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   OLG Naumburg, 15.03.1999 - 11 Wx 13/98   

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https://dejure.org/1999,9977
OLG Naumburg, 15.03.1999 - 11 Wx 13/98 (https://dejure.org/1999,9977)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.03.1999 - 11 Wx 13/98 (https://dejure.org/1999,9977)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. März 1999 - 11 Wx 13/98 (https://dejure.org/1999,9977)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Notare Bayern PDF, S. 48

    BGB §§ 164, 185; GBO § 19
    Reichweite einer Belastungsvollmacht für Käufer

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 164, 185; GBO § 19

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer Grundschuld unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften wegen unwirksam erteilter Eintragungsbewilligung; Voraussetzungen für die Eintragung eines Amtswiderspruchs in das Grundbuch; Wirksamkeit der Erklärung einer Eintragungsbewilligung im Sinne von § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1462
  • DNotZ 1999, 1013
  • FGPrax 1999, 168
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 27.07.1973 - 19 U 2210/73

    Berechtigung zur Verfügung über ein Sparguthaben nach dem Tod des Kontoinhabers;

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.1999 - 11 Wx 13/98
    Eine Ermächtigung kann daher nach Lage des Falles eine Vollmacht, eine Einwilligung aber auch beides darstellen (OLG München, DNotZ 1974, 229, 230; OLG München, DB 1973, 1693; Staudinger/Gursky, § 185 Rdnr. 29; Schramm, § 185 Rdnr. 35, unter Hinweis auf RGZ, 135, 378, 392 für den Fall einer Auflassungsermächtigung).
  • RG, 14.01.1903 - I 313/03

    Vollmacht oder Ermächtigung?

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.1999 - 11 Wx 13/98
    Entscheidend ist nicht die von den Parteien gewählte Bezeichnung, sondern Sinn und Zweck ihrer Erklärung (RGZ 53, 274, 275).
  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 570/19

    Außerordentliche Kündigung - Erklärungsfrist - Ermächtigung

    auszusprechen (vgl. OLG Naumburg 15. März 1999 - 11 Wx 13/98 - zu II 2 b bb der Gründe; Palandt/Ellenberger 79. Aufl. § 185 Rn. 7) .
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