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   OLG München, 25.04.2006 - 11 W 1220/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8539
OLG München, 25.04.2006 - 11 W 1220/06 (https://dejure.org/2006,8539)
OLG München, Entscheidung vom 25.04.2006 - 11 W 1220/06 (https://dejure.org/2006,8539)
OLG München, Entscheidung vom 25. April 2006 - 11 W 1220/06 (https://dejure.org/2006,8539)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung eines selbstständigen Beweisverfahrens und eines Hauptsacheverfahrens als getrennte Angelegenheiten; "Eine Angelegenheit" im Sinne von § 15 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Ermittlung der Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens; Verfassungsrechtliche ...

  • Anwaltsblatt

    § 37 BRAGebO, § 61 RVG
    Vergütung nach BRAGO und RVG

  • Judicialis

    ZPO § 485 Abs. 2 Satz 2; ; BRAGO § 13; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4; ; BRAGO § 37 Nr. 3; ; RVG § 15; ; RVG §§ 16 ff.; ; RVG § 61 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 485 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hauptsacheverfahren als besondere Angelegenheit im Verhältnis zum selbständigen Beweisverfahren und Abrechnung nach RVG ?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Selbstständiges Beweisverfahren - Aufträge rund um den 1.7.04 richtig abrechnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2006, 498
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 17.11.2005 - 23 W 264/05

    Berichtigung der Kostenentscheidung - Gebühren für ein Beweisverfahren und einen

    Auszug aus OLG München, 25.04.2006 - 11 W 1220/06
    Deshalb wurde und wird bei einem unbedingten Auftrag für das PKH-Antragsverfahren und einem bedingten Antrag für das Hauptsacheverfahren ganz überwiegend angenommen, dass die Vergütung sich bei beiden nach unterschiedlichem Recht richten kann (Müller-Rabe NJW 2005, 1609, 1610 I 3 a) bb) m.w.N., auch für die entgegengesetzte Meinung; OLG Hamm, Beschluss vom 17.11.2005, Az.: 23 W 264/05; weiter für die Gegenmeinung OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.6.2005, Az.: 5 WF 83/05).
  • OLG Zweibrücken, 28.06.2005 - 5 WF 83/05
    Auszug aus OLG München, 25.04.2006 - 11 W 1220/06
    Deshalb wurde und wird bei einem unbedingten Auftrag für das PKH-Antragsverfahren und einem bedingten Antrag für das Hauptsacheverfahren ganz überwiegend angenommen, dass die Vergütung sich bei beiden nach unterschiedlichem Recht richten kann (Müller-Rabe NJW 2005, 1609, 1610 I 3 a) bb) m.w.N., auch für die entgegengesetzte Meinung; OLG Hamm, Beschluss vom 17.11.2005, Az.: 23 W 264/05; weiter für die Gegenmeinung OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.6.2005, Az.: 5 WF 83/05).
  • AG Brandenburg, 20.12.2019 - 31 C 193/18

    Erdarbeiten auf Privatgrundstück: Tiefbauer muss sich über Leitungsverlauf

    Nur wenn ein Rechtsanwalt zunächst also nur einen bedingten Auftrag erhält und erst danach dann einen un bedingten Auftrag für die Hauptsache, so würden dementsprechend auch erst dann zwei Angelegenheiten vorliegen ( OLG München , OLG-Report 2006, Seiten 494 f. = AGS 2006, Seiten 345 f.; LG Potsdam , Urteil vom 04.06.2007, Az.: 7 S 174/06 ).
  • AG Brandenburg, 07.09.2020 - 31 C 235/18

    Mängel aufgrund fehlerhafter Montage: Wie hoch ist die Minderung?

    Nur wenn ein Rechtsanwalt zunächst einen unbedingten Auftrag erhält und erst danach dann einen un bedingten Auftrag für die Hauptsache, so liegen dementsprechend auch erst dann zwei Angelegenheiten vor ( OLG München , OLG-Report 2006, Seiten 494 f. = AGS 2006, Seiten 345 f.; LG Potsdam , Urteil vom 04.06.2007, Az.: 7 S 174/06; AG Brandenburg an der Havel , NJOZ 2010, Seiten 2023f.; AG Brandenburg an der Havel , NJOZ 2006, Seiten 3254 ff. ).
  • AG Brandenburg, 26.02.2024 - 30 C 221/23

    Abwehr unberechtigter Forderung - Ersatz der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren

    Nur wenn ein Rechtsanwalt zunächst einen unbedingten Auftrag erhält und erst danach dann einen unbedingten Auftrag für die Hauptsache, so liegen dementsprechend auch erst dann zwei Angelegenheiten vor (OLG München, OLG-Report 2006, Seiten 494 f. = AGS 2006, Seiten 345 f.; LG Potsdam, Urteil vom 04.06.2007, Az.: 7 S 174/06; AG Brandenburg an der Havel, NJOZ 2010, Seiten 2023f.; AG Brandenburg an der Havel, NJOZ 2006, Seiten 3254 ff.).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZB 98/06

    Abrechnung von selbständigen Beweisverfahren und Hauptsacheverfahren bei

    Die Anrechnung der Prozessgebühr auf die Verfahrensgebühr habe in entsprechender Anwendung der Vorbemerkung 3 Abs. 5 zu RVG VV Nr. 3100 zu erfolgen (OLG Hamm, Beschluss vom 17. November 2005, AGS 2006, 62; OLG Koblenz, Beschluss vom 22. Dezember 2005, AGS 2006, 61 = JurBüro 2006, 134; OLG Köln, Beschluss vom 13. Januar 2006, JurBüro 2006, 256 = AGS 2006, 241; OLG München, Beschluss vom 25. April 2006, AGS 2006, 345 = AnwBl 2006, 498).
  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
    Nur wenn ein Rechtsanwalt zunächst einen unbedingten Auftrag erhält und erst danach dann einen un bedingten Auftrag für die Hauptsache, so liegen dementsprechend auch erst dann zwei Angelegenheiten vor ( OLG München , OLG-Report 2006, Seiten 494 f. = AGS 2006, Seiten 345 f.; LG Potsdam , Urteil vom 04.06.2007, Az.: 7 S 174/06 ).
  • OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 6 W 82/06

    Rechtsanwaltsgebühr: Gebührenabrechnung bei unbedingtem Auftrag für das

    Zu Unrecht hat das Landgericht mit einem Teil der Rechtsprechung und der Literatur aus dem Wegfall von § 37 Nr. 3 BRAGO geschlussfolgert, dass das selbständige Beweisverfahren und die Hauptsache nicht mehr dieselbe Angelegenheit sein sollen, und deshalb das selbständige Beweisverfahren nach der BRAGO, die Hauptsache nach dem RVG abgerechnet (so auch OLG München, Beschluss vom 25.4.2006, 11 W 1220/06, mit zustimmender Anmerkung Mayer, RVG-Letter 2006, 62, 63; Hansens, RVG-Report 2004, 322; Hansens, RVG-Report 2006, 58; OLG Köln JurBüro 2006, 256; OLG Hamm, AGS 2006, 62; jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2007 - 5 W 46/06

    Rechtsanwaltsgebühren für selbständiges Beweisverfahren und Hauptsacheverfahren

    Nach überwiegender Rechtsprechung ist in Übergangfällen, in denen der Auftrag für das selbständige Beweisverfahren vor dem 1.7.2004 und der Auftrag für das nachfolgende Hauptsacheverfahren nach dem 30.6.2004 erteilt worden ist, gem. § 61 Abs. 1 S. RVG das selbständige Beweisverfahren nach der BRAGO abzurechnen, während für das Hauptsacheverfahren bereits das RVG gilt (so bereits OLG München AGS 2006, 245 = OLGR 2006, 494 = AnwBl. 2006, 498 = RVG-Letter 2006, 62 = RVGreport 2006, 262= RVG professionell 2006, 153; OLG Köln AGS 2006, 241 = JurBüro 2006, 256 = RVGreport 2006, 141; OLG Koblenz AGS 2006, 61 = JurBüro 2006, 134 = Info M 2005, 323= RVGreport 2006, 59 = RVG-Letter 2006, 18 = BauR 2006, 420 = MietRB 2006, 165; OLG Hamm AGS 2006, 62 = IBR 2006, 106 = Info M 2005, 323; siehe auch AnwK-RVG/N. Schneider, 3. Aufl. § 61 Rn. 87 ff.; ausführlich Hansens RVGreport 2004, 322).
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