Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 111/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Ausgabe von Einkaufsgutscheinen durch Apotheken bei Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 69 Abs. 1 AMG; Art. 94 RL 2001/83/EG; § 7 HWG; § 3 UWG; § 4 Nr. 11 UWG; § 8 UWG
Beachtung des Überschreitens der "Spürbarkeitsschwelle" bei einem gegen die Arzneimittelpreisbindung verstoßenden Kundenbindungssystem einer Apotheke i.R.e. Ermessensentscheidung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beachtung des Überschreitens der "Spürbarkeitsschwelle" bei einem gegen die Arzneimittelpreisbindung verstoßenden Kundenbindungssystem einer Apotheke i.R.e. Ermessensentscheidung
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Apotheken-Werbegaben bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln
- lhr-law.de (Kurzinformation und Auszüge)
Bonusmodelle von Apotheken - nur in sehr engen Grenzen zulässig
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Apotheken-Boni: Der Spielraum wird immer kleiner
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beachtung des Überschreitens der "Spürbarkeitsschwelle" bei einem gegen die Arzneimittelpreisbindung verstoßenden Kundenbindungssystem einer Apotheke i.R.e. Ermessensentscheidung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Apotheken-Werbegaben bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln nur beschränkt erlaubt
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Bonusmodelle von Apotheken - nur in sehr engen Grenzen zulässig
- it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)
Apotheken-Werbegaben bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln: nur in engen Grenzen möglich
- onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)
Versandapotheken: Rezept-Boni laut Beschluss nur für "Mini-Wertgutschriften" zulässig
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
"Apotheken-Taler" sind unzulässig
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
"Apotheken-Taler" sind unzulässig
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 14.04.2011 - 5 B 44/11
- OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 111/11
Papierfundstellen
- NVwZ 2011, 1394
- DVBl 2011, 1114
Wird zitiert von ... (26) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 09.09.2010 - I ZR 26/09
Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 111/11
Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.Der Bundesgerichtshof hat dazu ausgeführt (vgl. u. a. Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 26/09 - juris Rdnr. 22):.
Auch der Bundesgerichtshof geht ausdrücklich von einem Nebeneinander von Arzneimittelpreisrecht und Heilmittelwerberecht und daher unabhängig von der Frage der Überschreitung der wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsschwelle von einem Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung aus, wenn mit dem Erwerb des preisgebundenen Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. u. a. Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 26/09 - juris Rdnr. 16 - 19).
Die weiteren entschiedenen Fälle betreffen die Gewährung von Einkaufsgutscheinen über 5, 00 EUR durch eine Versandapotheke (I ZR 193/07, keine geringwertige Kleinigkeit), einen Bonus-Taler ohne aufgedruckten Geldbetrag mit einem geschätzten Wert von 0, 50 EUR bei einer Präsenzapotheke (I ZR 26/09, geringwertige Kleinigkeit) sowie ein Punktesammel- und Einlösungssystem (ein Punkt pro Einkauf mit einem Wert von etwa 0, 40 EUR) einer Präsenzapotheke (I ZR 125/08, geringwertige Kleinigkeit).
Eine weitgehend identische Fallgestaltung liegt dem bereits angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. September 2009 - I ZR 26/09 - zugrunde.
- OVG Niedersachsen, 22.03.2011 - 13 LA 157/09
Verstoß gegen die gesetzliche Arzneimittelpreisbindung bei Gewährung von den …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 111/11
Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.Der Zweck der für verschreibungspflichtige Arzneimittel geltenden Preisbindung, zur Sicherstellung einer flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln einen Wettbewerb zwischen den Apotheken weitgehend auszuschließen, wird immer schon dann beeinträchtigt, wenn dem Versicherten bzw. Kunden gekoppelt mit der Abgabe eines Arzneimittels von einer Apotheke Vorteile gewährt werden, die den dortigen Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen, als in einer anderen Apotheke (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 12).
Diese spezifisch wettbewerbsrechtlichen Überlegungen schränken indessen den Anwendungsbereich der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Arzneimittelpreisbindung ersichtlich nicht ein; diese enthalten als solche auch weder einen Spürbarkeits- noch einen Bagatellvorbehalt, sondern regeln die Preisspannen auf den Handelsstufen und den Apothekenabgabepreis "centgenau" (vgl. dazu etwa Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 9 - 11).
Der Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung führt mithin ohne weitere Voraussetzungen dazu, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG, wonach die zuständigen Behörden die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen treffen, als erfüllt anzusehen sind (vgl. zur Anwendbarkeit des § 69 Abs. 1 Satz 1 AMG auch bei Verstößen gegen die auf § 78 AMG beruhende Arzneimittelpreisverordnung: Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 17).
Zwar haben das Heilmittelwerberecht und das Arzneimittelpreisrecht unterschiedliche Ansätze, nämlich das Heilmittelwerberecht den Schutz der Verbraucher vor unsachlicher Beeinflussung (…vgl. etwa BGH, Urt. v. 06.07.2006 - I ZR 145/03 - ("Kunden werben Kunden"), juris Rdnr. 24 m. w. N.) und das Arzneimittelpreisrecht die Sicherstellung der flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln (…vgl. etwa BGH, Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 193/07 - ("Unser Dankeschön für Sie"), juris Rdnr. 16 m. w. N.; Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 10) .
- BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07
UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 111/11
Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.Zwar haben das Heilmittelwerberecht und das Arzneimittelpreisrecht unterschiedliche Ansätze, nämlich das Heilmittelwerberecht den Schutz der Verbraucher vor unsachlicher Beeinflussung (…vgl. etwa BGH, Urt. v. 06.07.2006 - I ZR 145/03 - ("Kunden werben Kunden"), juris Rdnr. 24 m. w. N.) und das Arzneimittelpreisrecht die Sicherstellung der flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln (vgl. etwa BGH, Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 193/07 - ("Unser Dankeschön für Sie"), juris Rdnr. 16 m. w. N.;… Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 10) .
Die weiteren entschiedenen Fälle betreffen die Gewährung von Einkaufsgutscheinen über 5, 00 EUR durch eine Versandapotheke (I ZR 193/07, keine geringwertige Kleinigkeit), einen Bonus-Taler ohne aufgedruckten Geldbetrag mit einem geschätzten Wert von 0, 50 EUR bei einer Präsenzapotheke (I ZR 26/09, geringwertige Kleinigkeit) sowie ein Punktesammel- und Einlösungssystem (ein Punkt pro Einkauf mit einem Wert von etwa 0, 40 EUR) einer Präsenzapotheke (I ZR 125/08, geringwertige Kleinigkeit).
- BGH, 09.09.2010 - I ZR 98/08
Bonuspunkte
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 111/11
Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.(1) Die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle bei einer unternehmensbezogenen (Image-)Werbung bzw. das Vorliegen nur "geringwertiger Kleinigkeiten" im Falle einer produktbezogenen Werbung i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG ist in der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 09.09.2010) hinsichtlich des Wertes und der Ausgestaltung verschiedener Kundenbindungssysteme näher ausdifferenziert worden: Während im Falle des "Punktesammelsystems" einer Präsenzapotheke, bei dem ein Punkt pro verschreibungspflichtigem Medikament ausgegeben wurde und bei Erreichen von zehn Punkten eine Gutschrift in Höhe von 10, 00 EUR oder eine Erstattung der Praxisgebühr erfolgen sollte, eine geringwertige Kleinigkeit bejaht wurde (I ZR 98/08) wurde im Falle einer Versandapotheke, die für jedes Rezept mit zwei verschriebenen Arzneimitteln einen Einkaufsgutschein über 5, 00 EUR ausstellte, eine Überschreitung der Spürbarkeitsschwelle angenommen (I ZR 37/08).
- BGH, 09.09.2010 - I ZR 125/08
Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 111/11
Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.Die weiteren entschiedenen Fälle betreffen die Gewährung von Einkaufsgutscheinen über 5, 00 EUR durch eine Versandapotheke (I ZR 193/07, keine geringwertige Kleinigkeit), einen Bonus-Taler ohne aufgedruckten Geldbetrag mit einem geschätzten Wert von 0, 50 EUR bei einer Präsenzapotheke (I ZR 26/09, geringwertige Kleinigkeit) sowie ein Punktesammel- und Einlösungssystem (ein Punkt pro Einkauf mit einem Wert von etwa 0, 40 EUR) einer Präsenzapotheke (I ZR 125/08, geringwertige Kleinigkeit).
- BGH, 09.09.2010 - I ZR 37/08
Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 111/11
Ein Apotheker verstößt nach der bislang vom Senat im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. dazu Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnrn. 7 - 12; BGH, Urteile v. 09.09.2010 - I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09 -, juris ) schon dann gegen die Arzneimittelpreisbindung, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar zunächst der korrekte Preis angesetzt wird, dem Versicherten bzw. Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen.(1) Die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle bei einer unternehmensbezogenen (Image-)Werbung bzw. das Vorliegen nur "geringwertiger Kleinigkeiten" im Falle einer produktbezogenen Werbung i. S. d. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG ist in der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 09.09.2010) hinsichtlich des Wertes und der Ausgestaltung verschiedener Kundenbindungssysteme näher ausdifferenziert worden: Während im Falle des "Punktesammelsystems" einer Präsenzapotheke, bei dem ein Punkt pro verschreibungspflichtigem Medikament ausgegeben wurde und bei Erreichen von zehn Punkten eine Gutschrift in Höhe von 10, 00 EUR oder eine Erstattung der Praxisgebühr erfolgen sollte, eine geringwertige Kleinigkeit bejaht wurde (I ZR 98/08) wurde im Falle einer Versandapotheke, die für jedes Rezept mit zwei verschriebenen Arzneimitteln einen Einkaufsgutschein über 5, 00 EUR ausstellte, eine Überschreitung der Spürbarkeitsschwelle angenommen (I ZR 37/08).
- BGH, 06.07.2006 - I ZR 145/03
Kunden werben Kunden
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2011 - 13 ME 111/11
Zwar haben das Heilmittelwerberecht und das Arzneimittelpreisrecht unterschiedliche Ansätze, nämlich das Heilmittelwerberecht den Schutz der Verbraucher vor unsachlicher Beeinflussung (vgl. etwa BGH, Urt. v. 06.07.2006 - I ZR 145/03 - ("Kunden werben Kunden"), juris Rdnr. 24 m. w. N.) und das Arzneimittelpreisrecht die Sicherstellung der flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln (…vgl. etwa BGH, Urt. v. 09.09.2010 - I ZR 193/07 - ("Unser Dankeschön für Sie"), juris Rdnr. 16 m. w. N.;… Beschl. d. Senats v. 22.03.2011 - 13 LA 157/09 -, juris Rdnr. 10) .
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 A 2979/15
Keine Zugabe von Kuschelsocken bei preisgebundenen Arzneimitteln
OVG, Beschluss vom 8. Juli 2011 - 13 ME 111/11 -, NVwZ 2011, 1394 = juris, Rn. 15. - VG Braunschweig, 23.05.2012 - 5 A 34/11
Apotheken-Taler; Arzneimittelpreisbindung; Ermessen; geringwertige Kleinigkeit; …
Auf die Beschwerde des Klägers änderte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 08.07.2011 (13 ME 111/11) den Beschluss der erkennenden Kammer und stellte die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Untersagungsverfügung der Beklagten vom 31.01.2011 wieder her.Ein derartiger Verstoß liegt nämlich nicht nur dann vor, wenn der Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel zu einem anderen als dem nach der Arzneimittelpreisverordnung zu berechnenden Preis an seine Kunden abgibt, sondern auch dann, wenn er für das betreffende Arzneimittel zwar den korrekten Preis ansetzt, seinen Kunden beim Erwerb des Arzneimittels zugleich jedoch Vorteile gewährt, die den Erwerb des Arzneimittels für diese wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (vgl. BGH, U. v. 09.09.2010 - I ZR 98/08 -, juris.; Nds. OVG, B. v. 08.07.2011, 13 ME 111/11, www.rechtsprechung.niedersachsen.de; VG Osnabrück, B. v. 14.03.2011 - 6 B 93/10 -, juris).
Dass sie die "notwendigen" Anordnungen zu treffen hat, bedeutet, dass die Behörde nicht nur die Auswahl unter den möglichen Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen hat, sondern ihr auch ein Entschließungsermessen, überhaupt einzuschreiten, eingeräumt ist (vgl. Nds. OVG, B. v. 08.07.2011 - 13 ME 111/11 - m.w.N.).
Das Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht hat hierzu in seinem Beschluss vom 08.07.2011 (13 ME 111/11, a.a.O.) ausgeführt:.
Vielmehr sollte stets eine Gesamtbetrachtung vorgenommen und beachtet werden, ob die Eingriffsschwelle dadurch überschritten wird, dass eine Vielzahl von Werbegaben von für sich genommen geringerem Wert aufgrund eines weiten geschäftlichen Einzugsbereichs und eines hohen Warenumsatzes spürbar werden (B. v. 08.07.2011 - 13 ME 111/11 -, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 A 3027/15
Keine Zugabe von Kuschelsocken bei preisgebundenen Arzneimitteln
OVG, Beschluss vom 8. Juli 2011 - 13 ME 111/11 -, NVwZ 2011, 1394 = juris, Rn. 15.
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2012 - LBG-H A 10353/12
Apotheker dürfen keine "Rezeptprämie" gewähren
Diese Regelungen, die im Ergebnis zu einem "centgenauen" Abgabepreis von rezeptpflichtigen Medikamenten führen, sollen insbesondere gewährleisten, dass die im öffentlichen Interesse gebotene flächendeckende und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit solchen Arzneimitteln dadurch sichergestellt wird, dass zwischen den einzelnen Apotheken kein ruinöser Wettbewerb stattfindet (vgl. die Stellungnahme des Bundesrats zum Regierungsentwurf eines 4. Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes, BT-Drucksache 11/5373 S. 27; so auch OVG Nds, Beschluss vom 8. Juli 2011, Az. 13 ME 95/11, NVwZ 2011, 1394).Die Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung werden vielmehr auch dann verletzt, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lässt (vgl. BGH, Urteile vom 9. September 2010, Az. I ZR 193/07 ["Unser Dankeschön für Sie"], I ZR 37/08 ["Unser Extra zur Begrüßung"], I ZR 98/08 ["Bonuspunkte"], I ZR 125/08 ["Bonussystem"] und I ZR 26/09 ["Bonus-Taler"], sämtlich zitiert nach juris; OVG Nds, Beschlüsse vom 8. Juli 2011, a.a.O. Az. 13 ME 95/11, a.a.O., und 13 ME 111/11; OVG NRW, Beschluss vom 28. November 2011, Az. 13 B 1136/11, juris; Berufsgericht beim LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 8. Februar 2012, Az. BG-Ap 8/11, Berufsgericht beim LG München, Urteil vom 29. März 2012, Az. BG-Ap 6/11).
- VG Münster, 12.11.2015 - 5 K 954/14
Apotheken-Zugaben können gegen die Preisbindung verstoßen
OVG, Beschluss vom 8. Juli 2011 - NVwZ 2011, 1394 = juris, Rn. 15. - OVG Niedersachsen, 29.11.2023 - 14 LB 50/22
Arztvorbehalt; Berufsausübungsfreiheit; Berufsfreiheit; Blutspende; …
- VG Münster, 12.11.2015 - 5 K 953/14
Vereinbarkeit von Werbung einer Apotheke mit Kundengeschenken auf einem …
OVG, Beschluss vom 8. Juli 2011 - NVwZ 2011, 1394 = juris, Rn. 15. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2011 - 13 B 1136/11
Gewährung vorläufigen Rechtschutzes gegen Untersagung der Überlassung von und der …
Erfolgreicher Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen Untersagung der Überlassung von und der Werbung für Bonus-Taler in einer Apotheke (wie Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2011 - 13 ME 111/11 -, juris).Bei der Frage der Bewertung der konkreten Bonusleistungen und des Zusammenhangs der Bestimmungen zur arzneimittelrechtlichen Preisbindung mit denen des § 7 HWG schließt sich der Senat in der Sache aber vollumfänglich den Erwägungen und dem Entscheidungsergebnis des Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2011 - 13 ME 111/11 -, juris, an, wobei auf eine lediglich als bloße Wiederholung erscheinende erneute Darstellung der Erwägungen im Einzelnen verzichtet wird.
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2018 - 90 H 2.13
Apotheker; Werbung mit Einkaufsgutscheinen für die Einlösung von Rezepten für …
Diese Regelungen, die im Ergebnis zu einem "centgenauen" Abgabepreis von rezeptpflichtigen Medikamenten führen, sollen insbesondere gewährleisten, dass die im öffentlichen Interesse gebotene flächendeckende und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit solchen Arzneimitteln dadurch sichergestellt wird, dass zwischen den einzelnen Apotheken kein ruinöser Wettbewerb stattfindet (vgl. BGH…, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 193/07 - juris Rn. 16; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Juli 2011, Az. 13 ME 95/11, NVwZ 2011, 1394; Landesberufsgericht für Heilberufe Koblenz…, Urteil vom 8. Oktober 2012 - LBG-H A 10353/12 - juris Rn. 33). - VG Trier, 01.08.2022 - 6 K 581/22
Untersagung des Inverkehrbringens CBD-haltiger Präsentationsarzneimittel
Ob es darüber hinaus auch im Ermessen der zuständigen Behörden steht, Maßnahmen bei festgestellten Verstößen gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften zu ergreifen oder nicht, ist umstritten (bejahend z.B.: OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 2. August 2017 - 13 ME 122/17 -, juris Rn. 22; und vom 8. Juli 2011 - 13 ME 111/11 -, juris, Rn. 15;. - LBerG Heilberufe Rheinland-Pfalz, 08.10.2012 - LBGH A 10353/12
Apotheke, Apothekenabgabepreis, Apotheker, Arzneimittel, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2014 - 13 B 722/14
Gewährung von Vorteilen mit dem Erwerb von verschreibungspflichtigen und …
- OVG Niedersachsen, 31.08.2012 - 13 ME 142/12
Überschreiten der Eingriffsschwelle der zuständigen Apothekerkammer für den …
- VG Münster, 30.08.2017 - 5 L 1169/17
- VG Gelsenkirchen, 27.01.2016 - 7 K 2058/14
Apothekenrechtliche Ordnungsverfügung
- VG Gießen, 29.04.2013 - 21 K 1887/11
Wertgutscheine für den Einkauf rezeptpflichtiger Waren in Apotheken - unzulässige …
- VG Berlin, 16.04.2013 - 90 K 4.11
Keine 1-Euro-Wertgutscheine für Rezepteinlösung
- VG Gießen, 20.09.2013 - 21 K 85/13
Werbegaben in Apotheken; Rezeptbonussysteme, easy Rezeptprämienaktion
- VG Gießen, 11.04.2013 - 21 K 4521/11
Verstoß gegen Preisbindung apothekenpflichtiger Medikamente berufsrechtlich …
- BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 16.11
- LBerG Heilberufe Bayern, 17.05.2013 - LBG-Ap 1/12
(Berufsrecht der Apotheker: Ausgabe von Einkaufsgutscheinen bei Abgabe …
- BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 13.11
- BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 12.11
- BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 4.12
- BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 14.11
- BerG Heilberufe Berlin, 16.04.2013 - 90 K 17.11