Rechtsprechung
   KG, 07.04.2021 - 3 Ws (B) 80/21 - 122 Ss 38/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,17477
KG, 07.04.2021 - 3 Ws (B) 80/21 - 122 Ss 38/21 (https://dejure.org/2021,17477)
KG, Entscheidung vom 07.04.2021 - 3 Ws (B) 80/21 - 122 Ss 38/21 (https://dejure.org/2021,17477)
KG, Entscheidung vom 07. April 2021 - 3 Ws (B) 80/21 - 122 Ss 38/21 (https://dejure.org/2021,17477)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,17477) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Wiedereinsetzung, Nachholung der versäumten Handlung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 45 Abs 1 S 1 StPO, § 45 Abs 2 S 2 StPO, § 342 Abs 1 StPO, § 345 Abs 2 StPO, § 72 Abs 1 S 1 OWiG
    Einhaltung des Formerfordernisses bei der nachzuholenden Handlung - hier: Begründung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde - im Rahmen des Wiedereinsetzungantrags

  • IWW

    StPO § 45

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anforderungen an die Nachholung der versäumten Handlung

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anforderungen an die Nachholung der versäumten Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag - Die versäumte Handlung muss man nachholen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.01.1997 - 4 StR 612/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch Verschulden des

    Auszug aus KG, 07.04.2021 - 3 Ws (B) 80/21
    Eine versäumte Handlung gilt jedoch nur dann als nachgeholt, wenn sie den gesetzlichen Formerfordernissen entspricht (vgl. BGH NJW 1997, 1516 und bei Miebach in NStZ 1989, 15; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 45 Rdn. 11 m.w.N.; Maul in KK-StPO 8. Aufl., § 45 Rdn. 9 m.w.N.).
  • KG, 22.06.2022 - 3 Ws (B) 123/22

    Formerfordernis des § 32d Satz 2 StPO gilt auch für als Verteidiger auftretende

    (1) Ist die Handlung bisher nicht formgemäß vorgenommen worden, so muss sie innerhalb der einwöchigen Frist nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO in der für sie gesetzlich vorgeschriebenen Form nachgeholt werden; andernfalls ist der Antrag auf Wiedereinsetzung unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 1997 - 4 StR 612/96 -, juris; Senat, Beschluss vom 7. April 2021 - 3 Ws (B) 80/21 -, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 25. Februar 2022 a.a.O.; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 45 Rn. 11; Maul in Karlsruher Kommentar a.a.O., § 45 Rn. 9 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht