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   LAG Köln, 25.02.2000 - 12 Sa 1512/99   

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https://dejure.org/2000,3812
LAG Köln, 25.02.2000 - 12 Sa 1512/99 (https://dejure.org/2000,3812)
LAG Köln, Entscheidung vom 25.02.2000 - 12 Sa 1512/99 (https://dejure.org/2000,3812)
LAG Köln, Entscheidung vom 25. Februar 2000 - 12 Sa 1512/99 (https://dejure.org/2000,3812)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstufung von Entgeltansprüchen der Arbeitnehmer als Masseverbindlichkeiten bei Insolvenz des Arbeitgebers

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Arbeitnehmeransprüche als Masseverbindlichkeiten bei Weiterbeschäftigung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 38, § 55, § 108 Abs. 2; SGB II § 187
    Insolvenz - Entgeltsansprüche

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 1982
  • ZIP 2000, 805
  • NZI 2000, 288
  • NZI 2001, 34
  • NZI 2001, 75
  • NZA-RR 2000, 314
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners;

    Allerdings steht - wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat - nicht schon § 108 Abs. 2 InsO der Begründung von Masseverbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen für die Zeit des Eröffnungsverfahrens entgegen (ebenso LAG Köln ZIP 2000, 805, 806 f; LG Essen NZI 2001, 217, 218; MünchKomm-InsO/Hefermehl, § 55 Rn. 226 und -/Eckert, § 108 Rn. 189; Heidelberger Kommentar zur InsO/Eickmann, 2. Aufl. § 55 Rn. 27 und -/Marotzke, § 108 Rn. 20; Kübler/Prütting/Tintelnot, InsO § 108 Rn. 28 a; Hess/Weis/Wienberg, InsO 2. Aufl. § 22 Rn. 166 und § 55 Rn. 207 ff; Nerlich/Römermann/Andres, InsO § 55 Rn. 134 f; Smid, InsO 2. Aufl. § 108 Rn. 9; Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO Stand 2002, § 108 Rn. 28; Henckel, in: Aktuelle Probleme des neuen Insolvenzrechts, herausgegeben vom Arbeitskreis für Insolvenz- und Schiedsgerichtswesen, Köln 2000, S. 97, 105; Bork ZIP 1999, 781, 782; Pape, in Kölner Schrift zur Insolvenzordnung 2. Aufl. S. 531, 578 Fn. 247; Schrader ZInsO 2000, 196, 200; vgl. Frankfurter Kommentar/Wegener, InsO 3. Aufl. § 108 Rn. 25; a.M. ArbG Bielefeld ZIP 1999, 1493 f; Berscheid, in Kölner Schrift zur Insolvenzordnung aaO S. 1361, 1382 ff; Wiester ZInsO 1998, 99, 103 f).
  • BAG, 03.04.2001 - 9 AZR 301/00

    Insolvenzrechtliches Vorzugsrecht der BA

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. Februar 2000 - 12 Sa 1512/99 - wird zurückgewiesen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 106/05

    Krankenversicherung

    Die Bevollmächtigten der Klägerin haben gegen den ihnen am 2.7.2004 zugestellten Bescheid am 30.7.2004 Klage erhoben und vorgetragen: vor Einfügung von § 55 Abs. 3 InsO durch Gesetz vom 26.10.01 (BGBl 2710) hätten infolge von Insolvenzgeldzahlungen übergehende Entgeltansprüche der Arbeitnehmer, die von einem vorläufigen Verwalter beschäftigt worden seien, wegen der Regelung der §§ 412, 401 Abs. 2 BGB nach dem Gesetzeswortlaut des § 55 Abs. 2 S. 2 InsoO als Masseverbindlichkeiten angesehen werden können; bei einer solchen Auslegung wäre jedoch der Subventionseffekt der Insolvenzgeldvorfinanzierung weggefallen; die finanzielle Situation des Unternehmens bessere sich danach grundlegend, wenn die Personalkosten aus dem Eröffnungsverfahren nicht als Masseverbindlichkeiten aus der Insolvenzmasse vorweg bezahlt werden müßten; darin liege der Subventionseffekt, ohne den Betriebsfortführungen in der Mehrheit der Fälle erfolgreich nicht möglich seien (Hinw. auf Münchner Kommentar-Hefermehl, InsO § 55 RdNr 232); nach der Durchführungsanweisung der BA bedürfe nach § 188 Abs. 4 S. 1 SGB III die Vorfinanzierung der Zustimmung des Arbeitsamtes; im vorliegenden Fall habe das Arbeitsamt S mit Schreiben vom 22.1.2002 die Zustimmung gemäß § 188 Abs. 4 SGB III zur Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für die Arbeitnehmer der B GmbH erteilt; vor diesem Hintergrund sei die bis zum 1.12.2001 bestehende gesetzliche Situation der Behandlung der auf die BfA (sicut BA) übergegangenen Forderung als Masseverbindlichkeit durch Literatur und Rechtsprechung dahingehend korrigiert worden, daß aufgrund einer teleologischen Reduzierung des § 55 Abs. 2 die auf die BfA (sicut BA) übergegangenen Ansprüche nur Insolvenzforderungen dargestellt hätten (Hinw. auf LAG Köln, ZInsO 2000, 237; LAG Hamm, ZInsO 2000, 113; Hefermehl aaO ); das habe das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigt (Hinw. auf ZIP 2001, 1964 ); zwischen der teleologischen Reduktion des § 55 Abs. 2 InsO und der dargelegten zu § 208 Abs. 2 SGB III bestehe ein Gleichklang; die geltend gemachten Ansprüche bezögen sich nur auf eine Zeit nach Stellung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens; etwaige nach der Eröffnung erfolgte Zahlungen der B, durch die die Subsidiärhaftung entfallen wäre, wären gemäß §§ 129, 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar.

    Alsdann hat man das Interesse - jedenfalls hier von den Bevollmächtigten der klagenden Stadt nicht vertretener - instabiler Personaldienstleitungsunternehmen hervorgehoben, die Masseverbindlichkeiten gering zu halten, um bessere Bedingungen für eine Fortsetzung des instabilen Betriebes zu schaffen, um alsdann auf die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zurückzugreifen, nach der auf die BA nach Zahlung von Insolvenzgeld übergegangene Arbeitsentgeltansprüche von Arbeitnehmern, die von einem sog "starken" vorläufigen Insolvenzverwalter im Insolvenzzeitraum zur Arbeitsleistung herangezogen werden, trotz Fehlens einer der früheren Regelung des § 59 Abs. 2 der Konkursordnung (KO) entsprechenden Regelung in der am 1.1.1999 in Kraft getretenen InsO zumindest im Wege einer teleologischen Reduktion des § 55 Abs. 2 S. 2 InsO zur Anreicherung der Masse weiterhin von Masseverbindlichkeiten der Arbeitnehmer auf Insolvenzforderungen der BA herabgestuft werden (BAG, Urt.v. 3.4.2001 9 AZR 301/00 = BAGE 97, 241 = ZIP 2001, 1964 auf LAG Köln, Urt.v. 25.2.00 12 Sa 1512/99 = ZinsO 2000, 237 = NZA-RR 2000, 314), eine Rechtsprechung, die dann zur Einfügung von § 55 Abs. 3 InsO geführt hat.

  • BayObLG, 10.04.2001 - 4Z BR 23/00

    Gläubigergleichbehandlung gegenüber Sozialleistungsträgern im Insolvenzverfahren

    gg) Unter Berufung auf die in § 1 InsO erklärten Ziele des Insolvenzverfahrens ist auch in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. LAG Hamm ZInsO 2000, 113; LAG Köln ZInsO 2000, 237; zitiert in Kirchhof ZInsO 2001, 1) eine Tendenz anzutreffen, durch einschränkende Auslegung des § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO die auf die Bundesanstalt für Arbeit übergegangenen Lohnansprüche auf bloße Insolvenzforderungen herabzustufen, eine Auslegung, die im Entwurf der Bundesregierung zur Änderung der Insolvenzordnung (Beilage zu ZInsO-Heft 1/2001) mit dem Vorschlag, § 55 InsO einen 3. Absatz anzufügen, Zustimmung gefunden hat.
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