Rechtsprechung
OLG Köln, 28.08.2000 - 11 W 61/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährleistungsansprüche; Streitwertbemessung ; Hauptsachewert; Streitwert ; Selbständiges Beweisverfahren
- Judicialis
ZPO § 3; ; GKG § 25 Abs. 3; ; GKG § 23 Abs. 1; ; GKG § 23 Abs. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 13.07.2000 - 1 OH 2/00
- OLG Köln, 28.08.2000 - 11 W 61/00
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Hamburg, 01.02.2000 - 9 W 2/00
Streitwert im selbständigen Beweisverfahren
Auszug aus OLG Köln, 28.08.2000 - 11 W 61/00
Dies führt nach zutreffender Auffassung, die der Senat teilt, in der Praxis dazu, dass in aller Regel der "Hauptsachewert" im Zeitpunkt der Einreichung des Beweissicherungsantrages für die Streitwertbemessung maßgebend ist; ist - wie hier - ein Hauptsacheprozess noch nicht anhängig, ist das Interesse des Antragstellers stets nach dem Umfang der von ihm behaupteten Gewährleistungsansprüche zu bewerten (vgl. aus der neueren Rechtsprechung: OLG Köln, 16. Zivilsenat, NJW-RR 1997, 1292; 7. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 802 f.; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2000, 613; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827 f.; .OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 286; Nachweise zur älteren Rechtsprechung z.B. in BauR 1999, 280 f.). - OLG Köln, 25.01.1999 - 7 W 20/97
Streitwert im selbständigen Beweisverfahren
Auszug aus OLG Köln, 28.08.2000 - 11 W 61/00
Dies führt nach zutreffender Auffassung, die der Senat teilt, in der Praxis dazu, dass in aller Regel der "Hauptsachewert" im Zeitpunkt der Einreichung des Beweissicherungsantrages für die Streitwertbemessung maßgebend ist; ist - wie hier - ein Hauptsacheprozess noch nicht anhängig, ist das Interesse des Antragstellers stets nach dem Umfang der von ihm behaupteten Gewährleistungsansprüche zu bewerten (vgl. aus der neueren Rechtsprechung: OLG Köln, 16. Zivilsenat, NJW-RR 1997, 1292; 7. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 802 f.; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2000, 613; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827 f.; .OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 286; Nachweise zur älteren Rechtsprechung z.B. in BauR 1999, 280 f.). - OLG Naumburg, 05.03.1999 - 7 W 8/99
Änderung der Streitwertfestsetzung für ein in den Hauptprozess übergegangenes …
Auszug aus OLG Köln, 28.08.2000 - 11 W 61/00
Dies führt nach zutreffender Auffassung, die der Senat teilt, in der Praxis dazu, dass in aller Regel der "Hauptsachewert" im Zeitpunkt der Einreichung des Beweissicherungsantrages für die Streitwertbemessung maßgebend ist; ist - wie hier - ein Hauptsacheprozess noch nicht anhängig, ist das Interesse des Antragstellers stets nach dem Umfang der von ihm behaupteten Gewährleistungsansprüche zu bewerten (vgl. aus der neueren Rechtsprechung: OLG Köln, 16. Zivilsenat, NJW-RR 1997, 1292; 7. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 802 f.; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2000, 613; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827 f.; .OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 286; Nachweise zur älteren Rechtsprechung z.B. in BauR 1999, 280 f.).
- OLG Frankfurt, 20.10.1999 - 13 W 56/99
Gegenstandswert im selbständigen Beweisverfahren
Auszug aus OLG Köln, 28.08.2000 - 11 W 61/00
Dies führt nach zutreffender Auffassung, die der Senat teilt, in der Praxis dazu, dass in aller Regel der "Hauptsachewert" im Zeitpunkt der Einreichung des Beweissicherungsantrages für die Streitwertbemessung maßgebend ist; ist - wie hier - ein Hauptsacheprozess noch nicht anhängig, ist das Interesse des Antragstellers stets nach dem Umfang der von ihm behaupteten Gewährleistungsansprüche zu bewerten (vgl. aus der neueren Rechtsprechung: OLG Köln, 16. Zivilsenat, NJW-RR 1997, 1292; 7. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 802 f.; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2000, 613; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827 f.; .OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 286; Nachweise zur älteren Rechtsprechung z.B. in BauR 1999, 280 f.). - OLG Köln, 13.12.1996 - 16 W 79/96
Wert des selbständigen Beweisverfahrens
Auszug aus OLG Köln, 28.08.2000 - 11 W 61/00
Dies führt nach zutreffender Auffassung, die der Senat teilt, in der Praxis dazu, dass in aller Regel der "Hauptsachewert" im Zeitpunkt der Einreichung des Beweissicherungsantrages für die Streitwertbemessung maßgebend ist; ist - wie hier - ein Hauptsacheprozess noch nicht anhängig, ist das Interesse des Antragstellers stets nach dem Umfang der von ihm behaupteten Gewährleistungsansprüche zu bewerten (vgl. aus der neueren Rechtsprechung: OLG Köln, 16. Zivilsenat, NJW-RR 1997, 1292; 7. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 802 f.; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2000, 613; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827 f.; .OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 286; Nachweise zur älteren Rechtsprechung z.B. in BauR 1999, 280 f.). - OLG Köln, 21.09.1998 - 11 W 54/98
Auszug aus OLG Köln, 28.08.2000 - 11 W 61/00
Nach der Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschlüsse vom 21.09.1998 - 11 W 54/98 - und vom 11.10.1999 - 11 W 72/99 -) richtet sich der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens nach dem materiellen Interesse des Antragstellers das gemäß § 3 ZPO zu schätzen ist.
- OLG Stuttgart, 04.03.2004 - 8 W 459/02
Handelsregistergebühr: Verjährung des Anspruchs auf Rückerstattung von …
- Das OLG Oldenburg (Beschl. v. 28.3.2000 - AGS 2001, 85) ist in einer knapp begründeten Entscheidung dem OLG Köln (oben bb)) gefolgt, ebenso das LG Köln (89 T 5/01 - Beschl. v. 11.4.2001 - Bl. 247 = Bl. 270 dA) und das LG Frankfurt (3/7 T 43/01 - Beschl. v. 19.10.2001 - Bl. 248 = Bl. 271 dA - jeweils vorgelegt von der Beschwerdeführerin). - OLG Düsseldorf, 02.06.2003 - 1 W 21/03
Zum Gegenstandswert für das selbstständige Beweisverfahren bei störenden …
Dazu wird die Auffassung vertreten, es sei nicht der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert bindend; vielmehr habe das Gericht nach Einholung des Gutachtens den "richtigen" Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers, festzusetzen, so Zöller/Herget a. a. O. mit Hinweis auf Schneider MDR 1998, 255; OLG Köln OLGR 2001, 60; OLG Jena BauR 2000, 1529; KG BauR 2000, 1905; OLG Naumburg JurBüro 1999, 596; OLG Köln OLGR 1997, 135 sowie OLG Frankfurt OLGR 1997, 104; anderer Ansicht: OLG Braunschweig BauR 2000, 1907; OLG Bamberg JurBüro 1998, 95; OLG Hamm OLGR 1996, 203, OLG Düsseldorf - 21. Zivilsenat - BauR 1995, 879 sowie OLG Koblenz BauR 1993, 250). - OLG Köln, 04.01.2002 - 11 W 59/01
Streitwert ist im selbständigen Beweisverfahren
Nach der Rechtsprechung des Senats (OLGR 2001, 60 und 160, jeweils mit weiteren Nachweisen) richtet sich der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens nach dem materiellen Interesse des Antragstellers im Zeitpunkt der Einreichung des Beweissicherungsantrages, das gemäß § 3 ZPO zu schätzen ist. - OLG Köln, 20.12.2000 - 11 W 91/00
Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens
Ist ein Hauptsacheprozess noch nicht anhängig, ist das Interesse des Antragstellers nach dem Umfang der von ihm behaupteten Ansprüche zu bewerten, wobei es auf die objektive Bewertung der mitgeteilten Tatsachen ankommt, für die die vom Sachverständigen angestellten Ermittlungen ein brauchbarer Ausgangspunkt sein können (vgl. Senat OLGR 1992, 14 f.; zuletzt Senatsbeschluss vom 28.08.2000 - 11 W 61/00 - vgl. ferner aus der neueren Rechtsprechung: OLG Köln, 16. Zivilsenat, NJW-RR 1997, 1292; 7. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 802 f.; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2000, 613; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827 f.; .OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 286; Nachweise zur älteren Rechtsprechung z.B. in BauR 1999, 280 f.). - OLG Karlsruhe, 02.07.2004 - 11 Wx 95/03
Anspruch auf Rückerstattung von Notariatsgebühren; Verjährung des Anspruchs; …
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