Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 29.11.2002

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 26.02.2004 - 11 U 92/02   

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https://dejure.org/2004,11468
OLG Schleswig, 26.02.2004 - 11 U 92/02 (https://dejure.org/2004,11468)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.02.2004 - 11 U 92/02 (https://dejure.org/2004,11468)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 11 U 92/02 (https://dejure.org/2004,11468)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Belehrungspflicht eines Notars bei Beurkundungen von Grundstückskaufverträgen; Geschäfte betreffend das gesamte Vermögen des Veräußerers; Übertragung von Grundvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge; Erfordernis einer Zustimmung; Erfüllungsansprüche oder ...

  • Judicialis

    BNotO § 19; ; BeurkG § 17; ; BGB § 1365

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notarhaftung - Aufklärungs- und Belehrungspflicht des Notars bei möglicher Veräußerung des gesamten Vermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 646
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 516/80

    Voraussetzungen eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2004 - 11 U 92/02
    Die Zustimmung nach § 1365 BGB braucht nicht erteilt zu werden, wenn bei kleinen Vermögen 15 % des ursprünglichen Gesamtvermögens und bei großen Vermögen 10 % des ursprünglichen Gesamtvermögens beim übertragenden Ehegatten verbleiben (BGHZ 77, 293, 298 ff; NJW 1991, 1739, 1740).
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2004 - 11 U 92/02
    Das bloße Risiko eines Vermögensnachteils reicht für die Annahme eines Schadens nicht (BGH NJW 1999, 2041, 2042).
  • BGH, 13.03.1991 - XII ZR 79/90

    Übertragung größerer Vermögen

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2004 - 11 U 92/02
    Die Zustimmung nach § 1365 BGB braucht nicht erteilt zu werden, wenn bei kleinen Vermögen 15 % des ursprünglichen Gesamtvermögens und bei großen Vermögen 10 % des ursprünglichen Gesamtvermögens beim übertragenden Ehegatten verbleiben (BGHZ 77, 293, 298 ff; NJW 1991, 1739, 1740).
  • BGH, 19.10.1995 - IX ZR 104/94

    Berücksichtigung des Inhalts von Unterlagen durch den Urkundsnotar

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2004 - 11 U 92/02
    Der Notar darf nicht erwarten, dass die Beteiligten diese Frage selbst erkennen und zur Erörterung stellen (BGH NJW 1996, 520, 521 m.w.N.).
  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 109/90

    Heilung eines unzulässigen Teilurteils in der Berufungsinstanz; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2004 - 11 U 92/02
    Auch ein unzulässiges Teil-Urteil muss wegen Verstoßes gegen § 301 ZPO nicht aufgehoben werden, wenn die Berufungen gegen das Teil-Urteil sowie das anschließend erlassene Schluss-Urteil beim Berufungsgericht zu einem Verfahren verbunden werden, weil dann eine einheitlich Entscheidung möglich ist (BGH NJW 1991, 3036).
  • BGH, 22.04.1975 - VI ZR 90/74

    Aufklärungspflicht des Notars über die Rechtsfolgen von

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2004 - 11 U 92/02
    Ergibt sich aufgrund der Nachforschung und Belehrung des Notars, dass es zweifelhaft ist, ob eine Zustimmung nach § 1365 BGB erforderlich ist, hat der Notar den Beteiligten nahe zu legen, vorsorglich die Zustimmung einzuholen (BGHZ 64, 246, 248 ff.).
  • OLG Hamm, 17.04.2019 - 11 U 93/18

    Aufklärungs- und Belehrungspflicht bei Beurkundung eines

    Auf regelungsbedürftige Aspekte muss der Notar hinweisen, er darf nicht davon ausgehen, dass die Beteiligten offene Fragen von sich aus ansprechen (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 2005, 646 'Tz.28, zitiert nach juris).Die Klägerin hat in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht ausgeführt, es sei ein Grundstück von der Übertragung auf die Tochter I ausgenommen worden, damit die anderen Kinder nach dem Tode der Eheleute I3 senior "auch noch etwas bekommen".
  • LG Gießen, 26.02.2014 - 5 O 105/13
    Eine Nachforschungs- und Belehrungspflicht ergibt sich nur, wenn für den Notar konkrete Anhaltspunkte für die Voraussetzungen eines Zustimmungserfordernisses nach § 1365 BGB vorhanden sind (OLG Schleswig-Holstein, Urt. vom 26.02.2004, Az. 11 U 92/02, juris Rn. 29).
  • OLG Schleswig, 11.05.2012 - 2 W 32/12

    Eigentumsumschreibung bei Grundstücksveräußerung durch Ehegatten

    Dies hätte schon im Hinblick auf bestehende Haftungsrisiken (vgl. dazu OLG Schleswig, 11. Zivilsenat, NJW-RR 2005, S. 646 f.) in seinem eigenen Interesse gelegen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.11.2002 - 11 U 92/02   

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OLG Hamm, 29.11.2002 - 11 U 92/02 (https://dejure.org/2002,12383)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.11.2002 - 11 U 92/02 (https://dejure.org/2002,12383)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. November 2002 - 11 U 92/02 (https://dejure.org/2002,12383)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Das Unterlassen der kaufmännischen Rüge ändert nicht den Preis! (IBR 2003, 1045)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 613
  • MDR 2003, 403
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