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   LAG Hamm, 14.02.2006 - 12 Sa 1914/05   

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https://dejure.org/2006,8819
LAG Hamm, 14.02.2006 - 12 Sa 1914/05 (https://dejure.org/2006,8819)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.02.2006 - 12 Sa 1914/05 (https://dejure.org/2006,8819)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. Februar 2006 - 12 Sa 1914/05 (https://dejure.org/2006,8819)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Eingruppierungsfeststellungsklage - materielle Rechtskraft - Vergütung in Anlehnung an den BAT - betriebsübliche Fassung des BAT

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BAT § 22; ZPO § 322
    Eingruppierungsfeststellungsklage - materielle Rechtskraft - Vergütung in Anlehnung an den BAT - betriebsübliche Fassung des BAT

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifliche Eingruppierung eines leitenden Angestellten in eine bestimmte Vergütungsgruppe; Maßgebliche Kriterien für die Eingruppierung; Anforderungen an die Zulässigkeit einer Klageänderung; Umfang der Rechtskraftwirkung eines Urteils

  • Judicialis

    BAT § 22; ; ZPO § 322

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; BAT § 22 Abs. 1; ZPO § 322
    Keine rechtskräftige Entscheidung präjudizieller Rechtsverhältnisse - Eingruppierung nach betriebsüblicher Fassung des Angestelltentarifs im privaten Versicherungsgewerbe - Vorrang der Funktion gegenüber Tätigkeitsmerkmalen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Niedersachsen, 02.12.1996 - 5 Sa 600/96

    Erforderlichkeit einer von dem Arbeitnehmer gewünschten Gegenüberstellung vor

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2006 - 12 Sa 1914/05
    Auf die Berufung des Klägers verurteilte das Landesarbeitsgericht Hamm den Beklagten mit Urteil vom 27.01.1997 in dem Verfahren 5 Sa 600/96, und zwar unter teilweiser Abänderung des arbeitsgerichtlichen Urteils, "den Kläger in der Abteilung Sachversicherung des Beklagten unter anderem damit zu beschäftigen, sämtliche in dieser Abteilung anfallenden Prozessangelegenheiten unter der allgemeinen Sach- und Personalaufsicht der Abteilungsleitung selbständig zu bearbeiten, wobei der Kläger unter Beachtung der allgemeinen Sach- und Personalaufsicht der Abteilungsleitung darüber entscheiden darf, ob Prozesse aufgenommen, Vergleiche abgeschlossen, Rechtsmittel eingelegt oder Zahlungen erfolgen sollen, welche Anwaltsbüros im Rahmen der aufzunehmenden Prozesse beauftragt werden sollen, soweit es nicht um die Entscheidung geht, ob Revision eingelegt oder Prozesse mit einem Wert unter 500, 00 DM aufgenommen werden sollen".

    Auf die Kündigungsschutzklage des Klägers hin stellte das Arbeitsgericht Münster in dem Verfahren 2 Ca 800/97 durch Urteil vom 30.10.1997 fest, dass das zwischen den Parteien begründete Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung des Beklagten vom 26.03.1997 nicht beendet worden ist und verurteilte den Beklagten, den Kläger zu unveränderten Bedingungen in der Abteilung Sachversicherung mit den im Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27.01.1997 - 5 Sa 600/96 - genannten Aufgaben weiterzubeschäftigen.

  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 29/98

    Rechtsgrund eines vereinbarungsgemäß bestellten dinglichen Wohnungsrechts;

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2006 - 12 Sa 1914/05
    In Rechtskraft erwächst die im Urteil ausgesprochene Rechtsfolge, d. h. nur der vom Gericht aus dem vorgetragenen Sachverhalt gezogene Schluss auf das Bestehen oder Nichtbestehen der beanspruchten Rechtsfolge, nicht aber die Feststellung der zugrundeliegenden präjudiziellen Rechtsverhältnisse oder sonstigen Vorfragen, aus denen der Richter seinen Schluss gezogen hat (BGH, Urteil v. 24.06.1993 - III ZR 43/92 -, NJW 1993, 3204 f.; BGH, Urteil v. 13.11.1998 - V ZR 29/98 -, NJW-RR 1999, 376 f.) Es kommt hinzu, dass das Landesarbeitsgericht Hamm in seinem Urteil vom 14.02.2002 die Frage, nach welcher BAT-Vergütungsgruppe der Kläger seitens der Beklagten in Bezug auf die von ihm bis zum 30.09.1998 einschließlich in der Abteilung Sachversicherung des Beklagten auszuübenden Tätigkeiten zu bezahlen gewesen wäre, ausdrücklich offengelassen (vgl. Bl. 1069 der Gerichtsakte in dem Verfahren 17 Sa 910/01) und die den Zeitraum vom 01.03.1988 bis 28.02.2002 betreffende Leistungsklage aus anderen Gründen, nämlich wegen eingetretener Verjährung, wegen Verfalls und einer dem Anspruch des Klägers entgegenstehenden anderslautenden Vereinbarung der Parteien abgewiesen hat.
  • BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92

    Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2006 - 12 Sa 1914/05
    In Rechtskraft erwächst die im Urteil ausgesprochene Rechtsfolge, d. h. nur der vom Gericht aus dem vorgetragenen Sachverhalt gezogene Schluss auf das Bestehen oder Nichtbestehen der beanspruchten Rechtsfolge, nicht aber die Feststellung der zugrundeliegenden präjudiziellen Rechtsverhältnisse oder sonstigen Vorfragen, aus denen der Richter seinen Schluss gezogen hat (BGH, Urteil v. 24.06.1993 - III ZR 43/92 -, NJW 1993, 3204 f.; BGH, Urteil v. 13.11.1998 - V ZR 29/98 -, NJW-RR 1999, 376 f.) Es kommt hinzu, dass das Landesarbeitsgericht Hamm in seinem Urteil vom 14.02.2002 die Frage, nach welcher BAT-Vergütungsgruppe der Kläger seitens der Beklagten in Bezug auf die von ihm bis zum 30.09.1998 einschließlich in der Abteilung Sachversicherung des Beklagten auszuübenden Tätigkeiten zu bezahlen gewesen wäre, ausdrücklich offengelassen (vgl. Bl. 1069 der Gerichtsakte in dem Verfahren 17 Sa 910/01) und die den Zeitraum vom 01.03.1988 bis 28.02.2002 betreffende Leistungsklage aus anderen Gründen, nämlich wegen eingetretener Verjährung, wegen Verfalls und einer dem Anspruch des Klägers entgegenstehenden anderslautenden Vereinbarung der Parteien abgewiesen hat.
  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04

    Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2006 - 12 Sa 1914/05
    Die Entscheidung über die Klageerweiterung beruht nämlich auf auch in der Berufungsinstanz unstreitig gebliebenem Vorbringen des Klägers zum Umfang seiner Entscheidungsbefugnisse (vgl. zur Erhebung der Widerklage in der Berufungsinstanz BAG, Urteil vom 25.01.2005 - 9 AZR 44/04 -, NZA 2005, 1365 ff.).
  • LAG Hessen, 04.10.1994 - 9 Sa 249/94

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Lehrers; Zulässigkeit von

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2006 - 12 Sa 1914/05
    Angelehnt hat nämlich den Inhalt, dass Vorschriften des BAT als Richtschnur oder Vorbild für die vereinbarten Leistungen des Arbeitgebers gedient haben, nicht aber, dass diese selbst Inhalt des Arbeitsvertrages werden sollten (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 04.10.1994 - 9 Sa 249/94 -).
  • BAG, 30.10.1963 - 4 AZR 354/62

    Archivangestellte - Bibliotheksangestellte - Lückenausfüllung -

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2006 - 12 Sa 1914/05
    Das bei dem Beklagten angewendete Eingruppierungssystem weist insoweit keine unbewusste Lücke auf (vgl. zur Problematik der Lückenausfüllung bei der Auslegung von Tarifverträgen: BAG, Urteil vom 30.10.1963 - 4 AZR 354/62 -, DB 1964, 887) .
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2006 - 12 Sa 1914/05
    Eine solche Klage ist nicht nur innerhalb des öffentlichen Dienstes, sondern auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich, gegen ihre Zulässigkeit bestehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken (vgl. BAG, Urteil vom 14.06.1995 - 4 AZR 259/04 -, AP Nr. 7 zu § 12 AVR Caritasverband; BAG, Urteil vom 10.12.1997 - 4 AZR 221/96 -, AP Nr. 237 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 31.07.2002 - 4 AZR 163/01 -, AP Nr. 292 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 163/01

    Eingruppierung: Restaurateurin im Museum

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2006 - 12 Sa 1914/05
    Eine solche Klage ist nicht nur innerhalb des öffentlichen Dienstes, sondern auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich, gegen ihre Zulässigkeit bestehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken (vgl. BAG, Urteil vom 14.06.1995 - 4 AZR 259/04 -, AP Nr. 7 zu § 12 AVR Caritasverband; BAG, Urteil vom 10.12.1997 - 4 AZR 221/96 -, AP Nr. 237 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 31.07.2002 - 4 AZR 163/01 -, AP Nr. 292 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93

    Eingruppierung eines Betriebsberaters im Außendienst

    Auszug aus LAG Hamm, 14.02.2006 - 12 Sa 1914/05
    Der Kläger verfolgt, nachdem er im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach ein Antrag auf Feststellung, ab einem bestimmten Zeitpunkt in eine bestimmte Vergütungsgruppe eingruppiert zu sein, nicht auf das Bestehen eines Rechtsverhältnisses im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO gerichtet und deshalb unzulässig ist (vgl. BAG, Urteil vom 15.06.1994 - 4 AZR 327/93 -, AP Nr. 9 zu § 22, 23 BAT Krankenkassen), seinen Klageantrag zulässigerweise - wie geschehen - umformuliert hat, die Feststellung der Verpflichtung des Beklagten, an ihn eine Vergütung nach der Vergütungsgruppe BAT I bzw. BAT I a bzw. BAT I b zu zahlen, mit einer sogenannten Eingruppierungsfeststellungsklage.
  • ArbG Paderborn, 01.04.2010 - 2 Ca 1842/09

    Eingruppierung eines Fahrers im Baugewerbe

    Der Klageantrag zu 3) ist als Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig (vgl. LAG Hamm vom 14.02.2006 - 12 Sa 1914/05 m. w. N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.02.2009 - 5 Sa 402/08

    Eingruppierung, Tarifvertrag, Tarifauslegung, Oberarzt, Titularoberarzt,

    Eine solche Klage ist nicht nur innerhalb des öffentlichen Dienstes, sondern auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich, gegen ihre Zulässigkeit bestehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken (vgl. BAG Urt. v. 14.06.1995 - 4 AZR 259/04 -, AP Nr. 7 zu § 12 AVR ,Caritasverband'; BAG Urt. vom 10.12.1997 - 4 AZR 221/96 -, AP Nr. 237 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urt. v. 31.07.2002 - 4 AZR 163/01 -, AP Nr. 292 zu §§ 22, 23 BAT 1975; LAG Hamm Urt. v. 14.02.2006 - 12 Sa 1914/05 -, zit. n. Juris).
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