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   OLG Brandenburg, 26.01.2021 - 11 W 2/21   

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https://dejure.org/2021,2771
OLG Brandenburg, 26.01.2021 - 11 W 2/21 (https://dejure.org/2021,2771)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.01.2021 - 11 W 2/21 (https://dejure.org/2021,2771)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Januar 2021 - 11 W 2/21 (https://dejure.org/2021,2771)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Düsseldorf, 10.06.2008 - 24 W 40/08

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen vorläufige Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.01.2021 - 11 W 2/21
    Eine vorläufige Wertfestsetzung gem. § 63 Abs. 1 GKG ist hingegen nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, keine Entscheidung, gegen die eine Streitwertbeschwerde nach § 68 Abs. 1 GKG möglich ist (OLG Stuttgart, BeckRS 2016, 05676; OLG Koblenz, BeckRS 2012, 18643; OLG Celle, BeckRS 2012, 17361; OLG München BeckRS 2011, 02257; OLG Saarbrücken, BeckRS 2010, 31020; OLG Jena, BeckRS 2009, 07885; OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2009, 07886; OLG Düsseldorf, BeckRS 2008, 14697; OLG Hamm, BeckRS 2005, 11124).

    Einwendungen gegen die vorläufige Festsetzung des Streitwerts sind gem. § 63 Abs. 1 S. 1 GKG vielmehr gem. § 63 Abs. 1 S. 2 GKG nur im Rahmen der Beschwerde nach § 67 Abs. 1 GKG zu prüfen (vgl. OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2012, 06903; OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Rostock, BeckRS 2011, 01536; OLG Düsseldorf, BeckRS 2008, 14697; OLG Karlsruhe, BeckRS 2007, 16249).

  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 420/00

    Bemessung des Streitwerts bei Klage auf Zustimmung zum Vollzug einer Auflassung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.01.2021 - 11 W 2/21
    Bei der (weiteren oder abschließenden) Streitwertfestsetzung dürfte im Streitfall zudem die vom Kläger angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2002, 684) zu berücksichtigen sein, die auch in der Folge in vergleichbaren Fällen Anschluss in der obergerichtlichen Rechtsprechung gefunden hat.
  • OLG Köln, 20.09.2004 - 19 U 214/02

    Streitwert einer Auflassungsklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.01.2021 - 11 W 2/21
    Die vom Landgericht angeführte Entscheidung des OLG Köln (BeckRS 2004, 11628) der die im Beschluss vom 10.08.2020 enthaltene Argumentation entnommen ist und auch die zitierten weiteren Entscheidungen sind offensichtlich ohne Berücksichtigung der genannten BGH-Entscheidung oder zeitlich davor ergangen.
  • OLG Braunschweig, 13.06.2022 - 4 W 16/22

    Festsetzung eines Zuständigkeitsstreitwerts; Kein eigenes Beschwerderecht eines

    Die Partei selbst kann daher die vorläufige Streitwertfestsetzung grundsätzlich nicht im Wege der Beschwerde überprüfen lassen (vgl. nur Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 11 W 2/21 -, Rn. 3 m.w.N., juris).
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