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   LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2007 - 11 Ta 79/07   

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https://dejure.org/2007,14019
LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2007 - 11 Ta 79/07 (https://dejure.org/2007,14019)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.04.2007 - 11 Ta 79/07 (https://dejure.org/2007,14019)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. April 2007 - 11 Ta 79/07 (https://dejure.org/2007,14019)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Kosten einer Unterkunft für Familienangehörige bei der ratenweisen Rückzahlung von Prozesskostenhilfe; Berechnung der Prozesskostenhilfe bei mehreren mit eigenem Einkommen in einer Wohnung zusammenlebenden Familienangehörigen

  • Judicialis

    ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 124 Nr. 4; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 3; ; ZPO §§ 567 ff; ; ArbGG § 78 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3
    Unterkunftskosten bei der Prozesskostenhilfe - Aufteilung nach Kopfteilen bei gemeinschaftlicher Nutzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 28.12.1999 - 9 WF 760/99

    Berechnung von Prozesskostenhilfe, wenn in einer Wohnung mehrere Personen mit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2007 - 11 Ta 79/07
    Dies gilt bei Ehegatten, Familienangehörigen, nichtehelichen Lebensgemeinschaften und anderen Wohngemeinschaften gleichermaßen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 28.12.1999, - 9 WF 760/99 -).
  • VG Düsseldorf, 02.12.2010 - 12 K 4571/10

    Klage auf Erstattung von Schülerfahrtkosten wegen Taxifahrten abgewiesen

    71 vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit der Kosten einer gemeinsamen Wohnung (mit z.T. noch weiter gehender Tendenz zur Aufteilung nach Kopfteilen): LAG Düsseldorf, Beschluss vom 18. März 2008 (3 Ta 93/08); LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. April 2007 (11 Ta 79/07); OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Dezember 1999 (9 WF 760/99); jeweils in JURIS.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 10 Ta 231/07

    Prozesskostenhilfe - Wohnkosten - Mitbewohner - Familienangehörige -

    Dies gilt bei Ehegatten, Familienangehörigen, nichtehelichen Lebensgemeinschaften und sonstigen Wohngemeinschaften gleichermaßen (ebenso: LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 03.04.2007 - 11 Ta 79/07 - Juris).
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