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   KG, 11.10.2010 - 12 U 148/09   

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https://dejure.org/2010,22607
KG, 11.10.2010 - 12 U 148/09 (https://dejure.org/2010,22607)
KG, Entscheidung vom 11.10.2010 - 12 U 148/09 (https://dejure.org/2010,22607)
KG, Entscheidung vom 11. Oktober 2010 - 12 U 148/09 (https://dejure.org/2010,22607)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung im Fall der Kollision zweier Fahrzeuge beim Einscheren im sogenannten Reißverschlussverfahren; Faktoren zur Feststellung der Wertminderung eines verunfallten Fahrzeugs im Rahmen richterlicher Beweiswürdigung

  • rabüro.de

    Zum Verhalten des Fahrzeugführers im Reißverschlussverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 17 Abs. 2; StVG § 7 Abs. 1; StVO § 7 Abs. 4
    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Einscheren im sogenannten Reißverschlussverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 10.09.2007 - 22 U 224/06

    Sicherheitsabstand beim Anfahren an einer Lichtzeichenanlage; Behandlung von UPE

    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 148/09
    Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Kosten auch tatsächlich anfallen würden (vgl. KG, Urteil vom 10. September 2007 - 22 U 224/06 - KGR 2008, 610).
  • OLG Oldenburg, 01.03.2007 - 8 U 246/06

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs und Zahlung von Schmerzensgeld aus

    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 148/09
    Beides sind keine Ausschlusskriterien, sondern lediglich Faktoren der Berechnung einer Wertminderung (vgl. hierzu OLG Oldenburg, Urteil vom 1. März 2007 - 8 U 246/06 - MDR 2007, 1369).
  • KG, 07.06.1990 - 12 U 4191/89

    Fahrstreifenwechsel

    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 148/09
    Das Fahrzeug (hier nach seinem Vorbringen des Klägers), das sich auf dem durchgehenden Fahrstreifen befindet, genießt anerkanntermaßen den Vorrang vor demjenigen Fahrzeug, das sich auf dem blockierten Fahrstreifen dem Hindernis nähert (Senat, Urteil vom 7. Juni 1990 - 12 U 4191/89 - VerkMitt 1990, 91 Nr. 118; Urteil vom 8. Januar 1987 - 12 U 2618/87 - VerkMitt 1987 Nr. 82).
  • KG, 02.10.2003 - 12 U 53/02

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall im Zusammenhang mit

    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 148/09
    Damit ereignete sich die Kollision im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel des Beklagten zu 2., so dass der Beweis des ersten Anscheins dafür spräche, dass der Beklagte zu 2. den Unfall unter Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten nach § 7 Abs. 5 StVO verursacht und verschuldet hat (Senat, Urteil vom 2. Oktober 2003 - 12 U 53/02 - KGR 2004, 106; Urteil vom 7. Juni 2001 - 12 U 10463/99; Hentschel/ König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 7 StVO, Rn. 17).
  • KG, 08.01.1987 - 12 U 2618/87
    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 148/09
    Das Fahrzeug (hier nach seinem Vorbringen des Klägers), das sich auf dem durchgehenden Fahrstreifen befindet, genießt anerkanntermaßen den Vorrang vor demjenigen Fahrzeug, das sich auf dem blockierten Fahrstreifen dem Hindernis nähert (Senat, Urteil vom 7. Juni 1990 - 12 U 4191/89 - VerkMitt 1990, 91 Nr. 118; Urteil vom 8. Januar 1987 - 12 U 2618/87 - VerkMitt 1987 Nr. 82).
  • BGH, 25.09.2018 - VI ZR 65/18

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei fiktiver Abrechnung der

    In Rechtsprechung und Literatur wird überwiegend angenommen, dass sie nicht zu erstatten sind, wenn sie bei einer Reparatur in der ortsansässigen Fachwerkstatt nicht angefallen wären (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 2002, 87, 89; KG, Urteil vom 11. Oktober 2010 - 12 U 148/09, juris Rn. 17; KG, KGR 2008, 610, 611).
  • LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 61/13

    Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis beim

    Denn auch im Rahmen einer fiktiven Schadensabrechnung sind diese Aufwendungen grundsätzlich ersatzfähig, wenn ein anerkannter Kfz-Sachverständiger unter Berücksichtigung der örtlichen Gepflogenheiten zu dem Ergebnis gelangt ist, dass im Falle einer Reparatur in der Region bei markengebundenen Fachwerkstätten typischerweise UPE-Aufschläge und Verbringungskosten erhoben werden (vgl. OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2012, 324; OLG Hamm, NZV 2013, 247; Kammer, Urteil vom 8. April 2011 - 13 S 152/10; LG Hanau, NZV 2010, 574; LG Köln, Urteil vom 31. Mai 2006 - 13 S 4/06, zit. nach juris; Hentschel aaO § 12 StVG Rn. 24; Gerard-Morguet, ZfS 2006, 303, 306, jeweils m.w.N.; ähnlich OLG München, Urteil vom 27. Mai 2010 - 10 U 3379/09, zit. nach juris; KG, Urteil vom 11. Oktober 2010 - 12 U 148/09, zit. nach juris; Geigel/Knerr aaO Kap. 3 Rn. 33).
  • LG Berlin, 04.12.2014 - 43 S 82/14
    Ebenso wie der Geschädigte bei fiktiver Abrechnung UPE-Zuschläge verlangen kann, sofern diese bei Reparatur in einer Markenwerkstatt anfallen würden, kann er die Verbringungskosten verlangen, wenn diese bei einer Reparatur anfallen würden (vgl. KG Berlin, Urteil vom 11. Oktober 2010 - 12 U 148/09 -).
  • LG Karlsruhe, 22.12.2010 - 1 S 107/10

    Verkehrsunfall - ausfahrendes Fahrzeugs von Tankstelle mit rückwärtsfahrendem

    UPE-Aufschläge sind bei einer fiktiven Schadensabrechnung dann zu berücksichtigen, wenn sie in der Werkstatt, deren Kosten der Sachverständige seinem Gutachten zugrundegelegt hat, auch tatsächlich anfallen (KG Berlin, Urteil vom 11.10.2010, 12 U 148/09; Beschluss vom 07.01.2010, 12 U 20/09, MdR 2010, 748).
  • LG Karlsruhe, 30.01.2013 - 6 O 230/12

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Unfall auf

    Soweit daher entsprechende Kosten in die Kalkulation aufgenommen und in dem Gutachten ausgewiesen werden, handelt es sich lediglich um unselbstständige Rechnungspositionen im Rahmen der Reparaturkostenermittlung, deren Beurteilung durch den Sachverständigen nicht anders zu behandeln ist als seine hinsichtlich der Arbeitszeit oder des benötigten Materials erfolgte Einschätzung (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 30. Oktober 2012, 9 U 5/12, zitiert nach juris Tz 22; OLG Düsseldorf, Urt. v. 6. März 2012, 1 U 108/11, in Schadens-Praxis 2012, 324, zitiert nach juris Tz 13; KG Berlin, Urt. v. 11. Oktober 2010, 12 U 148/09, zitiert nach juris Tz 17).
  • AG Berlin-Mitte, 26.01.2015 - 115 C 3092/14

    Die Regulierung diverser Unfallschadenspositionen

    Dabei besteht weder auf Grund des Alters des Fahrzeuges noch aufgrund der Laufleistung eine Grenze für die Berechtigung einer Wertminderung; beides sind vielmehr ausschließlich Faktoren bei der Berechnung der Wertminderung (BGH a.a.O.; KG vom 11.10.10 - 12 U 148/09).
  • LG Itzehoe, 06.04.2023 - 10 O 419/21
    Aufschläge von Fachwerkstätten für Ersatzteile (so genannte UPE-Aufschläge) können nach Auffassung des Gerichts auch durch den lediglich auf fiktiver Basis Abrechnenden geltend gemacht werden, wenn diese Kosten auch tatsächlich anfallen würden und gerechtfertigt sind (vgl. KG Berlin, Urteil vom 10. September 2007 - 22 U 224/06 - KGR 2008, 610; KG Berlin, Urteil vom 11. Oktober 2010 - 12 U 148/09 -, Rn. 16 - 17, juris.).
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