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   LAG Düsseldorf, 26.07.2000 - 12 TaBV 35/00   

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https://dejure.org/2000,2256
LAG Düsseldorf, 26.07.2000 - 12 TaBV 35/00 (https://dejure.org/2000,2256)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.07.2000 - 12 TaBV 35/00 (https://dejure.org/2000,2256)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juli 2000 - 12 TaBV 35/00 (https://dejure.org/2000,2256)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ermittlung der Betriebsratsgröße

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 21 Abs. 7 BErzGG, § 9, § 5 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG
    Ermittlung der Betriebsratsgröße

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Betriebsratsgröße; Umfang der Einstellungs- und Entlassungsbefugnis nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG; Einbeziehung von Ersatzkräften in die ermittlung der Betriebsgröße; Status von Filialleitern als leitende Angestellte; Hierarchieebene

  • rewis.io
  • soliserv.de (Volltext, ZIP-Datei)

    § 9 Satz 1 BetrVG; § 5 Abs 3 Nr 1 BetrVG; § 19 Abs. 1 BetrVG; § 21 Abs. 7 BErzGG; § 92 a ArbGG
    Betriebsratswahl - Ermittlung der Betriebsgröße - Ersatzkraft

    Teil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsratswahl: Anfechtung - Betriebsgröße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2001, 153
  • NZA-RR 2001, 308
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 31.01.1991 - 2 AZR 356/90

    Verhaltensbedingte Kündigung; regelmäßige Beschäftigtenzahl

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.07.2000 - 12 TaBV 35/00
    Daher ist mit der Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 31.01.1991, 2 AZR 356/90, AP Nr. 11 zu § 23 KSchG 1969, LAG Hamm, Urteil vom 03.04.1997, LAGE Nr. 13 zu § 23 KSchG) das Verbot der Doppelzählung" nicht auf den Fall der zeitbefristet eingestellten Ersatzkraft zu beschränken, sondern ebenso für die zweckbefristet oder unbefristet eingestellte Vertretungskraft anzunehmen.
  • LAG Hamm, 14.02.2018 - 2 Sa 1499/16

    Begriff des leitenden Angestellten i.S. von § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BetrVG

    Fraglich ist dies unabhängig von der in quantitativer Hinsicht beschränkten Personalkompetenz des Klägers (vgl. dazu LAG Hamm, Beschl. v. 23.07.2010 - 10 TaBV 43/10, juris: ca. 15 % nicht ausreichend) deshalb, weil eine Befugnis, die sich auf einen begrenzen Personenkreis wie z.B. Aushilfskräfte, geringfügig Beschäftigte oder nur mit untergeordneten Aufgaben Beschäftigte erstreckt, grundsätzlich nicht ausreicht (vgl. LAG Düsseldorf, Beschl. v. 26.07.2000 - 12 TaBV 35/00, juris, Rdnr. 14; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 04.04.2011 - 5 TaBV 36/10, juris, Rdnr. 66; F/E/S/T/L § 5 Rdnr. 379 und Trümner in D/K/K/W § 5 BetrVG Rdnr. 249 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 21.04.2016 - 17 Sa 106/16

    § 21 VII BEEG ist auch anwendbar, wenn die Vertretungskraft unbefristet

    Der Arbeitgeber soll nicht deshalb von der Einstellung einer Ersatzkraft absehen, weil die Erhöhung der Arbeitnehmerzahl zu der Anwendung weiterer Arbeitnehmerschutzvorschriften im Betrieb führen könnte (LAG Düsseldorf 06.07.2000 - 12 TaBV 35/00 - Rdnr. 22, NZA-RR 2001, 308).
  • LAG Sachsen, 21.09.2016 - 8 Sa 291/16

    Ermittlung der für die Anwendbarkeit des KSchG erforderlichen Anzahl Arbeitnehmer

    Vielmehr löst auch die unbefristete Einstellung des Vertreters die Rechtsfolge des § 21 Abs. 7 BEEG aus (siehe auch LAG Düsseldorf vom 26.07.2000 - 12 TaBV 35/00 - NZA-RR 2001, 308 ; Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 2. Auflage, § 21 BEEG Rn. 44; KR-Lipke, 11. Auflage, § 21 BEEG Rn. 77).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - 12 A 950/02

    Höhe der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz

    vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juli 2000 - 12 TaBV 35/00 -,NZA-RR 2001, 308.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - 12 A 951/02

    Höhe der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz für zusammengefasste

    - 12 TaBV 35/00 -,NZA-RR 2001, 308.
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