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   LAG Düsseldorf, 02.04.2008 - 12 Sa 1679/07   

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https://dejure.org/2008,7321
LAG Düsseldorf, 02.04.2008 - 12 Sa 1679/07 (https://dejure.org/2008,7321)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.04.2008 - 12 Sa 1679/07 (https://dejure.org/2008,7321)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. April 2008 - 12 Sa 1679/07 (https://dejure.org/2008,7321)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahlrecht des Arbeitnehmers hinsichtlich des Auflösungsantrags bei Unwirksamkeit sowohl der außerordentlichen als auch der hilfsweise ausgesprochenen ordentlichen Kündigung; Möglichkeit des Bestehens eines Wahlrechts aufgrund Umdeutung der unwirksamen außerordentlichen ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 9, § 13 KSchG, § 140 BGB
    Auflösungsantrag - Wahlrecht - Umdeutung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung - Wahlrecht bei unwirksamer Kündigung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 9; KSchG § 13; BGB § 140
    Auflösungsantrag - Wahlrecht - Umdeutung; Gesetze, Tarifnormen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Prozessführung - Auflösungsantrag: Wahlrecht des ArbN bezüglich des Zeitpunkts bei außerordentlicher Kündigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93

    Wiederholungskündigung, Trotzkündigung, Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.04.2008 - 12 Sa 1679/07
    Zur Frage, ob sich ein Wahlrecht auch aufgrund Umdeutung der unwirksamen außerordentlichen in eine unwirksame ordentliche Kündigung ergeben kann (vgl. BAG, Urteil vom 26.08.1993, 2 AZR 159/93, AP Nr. 113 zu § 626 BGB).

    Die Befürworter in der Literatur (z.B. v. Hoyningen-Huene/Linck, a.a.O., APS/Biebl. 3. Aufl., § 13 KSchG Rz. 46 [28]) stützen sich auf ein BAG-Urteil vom 26.08.1993 (NZA 1994, 70), in dem zu einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung, die auch als ordentliche Kündigung sozialwidrig wäre, ausgeführt wird: "Kommt eine Umdeutung der fristlosen Kündigung des Arbeitgebers in eine ordentliche Kündigung in Betracht, so hat der Arbeitnehmer grundsätzlich die Möglichkeit, bezogen auf die fristlose Kündigung des Arbeitgebers keinen Auflösungsantrag zu stellen und die Auflösung nur bezogen auf die umgedeutete fristgerechte Kündigung zu beantragen.".

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.04.2008 - 12 Sa 1679/07
    Nach § 296 Satz 1 BGB obliegt es dem Arbeitgeber als Gläubiger der geschuldeten Arbeitsleistung, dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen Die dem Arbeitgeber nach § 296 Satz 1 BGB obliegende Handlung besteht darin, die vom Arbeitnehmer geschuldete Leistung hinreichend zu bestimmen und durch Zuweisung eines bestimmten Arbeitsplatzes zu ermöglichen (BAG vom 04.10.2005, NZA 2006, 442).
  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05

    AGB-Kontrolle - Änderungsklausel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.04.2008 - 12 Sa 1679/07
    Das § 1 Abs. 2 u. 3 des Anstellungsvertrages vorbehaltene Um-/Versetzungsrecht umfasst nicht die Zuweisung einer geringerwertigen Tätigkeit, so dass es hier nicht darauf ankommt, ob die Vertragsklausel der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB Stand hält und ein auf die dauerhafte Zuweisung geringerwertiger Tätigkeiten gerichteter Änderungsvorbehalt gegen den kündigungsschutzgesetzlichen Inhaltsschutz (§ 2 KSchG) verstößt (vgl. BAG vom 09.05.2006, NZA 2007, 145, LAG Köln vom 09.01.2007, NZA-RR 2007, 343).
  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 310/00

    Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigungserklärung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.04.2008 - 12 Sa 1679/07
    Nach § 140 BGB setzt eine Umdeutung voraus, dass zum einen eine ordentliche Kündigung dem mutmaßlichen Willen des außerordentlich Kündigenden entspricht und zum anderen die ordentliche Kündigung sämtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt (BAG vom 15.11.2001, NJW 2002, 2972, vgl. Palandt/Heinrichs, § 140 BGB, Rz. 5, 8, Erman/Palm, BGB, 11. Aufl., § 140 Rz. 13, Staudinger/Roth, BGB [2003], § 140 Rz. 20, Baumberger/Roth/Wendtland, BGB, § 140 Rz. 10).
  • LAG Köln, 09.01.2007 - 9 Sa 1099/06

    Versetzungsklausel; Unwirksamkeit; Bestimmtheit der Versetzungsanordnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.04.2008 - 12 Sa 1679/07
    Das § 1 Abs. 2 u. 3 des Anstellungsvertrages vorbehaltene Um-/Versetzungsrecht umfasst nicht die Zuweisung einer geringerwertigen Tätigkeit, so dass es hier nicht darauf ankommt, ob die Vertragsklausel der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB Stand hält und ein auf die dauerhafte Zuweisung geringerwertiger Tätigkeiten gerichteter Änderungsvorbehalt gegen den kündigungsschutzgesetzlichen Inhaltsschutz (§ 2 KSchG) verstößt (vgl. BAG vom 09.05.2006, NZA 2007, 145, LAG Köln vom 09.01.2007, NZA-RR 2007, 343).
  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.04.2008 - 12 Sa 1679/07
    Abgesehen davon, dass keines der dortigen Tätigkeitsbeispiele auch nur annähernd erfüllt wird und der Vortrag der Beklagten nicht den durch diese Aufbaufallgruppe (vgl. BAG vom 26.07.1995, NZA 1996, 714, ferner BAG vom 25.09.1991, NZA 1992, 273, LAG Hamm vom 26.03.2003, 18 (5) Sa 958/02, Juris) präsumierten Darlegungsanforderungen genügt, liegt auf der Hand, dass gegenüber der übertragenen Aufgabe der Einkaufssachbearbeiterin (vgl. Tätigkeitsbeispiel 1.1. der Gehaltsgruppe IV) und den damit verbundenen Arbeitsbedingungen die neue Tätigkeit deutlich geringerwertig ist.
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 914/94

    Eingruppierung einer Fakturistin im Groß- und Außenhandel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.04.2008 - 12 Sa 1679/07
    Abgesehen davon, dass keines der dortigen Tätigkeitsbeispiele auch nur annähernd erfüllt wird und der Vortrag der Beklagten nicht den durch diese Aufbaufallgruppe (vgl. BAG vom 26.07.1995, NZA 1996, 714, ferner BAG vom 25.09.1991, NZA 1992, 273, LAG Hamm vom 26.03.2003, 18 (5) Sa 958/02, Juris) präsumierten Darlegungsanforderungen genügt, liegt auf der Hand, dass gegenüber der übertragenen Aufgabe der Einkaufssachbearbeiterin (vgl. Tätigkeitsbeispiel 1.1. der Gehaltsgruppe IV) und den damit verbundenen Arbeitsbedingungen die neue Tätigkeit deutlich geringerwertig ist.
  • BAG, 19.09.1991 - 2 AZR 619/90

    Annahmeverzug und Eingehung eines neuen Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.04.2008 - 12 Sa 1679/07
    Nach § 296 BGB wird der Gläubiger über die Leistungsfähigkeit des Schuldners grundsätzlich im unklaren gelassen (BAG vom 19.09.1991, 2 AZR 619/90, n.v.).
  • LAG Hamm, 26.03.2003 - 18 (5) Sa 958/02

    Eingruppierung, Groß- und Außenhandel, Lagerarbeiterin, Warenbereichsleiterin,

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.04.2008 - 12 Sa 1679/07
    Abgesehen davon, dass keines der dortigen Tätigkeitsbeispiele auch nur annähernd erfüllt wird und der Vortrag der Beklagten nicht den durch diese Aufbaufallgruppe (vgl. BAG vom 26.07.1995, NZA 1996, 714, ferner BAG vom 25.09.1991, NZA 1992, 273, LAG Hamm vom 26.03.2003, 18 (5) Sa 958/02, Juris) präsumierten Darlegungsanforderungen genügt, liegt auf der Hand, dass gegenüber der übertragenen Aufgabe der Einkaufssachbearbeiterin (vgl. Tätigkeitsbeispiel 1.1. der Gehaltsgruppe IV) und den damit verbundenen Arbeitsbedingungen die neue Tätigkeit deutlich geringerwertig ist.
  • ArbG Düsseldorf, 24.07.2017 - 9 Ca 5771/16

    Personalkompetenz als ein wesentlicher Teil der Tätigkeit des Angestellten zur

    Daneben können auch Familienstand und Unterhaltspflichten sowie Umstände Berücksichtigung finden (LAG Düsseldorf, 02.04.2008 - 12 Sa 1679/07, Rn. 34 (juris); KR/Spilger, 11. Aufl. 2016, § 10 KSchG, Rn. 47 ff.).
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