Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2021 - 12 Qs 4/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,5784
LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2021 - 12 Qs 4/21 (https://dejure.org/2021,5784)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 05.03.2021 - 12 Qs 4/21 (https://dejure.org/2021,5784)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 05. März 2021 - 12 Qs 4/21 (https://dejure.org/2021,5784)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,5784) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Durchsuchung, Sperrwirkung, Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Zeitablauf

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 102; StPO § 105 Abs. 1; StPO § 170 Abs. 2
    Kein Vertrauensschutz auf Bestand einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO; Zur Unwirksamkeit eines Durchsuchungsbeschlusses infolge Zeitablaufs - Richterliche Bestätigung des Beschlusses (hier: durch dessen Berichtigung)

  • rewis.io

    Beschwerde, Staatsanwaltschaft, Sperrwirkung, Durchsuchungsbeschluss, Ermittlungsrichter, Verletzung, Verkehrskontrolle, Vertrauensschutz, Einstellung, Berichtigung, Straftat, Durchsuchung, Anordnung, Ermittlungsverfahren, kein Vertrauensschutz, Art und Weise, erhobene ...

  • strafrechtsiegen.de

    Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO entfaltet keine Sperrwirkung für Ermittlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Durchsuchung: Sperrwirkung einer Einstellung, Zeitablauf

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 255
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 708/18

    Auswertung sichergestellter Datenträger (Verdacht des Besitzes

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2021 - 12 Qs 4/21
    b) Eine Durchsuchungsmaßnahme gilt solange als nicht abgeschlossen, solange die Durchsicht der dabei mitgenommenen Unterlagen nach § 110 StPO andauert (BGH, Beschluss vom 3. September 1997 - StB 12/97, juris; BVerfG, Beschluss vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18, juris Rn. 23).
  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2021 - 12 Qs 4/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts tritt - außer er wird vorher richterlich bestätigt - ein erlassener Durchsuchungsbeschluss außer Kraft, wenn er nicht spätestens ein halbes Jahr nach Erlass vollzogen wird (BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 380/01, juris Rn. 13; Beschluss vom 27. Mai 1997 - 2 BvR 1992/92, juris Rn. 29 f.).
  • BGH, 04.05.2011 - 2 StR 524/10

    Strafverfolgungsverjährung (Reichweite der Unterbrechung bei einem

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2021 - 12 Qs 4/21
    Aufseiten des Beschuldigten besteht insoweit kein Vertrauensschutz auf den Bestand der ursprünglichen Einstellungsverfügung (BGH, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 StR 524/10, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 28.09.2008 - 2 BvR 1800/07

    Verletzung von Art 13 Abs 1 und Abs 2 GG durch Anordnung der Durchsuchung des

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2021 - 12 Qs 4/21
    Bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit ist weiter zu sehen, dass die vorgeworfene Straftat nicht lediglich geringfügig ist (zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, Beschluss vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07, juris Rn. 20) und dass es letztlich der Beschwerdeführer war, der durch seine eigene Aussage im Ordnungswidrigkeitsverfahren vor dem Amtsgericht Nürnberg das hiesige Ermittlungsverfahren - ohne Not - provoziert hat.
  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 380/01

    Anforderungen an Durchsuchungsanordnung bei Verdacht auf Verletzung von

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2021 - 12 Qs 4/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts tritt - außer er wird vorher richterlich bestätigt - ein erlassener Durchsuchungsbeschluss außer Kraft, wenn er nicht spätestens ein halbes Jahr nach Erlass vollzogen wird (BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 380/01, juris Rn. 13; Beschluss vom 27. Mai 1997 - 2 BvR 1992/92, juris Rn. 29 f.).
  • BGH, 03.09.1997 - StB 12/97
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2021 - 12 Qs 4/21
    b) Eine Durchsuchungsmaßnahme gilt solange als nicht abgeschlossen, solange die Durchsicht der dabei mitgenommenen Unterlagen nach § 110 StPO andauert (BGH, Beschluss vom 3. September 1997 - StB 12/97, juris; BVerfG, Beschluss vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18, juris Rn. 23).
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.04.2021 - 12 Qs 14/21

    Strafbarkeit der Veröffentlichung von Aufnahmen eines Lokalpolitikers im Internet

    Eine Durchsuchungsmaßnahme gilt so lange als nicht abgeschlossen, solange die Durchsicht der dabei mitgenommenen Unterlagen nach § 110 StPO andauert (BGH, Beschluss vom 3. September 1997 - StB 12/97, juris; Kammer, Beschluss vom 5. März 2021 - 12 Qs 4/21, juris Rn. 13).
  • LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2021 - 12 Qs 11/21

    Durchsuchung der Räume einer Stadtratsfraktion in einem gegen ein

    Eine Durchsuchungsmaßnahme gilt solange als nicht abgeschlossen, solange die Durchsicht der dabei mitgenommenen Unterlagen nach § 110 StPO andauert (BGH, Beschluss vom 3. September 1997 - StB 12/97, juris; Kammer, Beschluss vom 5. März 2021 - 12 Qs 4/21, juris Rn. 13; Tsambikakis in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 105 Rn. 129).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.09.2021 - 12 Qs 66/21

    Durchsuchungsbeschluss - Anfangsverdacht

    Eine Durchsuchungsmaßnahme gilt als nicht abgeschlossen, solange die Durchsicht der dabei mitgenommenen Unterlagen nach § 110 StPO andauert (BGH, Beschluss vom 3. September 1997 - StB 12/97, juris; Kammer, Beschluss vom 5. März 2021 - 12 Qs 4/21, juris Rn. 13; Tsambikakis in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 105 Rn. 129).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht