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   VGH Hessen, 03.12.2007 - 11 UE 765/07   

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VGH Hessen, 03.12.2007 - 11 UE 765/07 (https://dejure.org/2007,10112)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.12.2007 - 11 UE 765/07 (https://dejure.org/2007,10112)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. Dezember 2007 - 11 UE 765/07 (https://dejure.org/2007,10112)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 54 Nr 7 AufenthG 2004, § 55 Abs 1 AufenthG 2004, § 56 Abs 1 AufenthG 2004
    Zur Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Unterstützung des Kalifatstaates

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Mitgliedschaft in der verbotenen Vereinigung "Kalifatstaat" im Hinblick auf die Ausweisungsgründe des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG); Voraussetzungen einer Abschiebung bei besonderen Ausweisungsschutz genießenden Personen; Überwindung des besonderen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 55 Abs. 1; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 2; AufenthG § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; AufenthG § 56 Abs. 1 S. 2; VwGO § 114 S. 2; ENA Art. 3 Abs. 3
    D (A), Ausweisung, Ermessensausweisung, Verstoß gegen Rechtsvorschriften, Vereinsverbot, Kalifatsstaat, Ümmet-Moschee, besonderer Ausweisungsschutz, schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Ermessen, Ermessensergänzung, häusliche Gewalt, Straftat, ...

  • Judicialis

    AufenthG § 54 Nr. 5; ; AufenthG § 54 Nr. 7; ; AufenthG § 55 Abs. 1; ; AufenthG § 56 Abs. 1 S. 2; ; AufenthG § 56 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht - Ausweisung wegen Unterstützung des "Kalifatstaats": Ausweisung; Kalifatstaat; öffentliche Sicherheit; schwerwiegende Gründe; Verfassungsmäßige Ordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 58, 187
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 10.01.2006 - 12 TG 1911/05

    Ausländer; Organisation Kalifatstaat; Unterstützung; Zugehörigkeit;

    Auszug aus VGH Hessen, 03.12.2007 - 11 UE 765/07
    In einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes stellte der beschließende Senat auf die Beschwerde des Klägers gegen eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs hinsichtlich der Ausweisungsverfügung wieder her bzw. ordnete die aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Abschiebungsandrohung an (Beschluss vom 10.01.2006 - 12 TG 1911/05), weil die angegriffene Ausweisungsverfügung sich voraussichtlich nicht auf die von der Beklagten zugrunde gelegten Regelausweisungstatbestände nach § 54 Nr. 5, 5a, 6 AufenthG stützen lasse.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte, insbesondere die gewechselten Schriftsätze der Beteiligten, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge (2 Bände) sowie die beigezogene Gerichtsakte des Eilverfahrens (VG Frankfurt 1 G 1579/05, Hess. VGH 12 TG 1911/05) Bezug genommen.

    Der Umstand, dass die Voraussetzungen einer Regelausweisung, hier nach § 54 Nr. 5, 5a, 6, 7 AufenthG, nicht erfüllt sind (siehe dazu den Beschluss des Senats im Eilverfahren vom 10.01.2006 - 12 TG 1911/05), hindert nach einhelliger Rechtsauffassung nicht den Rückgriff auf eine Ausweisung nach Ermessen (s. BVerwG, Urteil vom 16.11.1999 - 1 C 11.99 - juris; Discher in GK-AufenthG, vor §§ 53 ff., Rdnr. 29.1).

    Im Eilverfahren des Klägers hat der Senat festgestellt, dass - entgegen der ursprünglichen Auffassung der Beklagten - der Kläger die Regelausweisungsgründe nach § 54 Nr. 5, 5a und 7 AufenthG nicht erfüllt (siehe Beschluss vom 10.01.2006 - 12 TG 1911/05 -).

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus VGH Hessen, 03.12.2007 - 11 UE 765/07
    Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung liegen dann vor, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung im Vergleich zu dem vom Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers ein deutliches Übergewicht hat (BVerwG, Urteil vom 11.06.1996 - 1 C 24.94 -, juris, zur gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 48 Abs. 1 Satz 1 AuslG m.w.N.).

    Zwar kann sich der Kläger, der seit 1978 seinen ordnungsgemäßen Aufenthalt in Deutschland hat, auf diese Schutzbestimmung berufen, jedoch liegen besonders schwerwiegende Gründe der öffentlichen Ordnung vor, wenn schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gemäß § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG bejaht werden können (vgl. BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94 - a.a.O., zur Vorgängervorschrift des § 48 Abs. 1 AuslG).

  • BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 4.02

    Demokratie; "Kalifatsstaat"; Menschenwürde; Rechtsstaat; Religionsgemeinschaft;

    Auszug aus VGH Hessen, 03.12.2007 - 11 UE 765/07
    Das Vereinsverbot ist seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 2002 (- 6 A 4.02 -, NVwZ 2003, S. 986) bestandskräftig.
  • BVerwG, 16.11.1999 - 1 C 11.99

    Ausweisung; Ermessensausweisung; Freiheitsstrafe; Ist-Ausweisung;

    Auszug aus VGH Hessen, 03.12.2007 - 11 UE 765/07
    Der Umstand, dass die Voraussetzungen einer Regelausweisung, hier nach § 54 Nr. 5, 5a, 6, 7 AufenthG, nicht erfüllt sind (siehe dazu den Beschluss des Senats im Eilverfahren vom 10.01.2006 - 12 TG 1911/05), hindert nach einhelliger Rechtsauffassung nicht den Rückgriff auf eine Ausweisung nach Ermessen (s. BVerwG, Urteil vom 16.11.1999 - 1 C 11.99 - juris; Discher in GK-AufenthG, vor §§ 53 ff., Rdnr. 29.1).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03

    Ausweisung - Sicherheitsrisiko

    Auszug aus VGH Hessen, 03.12.2007 - 11 UE 765/07
    Vielmehr können dann im Einzelfall solche schwerwiegenden Gründe geprüft und festgestellt werden (so VGH Mannheim, Beschluss vom 07.05.2003 - 1 S 254/03 -, juris Rdnr. 31; Hailbronner, AuslR, § 56 AufenthG, Rdnr. 22).
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