Rechtsprechung
OLG Schleswig, 26.02.2004 - 11 U 92/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Belehrungspflicht eines Notars bei Beurkundungen von Grundstückskaufverträgen; Geschäfte betreffend das gesamte Vermögen des Veräußerers; Übertragung von Grundvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge; Erfordernis einer Zustimmung; Erfüllungsansprüche oder ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notarhaftung - Aufklärungs- und Belehrungspflicht des Notars bei möglicher Veräußerung des gesamten Vermögens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 646
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 516/80
Voraussetzungen eines Gesamtvermögensgeschäfts
Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2004 - 11 U 92/02
Die Zustimmung nach § 1365 BGB braucht nicht erteilt zu werden, wenn bei kleinen Vermögen 15 % des ursprünglichen Gesamtvermögens und bei großen Vermögen 10 % des ursprünglichen Gesamtvermögens beim übertragenden Ehegatten verbleiben (BGHZ 77, 293, 298 ff; NJW 1991, 1739, 1740). - BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98
Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung
Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2004 - 11 U 92/02
Das bloße Risiko eines Vermögensnachteils reicht für die Annahme eines Schadens nicht (BGH NJW 1999, 2041, 2042). - BGH, 13.03.1991 - XII ZR 79/90
Übertragung größerer Vermögen
Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2004 - 11 U 92/02
Die Zustimmung nach § 1365 BGB braucht nicht erteilt zu werden, wenn bei kleinen Vermögen 15 % des ursprünglichen Gesamtvermögens und bei großen Vermögen 10 % des ursprünglichen Gesamtvermögens beim übertragenden Ehegatten verbleiben (BGHZ 77, 293, 298 ff; NJW 1991, 1739, 1740).
- BGH, 19.10.1995 - IX ZR 104/94
Berücksichtigung des Inhalts von Unterlagen durch den Urkundsnotar
Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2004 - 11 U 92/02
Der Notar darf nicht erwarten, dass die Beteiligten diese Frage selbst erkennen und zur Erörterung stellen (BGH NJW 1996, 520, 521 m.w.N.). - BGH, 10.07.1991 - XII ZR 109/90
Heilung eines unzulässigen Teilurteils in der Berufungsinstanz; Berücksichtigung …
Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2004 - 11 U 92/02
Auch ein unzulässiges Teil-Urteil muss wegen Verstoßes gegen § 301 ZPO nicht aufgehoben werden, wenn die Berufungen gegen das Teil-Urteil sowie das anschließend erlassene Schluss-Urteil beim Berufungsgericht zu einem Verfahren verbunden werden, weil dann eine einheitlich Entscheidung möglich ist (BGH NJW 1991, 3036). - BGH, 22.04.1975 - VI ZR 90/74
Aufklärungspflicht des Notars über die Rechtsfolgen von …
Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2004 - 11 U 92/02
Ergibt sich aufgrund der Nachforschung und Belehrung des Notars, dass es zweifelhaft ist, ob eine Zustimmung nach § 1365 BGB erforderlich ist, hat der Notar den Beteiligten nahe zu legen, vorsorglich die Zustimmung einzuholen (BGHZ 64, 246, 248 ff.).
- OLG Hamm, 17.04.2019 - 11 U 93/18
Aufklärungs- und Belehrungspflicht bei Beurkundung eines …
Auf regelungsbedürftige Aspekte muss der Notar hinweisen, er darf nicht davon ausgehen, dass die Beteiligten offene Fragen von sich aus ansprechen (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 2005, 646 'Tz.28, zitiert nach juris).Die Klägerin hat in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht ausgeführt, es sei ein Grundstück von der Übertragung auf die Tochter I ausgenommen worden, damit die anderen Kinder nach dem Tode der Eheleute I3 senior "auch noch etwas bekommen". - LG Gießen, 26.02.2014 - 5 O 105/13 Eine Nachforschungs- und Belehrungspflicht ergibt sich nur, wenn für den Notar konkrete Anhaltspunkte für die Voraussetzungen eines Zustimmungserfordernisses nach § 1365 BGB vorhanden sind (OLG Schleswig-Holstein, Urt. vom 26.02.2004, Az. 11 U 92/02, juris Rn. 29).
- OLG Schleswig, 11.05.2012 - 2 W 32/12
Eigentumsumschreibung bei Grundstücksveräußerung durch Ehegatten
Dies hätte schon im Hinblick auf bestehende Haftungsrisiken (vgl. dazu OLG Schleswig, 11. Zivilsenat, NJW-RR 2005, S. 646 f.) in seinem eigenen Interesse gelegen.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 29.11.2002 - 11 U 92/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Baustofflieferung - Genehmigungsfiktion bei Falschlieferung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Das Unterlassen der kaufmännischen Rüge ändert nicht den Preis! (IBR 2003, 1045)
Verfahrensgang
- LG Münster, 22.04.2002 - 21 O 16/02
- OLG Hamm, 29.11.2002 - 11 U 92/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 613
- MDR 2003, 403