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   OLG Oldenburg, 07.03.2006 - 12 UF 154/05   

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https://dejure.org/2006,5278
OLG Oldenburg, 07.03.2006 - 12 UF 154/05 (https://dejure.org/2006,5278)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.03.2006 - 12 UF 154/05 (https://dejure.org/2006,5278)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. März 2006 - 12 UF 154/05 (https://dejure.org/2006,5278)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Berücksichtigung des Splittingvorteils eines wiederverheirateten Unterhaltsschuldners; Pflicht zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens auf Grund der gesteigerten Unterhaltspflicht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nichtberücksichtigung des Splittingvorteils eines wiederverheirateten Unterhaltsschuldners beim Unterhalt minderjähriger Kinder und Vorrang des früheren Ehegatten; Berechtigung des wiederverheirateten Unterhaltspflichtigen zur Aufgabe des bisherigen Arbeitsplatzes und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtberücksichtigung des Splittingvorteils eines wiederverheirateten Unterhaltsschuldners beim Unterhalt minderjähriger Kinder und Vorrang des früheren Ehegatten; Berechtigung des wiederverheirateten Unterhaltspflichtigen zur Aufgabe des bisherigen Arbeitsplatzes und ...

  • Judicialis

    BGB § 1570; ; BGB § 1578; ; BGB § 1610

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1570 § 1578 § 1610
    Keine Berücksichtigung des Splittingvorteils eines wiederverheirateten Unterhaltsschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1223
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.03.2006 - 12 UF 154/05
    Der Splittingvorteil eines wiederverheirateten Unterhaltsschuldners muss auch beim Unterhalt minderjähriger Kinder unberücksichtigt bleiben, wenn der Bedarf des neuen Ehegatten aufgrund vorrangiger Ansprüche des Ehegatten au s einer früheren Ehe bei der Bemessung des Unterhalts unberücksichtigt bleibt (Abweichung von BGH FamRZ 2005, 1817).

    Der dem Beklagten aufgrund der Eheschließung zustehende Splittingvorteil muss bei der Bemessung der Unterhaltsansprüche der Kläger unberücksichtigt bleiben (BVerfG FamRZ 2003, 1821; BGH FamRZ 2005, 1817).

    Insofern ergäbe sich ein Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass eine fiktive Steuerlast dann in Ansatz zu bringen ist, wenn sich tatsächliche Aufwendungen steuermindernd auswirken, die unterhaltsrechtlich nicht anzuerkennen sind (BGH FamRZ 1987, 36, 37; FamRZ 1992, 1045; FamRZ 1999, 372; FamRZ 2004, 1177; FamRZ 2005, 1817; FamRZ 2005, 1159, 1161).

    Dieser Grundsatz gilt auch für solche Zuwendungen und steuerliche Entlastungen, die allein aufgrund einer nachrangigen Unterhaltspflicht gewährt werden (BGH FamRZ 2005, 1817, 1820 - Kinderfreibetrag für ein Stiefkind).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.03.2006 - 12 UF 154/05
    Der für jeden Ehegatten zu berücksichtigende Grundfreibetrag bewirkt die von Verfassung wegen gebotene Freistellung des Existenzminimums von der Einkommensteuer (vgl. BVerfG FamRZ 1990, 865; FamRZ 1990, 955; FamRZ 1999, 291).
  • BGH, 01.12.2004 - XII ZR 75/02

    Berücksichtigung steuerrechtlicher Verluste aus Grundbesitz bei der Bemessung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.03.2006 - 12 UF 154/05
    Insofern ergäbe sich ein Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass eine fiktive Steuerlast dann in Ansatz zu bringen ist, wenn sich tatsächliche Aufwendungen steuermindernd auswirken, die unterhaltsrechtlich nicht anzuerkennen sind (BGH FamRZ 1987, 36, 37; FamRZ 1992, 1045; FamRZ 1999, 372; FamRZ 2004, 1177; FamRZ 2005, 1817; FamRZ 2005, 1159, 1161).
  • BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 68/85

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.03.2006 - 12 UF 154/05
    Insofern ergäbe sich ein Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass eine fiktive Steuerlast dann in Ansatz zu bringen ist, wenn sich tatsächliche Aufwendungen steuermindernd auswirken, die unterhaltsrechtlich nicht anzuerkennen sind (BGH FamRZ 1987, 36, 37; FamRZ 1992, 1045; FamRZ 1999, 372; FamRZ 2004, 1177; FamRZ 2005, 1817; FamRZ 2005, 1159, 1161).
  • BGH, 07.03.1990 - XII ARZ 7/90

    Bindungswirkung einer Verweisung zwischen Familiengericht und

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.03.2006 - 12 UF 154/05
    Der für jeden Ehegatten zu berücksichtigende Grundfreibetrag bewirkt die von Verfassung wegen gebotene Freistellung des Existenzminimums von der Einkommensteuer (vgl. BVerfG FamRZ 1990, 865; FamRZ 1990, 955; FamRZ 1999, 291).
  • BGH, 02.06.2004 - XII ZR 217/01

    Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens eines Selbständigen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.03.2006 - 12 UF 154/05
    Insofern ergäbe sich ein Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass eine fiktive Steuerlast dann in Ansatz zu bringen ist, wenn sich tatsächliche Aufwendungen steuermindernd auswirken, die unterhaltsrechtlich nicht anzuerkennen sind (BGH FamRZ 1987, 36, 37; FamRZ 1992, 1045; FamRZ 1999, 372; FamRZ 2004, 1177; FamRZ 2005, 1817; FamRZ 2005, 1159, 1161).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97

    Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.03.2006 - 12 UF 154/05
    Insofern ergäbe sich ein Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass eine fiktive Steuerlast dann in Ansatz zu bringen ist, wenn sich tatsächliche Aufwendungen steuermindernd auswirken, die unterhaltsrechtlich nicht anzuerkennen sind (BGH FamRZ 1987, 36, 37; FamRZ 1992, 1045; FamRZ 1999, 372; FamRZ 2004, 1177; FamRZ 2005, 1817; FamRZ 2005, 1159, 1161).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 246/93

    Steuerliche Vorteile aus Ehegattensplitting und Unterhaltsleistungen an den

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.03.2006 - 12 UF 154/05
    Der dem Beklagten aufgrund der Eheschließung zustehende Splittingvorteil muss bei der Bemessung der Unterhaltsansprüche der Kläger unberücksichtigt bleiben (BVerfG FamRZ 2003, 1821; BGH FamRZ 2005, 1817).
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 114/03

    Obliegenheit des Unterhalstsschuldners, zur Sicherung der Unterhaltsansprüche

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.03.2006 - 12 UF 154/05
    Vor diesem Hintergrund mag die Einstellung der Zahlungen gegenüber der Volksbank mit dem Ziel der Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens als wirtschaftlich sinnvolle Lösung erscheinen (vgl. BGH FamRZ 2005, 608).
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 23/91

    Eheliche Lebensverhältisses bei Änderung beruflicher und wirtschaftlicher

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.03.2006 - 12 UF 154/05
    Insofern ergäbe sich ein Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass eine fiktive Steuerlast dann in Ansatz zu bringen ist, wenn sich tatsächliche Aufwendungen steuermindernd auswirken, die unterhaltsrechtlich nicht anzuerkennen sind (BGH FamRZ 1987, 36, 37; FamRZ 1992, 1045; FamRZ 1999, 372; FamRZ 2004, 1177; FamRZ 2005, 1817; FamRZ 2005, 1159, 1161).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • BGH, 17.09.2008 - XII ZR 72/06

    Splittingvorteil aus neuer Ehe beim Unterhalt für Kinder aus erster Ehe

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in FamRZ 2006, 1223 veröffentlicht ist, hat für die Ermittlung des Unterhalts das im Jahr 2005 bezogene Einkommen des Beklagten zugrunde gelegt.
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZR 158/04

    Mehrbedarf eines Kindes bei Kindergartenbesuch aus pädagogischen Gründen;

    Für die Bemessung des Kindesunterhalts ist dagegen nicht von einem um den Splittingvorteil bereinigten Einkommen des Klägers, sondern von seinem tatsächlichen Einkommen auszugehen (Senatsurteil BGHZ 163, 84, 101; a.A. OLG Oldenburg FamRZ 2006, 1223, 1224).
  • BGH, 28.03.2007 - XII ZR 163/04

    Rechtsfolgen der Befristung eines durch Prozessvergleich titulierten

    Für die Bemessung des - vorweg abzuziehenden - Kindesunterhalts ist dagegen nicht von einem um den Splittingvorteil bereinigten Einkommen des Unterhaltspflichtigen, sondern von dessen tatsächlichem Einkommen auszugehen (Senatsurteile BGHZ 163, 84, 101 und vom 14. März 2007 ­ XII ZR 158/04 ­ zur Veröffentlichung vorgesehen; a.A. OLG Oldenburg FamRZ 2006, 1223, 1224).
  • OLG Hamm, 11.12.2023 - 4 UF 141/22

    Kindesunterhalt; Pflicht zur Privatinsolvenz

    Von Unzumutbarkeit wäre etwa auszugehen, wenn dem Unterhaltsschuldner der Verlust seines Arbeitsplatzes drohen würde (vgl. OLG Oldenburg, FamRZ 2006, 1223).
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   OLG Oldenburg, 21.03.2006 - 12 UF 154/05   

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OLG Oldenburg, 21.03.2006 - 12 UF 154/05 (https://dejure.org/2006,32359)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.03.2006 - 12 UF 154/05 (https://dejure.org/2006,32359)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. März 2006 - 12 UF 154/05 (https://dejure.org/2006,32359)
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