagten Land kann davon ausgegangen werden, dass gemäß § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L der Arbeitgeber alleine über das Ob und Wie der Anrechnung erforderlicher Vorbeschäftigungszeiten verfügen kann, dass das Ob und Wie eine Anrechnung im freien Kompetenzermessen des Landes steht, es sich dabei um ein einseitiges Bestimmungsrecht handelt, welches nicht dem Prüfungsmaßstab des billigen Ermessens unterliegt und dass den Arbeitsgerichten deshalb keine ersetzende Entscheidungsbefugnis zusteht (LAG Bad.-Württ. 16.01.2009 - 7 Sa 75/08, bestätigt durch BAG 23.09.2010 - 6 AZR 180/09).
  • BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 498/07

    Überleitung von Arbeitsverhältnissen aus dem BMT-G in den TVöD - Bestimmung des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.09.2012 - 11 Sa 74/12
    a) Objektive Voraussetzung für die Berücksichtigung förderlicher Zeiten ist das Erfordernis der Personalgewinnung, d. h. der Personalbedarf kann andernfalls quantitativ oder qualitativ nicht hinreichend abgedeckt werden (vgl. BAG 26.06.2008 - 6 AZR 498/07 - AP Nr. 2 zu § 6 BMT-G 2).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 7 Sa 75/08

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - Anrechnung von Zeiten einschlägiger

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.09.2012 - 11 Sa 74/12
    Mit dem beklagten Land kann davon ausgegangen werden, dass gemäß § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L der Arbeitgeber alleine über das Ob und Wie der Anrechnung erforderlicher Vorbeschäftigungszeiten verfügen kann, dass das Ob und Wie eine Anrechnung im freien Kompetenzermessen des Landes steht, es sich dabei um ein einseitiges Bestimmungsrecht handelt, welches nicht dem Prüfungsmaßstab des billigen Ermessens unterliegt und dass den Arbeitsgerichten deshalb keine ersetzende Entscheidungsbefugnis zusteht (LAG Bad.-Württ. 16.01.2009 - 7 Sa 75/08, bestätigt durch BAG 23.09.2010 - 6 AZR 180/09).
  • BAG, 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12

    Korrigierende Rückstufung bei Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L

    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 27. September 2012 - 11 Sa 74/12 - wird zurückgewiesen.
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