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   OLG Naumburg, 07.11.2001 - 11 Wx 14/01   

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https://dejure.org/2001,11544
OLG Naumburg, 07.11.2001 - 11 Wx 14/01 (https://dejure.org/2001,11544)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.11.2001 - 11 Wx 14/01 (https://dejure.org/2001,11544)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. November 2001 - 11 Wx 14/01 (https://dejure.org/2001,11544)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Abberufung des Verwalters; Wohnungseigentümerbeschluss; Beschlussanfechtungsverfahren; Erledigung der Hauptsache; Beschränkung der Beschwerde; Kostenentscheidung bei Erledigung

  • Judicialis

    WEG § 47; ; WEG § 27 Abs. 1; ; WEG § 27 Abs. 2; ; WEG § 43 Abs. 1 Ziff. 4; ; WEG § 48 Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnungseigentum: Erledigung des Beschlussanfechtungsverfahren gegen die Abberufung des Verwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Halle/Saale - 102 II 2/99
  • LG Halle - 2 T 390/99
  • OLG Naumburg, 07.11.2001 - 11 Wx 14/01
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 02.09.1996 - 15 W 138/96

    Veruntreuung von Fremdgeldern einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Abwahl des

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.11.2001 - 11 Wx 14/01
    In diese Rechtsstellung wird durch einen rechtswidrigen Abberufungsbeschluß unmittelbar eingegriffen (BGHZ 106, 113, 122 ff = NJW 1989, 1087; OLG Hamm NJW-RR 1997, 523, 524).

    Daraus, daß Vergütungsansprüche des Verwalters noch im Streit stehen könnten, folgt für sich genommen kein weitergehendes Rechtsschutzinteresse; denn die Entscheidung über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit des Abberufungsbeschlusses ist nicht präjudiziell für die Frage, ob und in welchem Umfang dem Verwalter noch Ansprüche aus dem Verwaltervertrag zustehen (OLG Hamm NJW-RR 1997, 523, 524).

  • BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 61/92

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde trotz Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.11.2001 - 11 Wx 14/01
    Die Erledigung der Hauptsache tritt ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis fortgefallen ist, daß eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, oder wenn die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hat oder wenn es auf die zu behandelnde Frage nicht mehr ankommt (BayObLG WuM 1992, 644, 645 mit weiteren Nachweisen).

    b) Erledigt sich die Hauptsache nach Einlegung einer zulässigen sofortigen Beschwerde, so wird die Beschwerde unzulässig; denn ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Entscheidung in der Hauptsache besteht nicht mehr (BayObLG WuM 1992, 644, 645; BayObLG WuM 1994, 573; Demharter, Die Erledigung der Hauptsache in Wohnungseigentumssachen, ZMR 1987, 200, 203 mit weiteren Nachweisen in Fn. 49).

  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.11.2001 - 11 Wx 14/01
    In diese Rechtsstellung wird durch einen rechtswidrigen Abberufungsbeschluß unmittelbar eingegriffen (BGHZ 106, 113, 122 ff = NJW 1989, 1087; OLG Hamm NJW-RR 1997, 523, 524).
  • BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 50/99

    Entscheidung in der Hauptsache eines Wohnungseigentumsverfahrens trotz Erledigung

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.11.2001 - 11 Wx 14/01
    Gegen eine erstmalige isolierte Kostenentscheidung des Beschwerdegerichts findet die sofortige weitere Beschwerde statt, wenn gegen die Entscheidung in der Hauptsache die sofortige weitere Beschwerde zulässig gewesen wäre und der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 DM übersteigt (§§ 43 Abs. 1, 45 Abs. 1 WEG, 27 Abs. 1 und 2, 20a Abs. 2 FGG; vgl. BayObLG NJW-RR 2000, 463 mit weiteren Nachweisen).
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