Rechtsprechung
OLG Koblenz, 09.05.2005 - 12 U 1075/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bildung der Geschäftsgrundlage eines Vertrags durch die gemeinsamen Vorstellungen der Vertragsparteien bei Vertragsschluss; Einheitliches Rechtsgeschäft bei Verkauf zweier Grundstücke durch zwei notarielle Verträge; Schuldrechtlicher Anspruch des Käufers auf ...
- Judicialis
BGB § 123; ; BGB § 431; ; BGB § 434 a.F.; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterschiedliche Vorstellungen der Vertragsparteien beim Erwerb benachbarter Grundstücke
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pflicht zur lastenfreien Übertragung bei Grundstücksverkauf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 23.07.2003 - 4 O 8/02
- OLG Koblenz, 09.05.2005 - 12 U 1075/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99
Vereinbarung der Tragung der Umsatzsteuer
Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.2005 - 12 U 1075/03
Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird gebildet durch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluß aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem zukünftigen Eintritt gewisser Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien sich aufbaut (BGHZ 25, 390, 392; 40, 334, 335 f.; 61, 153, 160; 84, 1, 8 f.; 89, 226, 231; 128, 230, 236; BGH NJW 2001, 2464, 2465). - BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94
Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft
Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.2005 - 12 U 1075/03
Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird gebildet durch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluß aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem zukünftigen Eintritt gewisser Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien sich aufbaut (BGHZ 25, 390, 392; 40, 334, 335 f.; 61, 153, 160; 84, 1, 8 f.; 89, 226, 231; 128, 230, 236; BGH NJW 2001, 2464, 2465). - BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80
Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung; …
Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.2005 - 12 U 1075/03
Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird gebildet durch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluß aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem zukünftigen Eintritt gewisser Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien sich aufbaut (BGHZ 25, 390, 392; 40, 334, 335 f.; 61, 153, 160; 84, 1, 8 f.; 89, 226, 231; 128, 230, 236; BGH NJW 2001, 2464, 2465).
- BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55
Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages
Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.2005 - 12 U 1075/03
Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird gebildet durch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluß aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem zukünftigen Eintritt gewisser Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien sich aufbaut (BGHZ 25, 390, 392; 40, 334, 335 f.; 61, 153, 160; 84, 1, 8 f.; 89, 226, 231; 128, 230, 236; BGH NJW 2001, 2464, 2465). - BGH, 15.12.1983 - III ZR 226/82
Elektrizitätsversorgung in Oldenburg
Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.2005 - 12 U 1075/03
Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird gebildet durch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluß aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem zukünftigen Eintritt gewisser Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien sich aufbaut (BGHZ 25, 390, 392; 40, 334, 335 f.; 61, 153, 160; 84, 1, 8 f.; 89, 226, 231; 128, 230, 236; BGH NJW 2001, 2464, 2465). - BGH, 12.12.1963 - V BLw 32/63
Geschäftsgrundlage im Höferecht
Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.2005 - 12 U 1075/03
Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird gebildet durch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluß aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem zukünftigen Eintritt gewisser Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien sich aufbaut (BGHZ 25, 390, 392; 40, 334, 335 f.; 61, 153, 160; 84, 1, 8 f.; 89, 226, 231; 128, 230, 236; BGH NJW 2001, 2464, 2465). - BGH, 17.04.1973 - X ZR 59/69
Vergütung für Arbeitnehmererfindung
Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.2005 - 12 U 1075/03
Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird gebildet durch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluß aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem zukünftigen Eintritt gewisser Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien sich aufbaut (BGHZ 25, 390, 392; 40, 334, 335 f.; 61, 153, 160; 84, 1, 8 f.; 89, 226, 231; 128, 230, 236; BGH NJW 2001, 2464, 2465).