Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 08.03.2000 - 12 U 3667/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gesamtschuld; Mithaftung des Sicherungsgebers; Schuldbeitritt; Kontobelastungen durch Schecks ; Kontobelastungen durch Überweisungen; Fälschung der Mitzeichnung
- Judicialis
BGB § 675; ; BGB § 670; ; BGB § 425; ; AGBSp Nr. 19; ; AGBSp Nr. 20
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 675 670 425; AGBSp Nr. 19, 20
Umfang der gesamtschuldnerischen Mithaftung des Sicherungsgebers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 675, 670, 425; AGB-SpK Nr. 19, 20
Keine gesamtschuldnerische Mithaftung des Sicherungsgebers für Kontobelastungen bei Fälschung der erforderlichen Mitzeichnung durch den Kontoinhaber - archive.org (Leitsatz)
BGB § 675; § 670; § 425 AGBSp Nr. 19, 20
Mithaftung des Sicherungsgebers nach Fälschung seiner Unterschrift?
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 19.08.1999 - 10 O 11442/97
- OLG Nürnberg, 08.03.2000 - 12 U 3667/99
Papierfundstellen
- ZIP 2000, 1975
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 10.10.2007 - 4 U 20/07
Haftungsklausel unwirksam: Investitionsbank des Landes Brandenburg kann …
Diese Argumentation der Klägerin übersieht, dass auch dem Schuldbeitretenden gemäß § 417 BGB analog (vgl. dazu nur: OLG Nürnberg, ZIP 2000, 1975) die Einwendungen zustehen, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem (Haupt-)Schuldner ergeben, wenn auch - insoweit unterscheidet sich der Schuldbeitritt wesentlich von der Bürgschaft - nur für diejenigen Einwendungen, die bereits zum Zeitpunkt des Schuldbeitritts begründet (BGH NJW 1996, 249), d.h. ihrem Rechtsgrund nach angelegt, waren. - OLG Saarbrücken, 06.03.2008 - 8 U 447/06
Voraussetzungen der fehlerhaften Gesellschaft - Haftung nach allgemeinen …
Ein solcher Schuldbeitritt, den die Klägerin zudem hätte annehmen müssen, wäre im Übrigen auch ins Leere gegangen, da - wie ausgeführt - die mitübernommene Darlehensschuld nicht entstanden ist (vgl. BGH NJW 1987, 1698/1699; OLG Nürnberg ZIP 2000, 1975/1976 mwN).