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   VGH Hessen, 28.08.1997 - 12 UZ 1381/96.A   

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VGH Hessen, 28.08.1997 - 12 UZ 1381/96.A (https://dejure.org/1997,6011)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.08.1997 - 12 UZ 1381/96.A (https://dejure.org/1997,6011)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. August 1997 - 12 UZ 1381/96.A (https://dejure.org/1997,6011)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 103 Abs 1 GG, § 56 Abs 1 VwGO, § 87b VwGO, § 2 Abs 1 VwZG
    (Zustellung einer gerichtlichen Verfügung nach VwGO § 87b - wirksame Ingangsetzung der Frist und der danach einsetzenden Präklusion erfordert Unterzeichnung der Verfügung durch den Richter)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 208 (Ls.)
  • DVBl 1998, 243 (Ls.)
  • DVBl 1998, 250 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus VGH Hessen, 28.08.1997 - 12 UZ 1381/96
    Durch § 87b VwGO wird das rechtliche Gehör in verfassungsrechtlich zulässiger Weise eingeschränkt (so zu den entsprechenden Vorschriften der ZPO BVerfG, 09.02.1982, a.a.O.).

    Präklusionsvorschriften haben einen strengen Ausnahmecharakter und können einschneidende Folgen für die säumige Partei bewirken (BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78 -, BVerfGE 59, 330 m.w.N.).

    Wenn unter diesen Umständen ein Gericht das Vorbringen einer Partei gleichwohl nicht zulässt, obwohl die Voraussetzungen der Präklusionsvorschrift nicht gegeben sind, wird das rechtliche Gehör mit in einer vom Gesetz nicht mehr gedeckten Weise eingeschränkt und verstößt damit gegen Art. 103 Abs. 1 GG (so ausdrücklich BVerfG, 09.02.1982, a.a.O.).

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VGH Hessen, 28.08.1997 - 12 UZ 1381/96
    Dieses prozessuale Grundrecht gibt den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren ein Recht darauf, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern, und verpflichtet gleichzeitig das Gericht, das Vorbringen und die Anträge der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78 -, BVerfGE 50, 32; 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80 -, BVerfGE 60, 1).

    Zwar lassen sich aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs unmittelbar keine Beweisregeln für das gerichtliche Verfahren ableiten (BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52 -, BVerfGE 1, 418), jedoch kann die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisantrages dann einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör darstellen, wenn die Ablehnung des Antrags unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr eine Stütze im geltenden Prozessrecht findet (vgl. BVerfG, 08.11.1978, a.a.O.; BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81 -, BVerfGE 60, 250).

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus VGH Hessen, 28.08.1997 - 12 UZ 1381/96
    Dieses prozessuale Grundrecht gibt den Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren ein Recht darauf, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern, und verpflichtet gleichzeitig das Gericht, das Vorbringen und die Anträge der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78 -, BVerfGE 50, 32; 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80 -, BVerfGE 60, 1).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus VGH Hessen, 28.08.1997 - 12 UZ 1381/96
    Zwar lassen sich aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs unmittelbar keine Beweisregeln für das gerichtliche Verfahren ableiten (BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52 -, BVerfGE 1, 418), jedoch kann die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisantrages dann einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör darstellen, wenn die Ablehnung des Antrags unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr eine Stütze im geltenden Prozessrecht findet (vgl. BVerfG, 08.11.1978, a.a.O.; BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81 -, BVerfGE 60, 250).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus VGH Hessen, 28.08.1997 - 12 UZ 1381/96
    Zwar lassen sich aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs unmittelbar keine Beweisregeln für das gerichtliche Verfahren ableiten (BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52 -, BVerfGE 1, 418), jedoch kann die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisantrages dann einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör darstellen, wenn die Ablehnung des Antrags unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr eine Stütze im geltenden Prozessrecht findet (vgl. BVerfG, 08.11.1978, a.a.O.; BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81 -, BVerfGE 60, 250).
  • BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 67.83

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus VGH Hessen, 28.08.1997 - 12 UZ 1381/96
    Es kann dem Kläger auch nicht entgegengehalten werden, er habe es versäumt, sich durch Wahrnehmung gegebener prozessualer und praktischer Möglichkeiten Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 67.83 -, EZAR 610 Nr. 25 = NVwZ 1985, 337; Hess. VGH, 31.10.1986 - 10 TE 2382/86 -).
  • VGH Hessen, 07.02.1991 - 13 TE 2034/90

    Asylverfahren - rechtliches Gehör - Ablehnung eines weiteren

    Auszug aus VGH Hessen, 28.08.1997 - 12 UZ 1381/96
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO entspricht dem des Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. Hess. VGH, 07.02.1991 - 13 TE 2034/90 -).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 VB 52/16

    Offensichtliche Unbegründetheit einer Verfassungsbeschwerde als Ergebnis einer

    So wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und anderer Obergerichte die Auffassung vertreten, dass sich auch einem anwaltlich nicht Beratenen bereits aus der Rechtsmittelbelehrung über den Antrag auf Zulassung der Berufung der Gedanke aufdrängen muss, dass für ein Prozesskostenhilfegesuch bezüglich dieses Rechtsbehelfs die in der Belehrung genannten Fristen für den Rechtsbehelf zu beachten sind und dass nur bei deren Beachtung nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Rechtsbehelfsfrist in Betracht kommt, sollte das Gericht erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist über den Antrag auf Prozesskostenhilfe entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.4.1994 - 1 PKH 8/94 -, Juris Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 18.8.2009 - 8 B 79/09 -, Juris Rn. 2; OVG NRW, Beschluss vom 17.2.2014 - 16 A 83/14 -, Juris; OVG Rh.-Pf., NVwZ-RR 1998, S. 208).
  • OVG Saarland, 07.07.2006 - 3 Q 8/06

    Zur Frage eines Gehörsverstosses bei Anwendung des § 87b VwGO

    Wenn unter diesen Umständen ein Gericht das Vorbringen einer Partei gleichwohl nicht zulässt oder einen erheblichen Beweisantrag zurückweist, obwohl die Voraussetzungen der Präklusionsvorschrift nicht gegeben sind, wird das rechtliche Gehör in einer vom Gesetz nicht mehr gedeckten Weise eingeschränkt und liegt damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG vor hierzu etwa Beschluss des Hess. VGH vom 28. August 1997 - 12 UZ 1381/96.A - zitiert nach Juris; Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, § 87 b Rdnr. 16.
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