Rechtsprechung
LAG Köln, 07.06.2011 - 12 Sa 1530/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Urlaubsabgeltung, Ausschlussfristen; Widerspruch
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 7 Abs. BUrlG; § 7 Abs. 3 BUrlG; § 613 a Abs. 6 BGB
Urlaubsabgeltung, Ausschlussfristen; Widerspruch - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Abgeltung eines bestehenden Urlaubs entsteht auch bei über das Arbeitsverhältnis hinaus andauernder Arbeitsunfähigkeit gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wird sofort fällig; Urlaubsabgeltung bei mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit; ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Urlaubsabgeltung - mehrjährige Krankheit
- hensche.de
Urlaubsabgeltung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urlaubsabgeltung bei mehrjähriger Arbeitsunfähigkeit; unbegründete Klage bei tariflichem Ausschluss infolge fehlender Geltendmachung gegenüber Betriebsveräußerin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 27.10.2010 - 2 Ca 1492/10
- LAG Köln, 07.06.2011 - 12 Sa 1530/10
- BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (15)
- ArbG Köln, 27.10.2010 - 2 Ca 1492/10
Urlaubsabgeltungsanspruch nach mehrjähriger Krankheit; Urlaubsabgeltungsanspruch …
Auszug aus LAG Köln, 07.06.2011 - 12 Sa 1530/10
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.10.2010 - 2 Ca 1492/10 - wird zurückgewiesen.Der Kläger und Berufungskläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.10.2010, Az. 2 Ca 1492/10 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, ihn 5.318,05 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.01.2010 zu zahlen.
Die Beklagte und Berufungsbeklagte beantragt, Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.10.2010 - 2 Ca 1492/10 -zurückzuweisen.
- BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 352/10
Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen
Auszug aus LAG Köln, 07.06.2011 - 12 Sa 1530/10
Nach Verkündung der vorliegenden Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht aber mit Urteil vom 09.08.2011 - 9 AZR 352/10- die Anwendbarkeit von Verfallsfristen auf Urlaubsabgeltungsansprüche angenommen.Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09.08.2011 -9 AZR 352/10- hätte hierzu keine Veranlassung mehr bestanden.
- BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00
Tarifliche Ausschlußfrist bei Betriebsübergang
Auszug aus LAG Köln, 07.06.2011 - 12 Sa 1530/10
Auch in diesem Fall ist der Fälligkeitszeitpunkt von Ansprüchen grundsätzlich objektiv zu bestimmen, ohne dass es - außerhalb etwa im Rahmen von § 242 BGB zu berücksichtigender Besonderheiten - hierbei auf subjektive Kriterien ankommt (…vgl. BAG, U. v. 13.02.2003, 8 AZR 236/02 Rn. 36 nach Juris; BAG, v. 12.12.2000, 9 AZR 1/00;… Rn. 49 nach Juris).Aufgrund des möglicherweise vorliegenden Betriebsübergangs war der Kläger damit zu keinem Zeitpunkt an der rechtzeitigen Geltendmachung gehindert, so dass insbesondere auch kein Fall des § 242 BGB vorliegt, nach dem die Berufung auf die Ausschlussfrist treuwidrig ist, wenn der Schuldner durch sein Verhalten den Gläubiger von der Wahrung der Ausschlussfrist abgehalten hat (BAG, v. 12.12.2000, 9 AZR 1/00;… Rn. 53 nach Juris).
- EuGH, 20.01.2009 - C-350/06
Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit
Auszug aus LAG Köln, 07.06.2011 - 12 Sa 1530/10
Nach dem Urteil des EuGH vom 20.01.2009 (C-350/06 und C-520/06 (Schultz-Hoff) - Rn. 43 nach Juris) steht die Richtlinie einer nationalen Regelung nicht entgegen, die für die Ausübung des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub Modalitäten vorsieht, die zum Verfall des Urlaubsanspruchs nach Ende eines Bezugszeitraumes oder Übertragungszeitraumes führen. - BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07
Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Köln, 07.06.2011 - 12 Sa 1530/10
Zwar hat das Bundesarbeitsgericht diese Frage in der Entscheidung vom 23.04.2009 (9 AZR 983/07, juris, Rn. 77) ausdrücklich offen gelassen. - BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09
Urlaub und Urlaubsabgeltung
Auszug aus LAG Köln, 07.06.2011 - 12 Sa 1530/10
So hat es auch schon zuvor erkannt: "Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses als reiner Geldanspruch" (BAG, Urt. v. 04.05.2010 - 9 AZR 183/09 Rn. 21 ff.). - BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10
Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen
Auszug aus LAG Köln, 07.06.2011 - 12 Sa 1530/10
Ist nach dieser neuen Linie der Anspruch auf Urlaubsabgeltung ein reiner Geldanspruch, dann ist mit der Aufgabe der Surrogatstheorie zwingend kein Raum mehr für die Anwendung der auf Freistellung ausgerichteten Verfall- und Übertragungsregeln, so dass die tarifvertraglichen Ausschlussfristen Anwendung finden (so zuletzt LAG Niedersachsen v. 14.12.2010 - 13 Sa 1050/10 - Revision eingelegt unter 9 AZR 84/11; LAG Berlin Brandenburg v. 07.10.2010 - 2 Sa 1464/10 - Revision eingelegt unter 9 AZR 727/10, zuvor LAG München v. 24.06.2010 - 4 Sa 1029/09 - Revision eingelegt unter 9 AZR 486/10 Rn. 29 nach Juris m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur). - BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 650/07
Urlaubsanspruch - Erfüllung - Abgeltung
Auszug aus LAG Köln, 07.06.2011 - 12 Sa 1530/10
Das früher gegen die Anwendbarkeit herangezogene Argument, tarifliche Ausschlussfristen seien unanwendbar, weil das Gesetz in § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG eigenständige Verfallfristen für Urlaubsansprüche und deren Surrogate, die Urlaubsabgeltungsansprüche, vorsehe (BAG, Urt. v. 20.01.2009 - 9 AZR 650/07), hat das BAG damit aufgegeben. - BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 488/01
Anspruch auf Ersatz des Steuerschadens, Ausschlußfrist
Auszug aus LAG Köln, 07.06.2011 - 12 Sa 1530/10
Vor diesem Hintergrund kommt es nicht darauf an, ob sich der Kläger überhaupt auf die Unwirksamkeit der Geltendmachung wegen fehlender Spezifizierung berufen kann, da diese Anforderungen erkennbar dem Schutz des Anspruchsgegners dienen, der sich auf die Höhe der Forderung einstellen können soll (BAG v. 20.06.2002 - 8 AZR 488/01 - Rn. 60 nach Juris). - LAG München, 24.06.2010 - 4 Sa 1029/09
Urlaubsabgeltung
Auszug aus LAG Köln, 07.06.2011 - 12 Sa 1530/10
Ist nach dieser neuen Linie der Anspruch auf Urlaubsabgeltung ein reiner Geldanspruch, dann ist mit der Aufgabe der Surrogatstheorie zwingend kein Raum mehr für die Anwendung der auf Freistellung ausgerichteten Verfall- und Übertragungsregeln, so dass die tarifvertraglichen Ausschlussfristen Anwendung finden (so zuletzt LAG Niedersachsen v. 14.12.2010 - 13 Sa 1050/10 - Revision eingelegt unter 9 AZR 84/11; LAG Berlin Brandenburg v. 07.10.2010 - 2 Sa 1464/10 - Revision eingelegt unter 9 AZR 727/10, zuvor LAG München v. 24.06.2010 - 4 Sa 1029/09 - Revision eingelegt unter 9 AZR 486/10 Rn. 29 nach Juris m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur). - BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 236/02
Ausschlußfrist und Betriebsübergang
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 2 Sa 1464/10
Urlaubsabgeltung - tarifvertragliche Ausschlussfrist
- LAG München, 19.08.2010 - 4 Sa 311/10
Annahmeverzugsvergütung, Ausschlussfrist
- LAG Niedersachsen, 14.12.2010 - 13 Sa 1050/10
Tariflicher Verfall eines Urlaubsabgeltungsanspruchs
- BAG, 06.12.2012 - 9 AZR 84/11
- BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
Ausschlussfrist - Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 7. Juni 2011 - 12 Sa 1530/10 - teilweise aufgehoben.