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   KG, 15.12.2014 - 12 W 65/14   

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https://dejure.org/2014,48010
KG, 15.12.2014 - 12 W 65/14 (https://dejure.org/2014,48010)
KG, Entscheidung vom 15.12.2014 - 12 W 65/14 (https://dejure.org/2014,48010)
KG, Entscheidung vom 15. Dezember 2014 - 12 W 65/14 (https://dejure.org/2014,48010)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • notar-drkotz.de

    Kraftloserklärung Grundschuldbrief - Aufgebotsverfahren durch belasteten Grundeigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 362
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.01.2009 - V ZB 140/08

    Voraussetzungen eines Aufgebotsverfahrens gegen den eingetragenen aber unbekannt

    Auszug aus KG, 15.12.2014 - 12 W 65/14
    Zudem gilt der Gläubiger einer Briefhypothek im Falle des Ausschlussverfahrens gemäß § 1171 BGB schon dann als unbekannt, wenn sich nicht feststellen lässt, in wessen Händen sich der Hypothekenbrief befindet (BGH, Beschluss vom 29.01.2009, V ZB 140/08, juris Rn. 15).
  • BGH, 22.05.2014 - V ZB 146/13

    Aufgebot einer Briefhypothek: Glaubhaftmachung des unbekannten Gläubigers

    Auszug aus KG, 15.12.2014 - 12 W 65/14
    Auch bei einem Aufgebotsverfahren zum Ausschluss eines unbekannten Gläubigers einer Briefhypothek nach § 1170 BGB reicht es aus, dass der Brief unauffindbar und der Aufenthalt des letzten bekannten Inhabers unbekannt ist (BGH, Beschluss vom 22.05.2014, V ZB 146/13, juris Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - 3 Wx 247/12

    Zu den Voraussetzungen einer Antragsberechtigung nach § 467 Abs. 2 FamFG in

    Auszug aus KG, 15.12.2014 - 12 W 65/14
    Der zugunsten der Beteiligten zu 1) wirkende Titel auf Abtretung der Grundschuld und auf Zustimmung zur Eintragung im Grundbuch schließt insofern die Ermächtigung der Beteiligten zu 2) gemäß § 185 BGB ein, den Grundschuldbrief für kraftlos erklären zu lassen (vgl. zu ähnlichen Konstellationen z.B. OLG München, 34 Wx 117/10, Beschluss vom 05.11.2010, Rn. 20 f. bei juris; OLG Düsseldorf, 3 Wx 247/12, Beschluss vom 13.12.2012, Rn. 22 bei juris; Kammergericht, 12 W 30/10, Beschluss vom 25.10.2010, Rn. 16 ff. bei juris).
  • OLG München, 05.11.2010 - 34 Wx 117/10

    Aufgebotsverfahren: Betreiben des Verfahrens zur Kraftloserklärung eines

    Auszug aus KG, 15.12.2014 - 12 W 65/14
    Der zugunsten der Beteiligten zu 1) wirkende Titel auf Abtretung der Grundschuld und auf Zustimmung zur Eintragung im Grundbuch schließt insofern die Ermächtigung der Beteiligten zu 2) gemäß § 185 BGB ein, den Grundschuldbrief für kraftlos erklären zu lassen (vgl. zu ähnlichen Konstellationen z.B. OLG München, 34 Wx 117/10, Beschluss vom 05.11.2010, Rn. 20 f. bei juris; OLG Düsseldorf, 3 Wx 247/12, Beschluss vom 13.12.2012, Rn. 22 bei juris; Kammergericht, 12 W 30/10, Beschluss vom 25.10.2010, Rn. 16 ff. bei juris).
  • KG, 25.10.2010 - 12 W 30/10

    Aufgebotsverfahren: Antragsberechtigung bei einem Antrag auf Kraftloserklärung

    Auszug aus KG, 15.12.2014 - 12 W 65/14
    Der zugunsten der Beteiligten zu 1) wirkende Titel auf Abtretung der Grundschuld und auf Zustimmung zur Eintragung im Grundbuch schließt insofern die Ermächtigung der Beteiligten zu 2) gemäß § 185 BGB ein, den Grundschuldbrief für kraftlos erklären zu lassen (vgl. zu ähnlichen Konstellationen z.B. OLG München, 34 Wx 117/10, Beschluss vom 05.11.2010, Rn. 20 f. bei juris; OLG Düsseldorf, 3 Wx 247/12, Beschluss vom 13.12.2012, Rn. 22 bei juris; Kammergericht, 12 W 30/10, Beschluss vom 25.10.2010, Rn. 16 ff. bei juris).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2013 - 6 Wx 6/12

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung eines

    Auszug aus KG, 15.12.2014 - 12 W 65/14
    Abhanden gekommen ist eine Urkunde, wenn der Inhaber den Besitz daran so verloren hat, dass er nicht mehr auf sie zugreifen bzw. sie nicht mehr erlangen kann (OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.02.2013, 6 Wx 6/12, juris Rn. 21; Staudinger/Wolfsteiner, BGB, Bearbeitung 2015, § 1162 Rn. 3 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2015 - 20 W 249/14

    Antragsberechtigung im Aufgebotsverfahren

    Für das Aufgebot eines Grundschuldbriefs ist anerkannt, dass der Eigentümer, dem der Gläubiger eine Löschungsbewilligung oder eine löschungsfähige Quittung erteilt hat, als berechtigt anzusehen ist, das Aufgebotsverfahren in gewillkürter Verfahrensstandschaft für den Gläubiger durchzuführen und damit - in derartigen Fällen nach § 467 Abs. 2 FamFG - selbst antragsberechtigt ist (vgl. u. a. KG Berlin, Beschluss vom 15.12.2014, Az. 12 W 65/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.2013, Az. 25 Wx 21/13, beide zitiert nach juris).
  • KG, 14.06.2018 - 13 W 6/18

    Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung eines Hypothekenbriefes: Anforderungen

    Ein Aufgebotsverfahren kommt nämlich nur in Betracht, wenn der Grundpfandgläubiger bekannt ist und lediglich der Brief abhandengekommen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 2016 - 3 Wx 153/15, RNotZ 2018, 127 = BeckRS 2016, 126158; KG, Beschluss vom 15. Dezember 2014 - 12 W 65/14, MDR 2015, 362 [bei juris Rz. 12]; KG, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 12 W 30/10, NotBZ 2011, 99 = BeckRS 2010, 27965)], aber nicht, wenn darüber hinaus - wie hier - unklar ist, wer Grundpfandgläubiger ist bzw. nicht glaubhaft gemacht ist, dass sich der Brief zuletzt in den Händen des das Aufgebotsverfahren betreibenden Beteiligten befunden hat.
  • OLG Karlsruhe, 24.03.2022 - 19 W 62/21

    Antrag auf Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs; Gewillkürte

    Eine gewillkürte Verfahrensstandschaft ist auch in Antragsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit möglich (vgl. OLG München, Beschluss vom 25.07.2017, 34 Wx 110/17 - juris, Rn. 18; OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134 - juris, Rn. 22 und Beschluss vom 07.05.2013, 25 Wx 21/13 - juris, Rn. 15; KG MDR 2015, 362 - juris, Rn. 10; Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 23 Rn. 52).
  • OLG Brandenburg, 17.12.2019 - 3 W 77/19

    Antrag auf Durchführung eines Aufgebotsverfahrens zur Kraftloserklärung eines

    Der Eigentümer eines mit einer Grundschuld belasteten Grundstücks kann dann im Wege des Aufgebotsverfahrens in gewillkürter Prozessstandschaft die Kraftloserklärung eines Briefs verlangen, wenn er bereits einen Titel auf Abtretung der Grundschuld und auf Zustimmung zur Eintragung der Abtretung im Grundbuch erwirkt hat (KG Berlin, Beschluss vom 15.12.2014, 12 W 65/14), zu seinen Gunsten ein rechtskräftiges Urteil erlassen wurde, das die Löschungsbewilligung ersetzt, § 894 BGB (Keidel/Giers, a.a.O., § 467, Rn 2) oder dem der Gläubiger einer Grundschuld eine Löschungsbewilligung oder löschungsfähige Quittung erteilt hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 2012, I -3 Wx 247/12).
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