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   VGH Baden-Württemberg, 01.03.2001 - 13 S 1577/00   

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VGH Baden-Württemberg, 01.03.2001 - 13 S 1577/00 (https://dejure.org/2001,3813)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.03.2001 - 13 S 1577/00 (https://dejure.org/2001,3813)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. März 2001 - 13 S 1577/00 (https://dejure.org/2001,3813)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wiederaufgreifen des Verfahrens nach anwaltlich verschuldeter Bestandskraft der Abschiebungsandrohung gegenüber einem Asylberechtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Wiederaufgreifen eines Verfahrens eines Asylberechtigten; Rechtmäßigkeit einer bestandskräftigen Abschiebungsandrohung; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens infolge einer Ermessensreduzierung auf Null; ...

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; AuslG § 55; ; AuslG § 51 Abs. 3; ; LVwVfG § 51; ; LVwVfG § 48; ; ZPO § 85 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung, Wiederaufgreifen, Duldung, Abschiebungshindernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 1011 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97

    Zur Zurechnung von Anwaltsverschulden im Asylverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2001 - 13 S 1577/00
    Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 173 VwGO, wonach das Verschulden des Bevollmächtigten dem Verschulden des Beteiligten gleich steht, im Rahmen eines von einem Asylbewerber angestrengten verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzverfahrens nicht mit den Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten aus Art. 16a Abs. 1, Art. 2 Abs. 2, Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG unvereinbar ist, wenn die Anwendung jener Bestimmungen, trotz der fehlenden Möglichkeit, sich bei dem Bevollmächtigten für die Folgen einer Fristversäumnis in wirksamer Weise schadlos zu halten, nicht zu schlechterdings unerträglichen Ergebnissen führt (BVerfG, Beschluss vom 20.4.1982 - 2 BvL 26/81 -, BVerfGE 60, 253, 299 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11.12.1992 - 2 BvR 1471/92 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21.6.2000 - 2 BvR 1989/97 -, NVwZ 2000, 907-909).

    Denn für dieses Schutzersuchen gilt die einschränkende Verweisung des § 71 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.6.2000, a.a.O.; im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 7.9.1999 - 1 C 6.99 -, InfAuslR 2000, 16 ff; BVerwG, Urteil vom 21.3.2000 - 9 C 41.99 - Beschluss des 14. Senats des beschließenden Gerichtshofs vom 4.1.2000 - A 14 S 786/99 -, NVwZ-RR 2000, 261 f.; OVG Koblenz, Beschluss vom 24.1.2000 - 11 A 10006/00.OVG -, juris).

    Der bloße Anspruch des betroffenen Asylbewerbers auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung darüber, ob das Verfahren nach § 51 Abs. 5 i.V.m. § 48 Abs. 1 LVwVfG wieder aufgegriffen wird oder nicht, verdichtet sich infolge einer Ermessensreduzierung auf Null zu einem Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens, wenn dem betroffenen Ausländer kein eigenes Verschulden an der Fristversäumnis anzulasten ist, substantiiert rechtliche und/oder tatsächliche Bedenken gegen die Richtigkeit der bestandskräftigen Entscheidung geltend gemacht werden und durch die bestandskräftige Entscheidung unmittelbar verfassungsrechtlich begründete, einer Abschiebung entgegenstehende Rechtspositionen aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 GG betroffen wären (BVerfG, Beschluss vom 21.6.2000, a.a.O. m.w.Nachw.).

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2001 - 13 S 1577/00
    Auch in den neuesten zu § 51 Abs. 3 AuslG ergangenen Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass die Bestimmung wegen der besonderen Bedeutung der Abschiebung eines Asylberechtigten in den Verfolgerstaat ("ultima ratio") eng auszulegen ist (BVerwG, Urteil vom 5.5.1998 - 1 C 17.97 -, DVBl. 1998, 1023; Urteil vom 30.3.1999 - 9 C 31.98 -, BVerwGE 109, 1).

    Hinsichtlich der zweiten Alternative des § 51 Abs. 3 AuslG a.F. hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass allein die rechtskräftige Verurteilung wegen einer besonders schweren Straftat den Abschiebungsschutz eines Asylberechtigten nach § 51 Abs. 3 AuslG noch nicht entfallen lässt; vielmehr muss eine Wiederholungsgefahr hinzutreten (BVerwG, Beschluss vom 20.10.1994 - 1 B 84.94 -, Buchholz 402.240 § 51 AuslG 1990 Nr. 7; für § 51 Abs. 3 2. Alt. AuslG n.F. bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 5.5.1998 - 1 C 17.97 -, BVerwGE 106, 351; demgegenüber für die zweite Alternative offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 30.3.1999 - 9 C 23.98 -, BVerwGE 109, 12).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2001 - 13 S 1577/00
    Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 173 VwGO, wonach das Verschulden des Bevollmächtigten dem Verschulden des Beteiligten gleich steht, im Rahmen eines von einem Asylbewerber angestrengten verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzverfahrens nicht mit den Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten aus Art. 16a Abs. 1, Art. 2 Abs. 2, Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG unvereinbar ist, wenn die Anwendung jener Bestimmungen, trotz der fehlenden Möglichkeit, sich bei dem Bevollmächtigten für die Folgen einer Fristversäumnis in wirksamer Weise schadlos zu halten, nicht zu schlechterdings unerträglichen Ergebnissen führt (BVerfG, Beschluss vom 20.4.1982 - 2 BvL 26/81 -, BVerfGE 60, 253, 299 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11.12.1992 - 2 BvR 1471/92 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21.6.2000 - 2 BvR 1989/97 -, NVwZ 2000, 907-909).

    Bei der Rechtslage, die der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.4.1982 zu Grunde lag, bestand die weitere, durch die Bestandskraft der früheren Behördenentscheidung unberührt gebliebene Rechtsschutzmöglichkeit in der der Ausländerbehörde obliegenden Prüfung des Abschiebungsschutzes i.S.v. § 14 AuslG a.F. (BVerfGE 60, 253, 300).

  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 31.98

    Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2001 - 13 S 1577/00
    Das Asylgrundrecht gewährleistet in seinem abwehrrechtlichen Kern aber gerade das Verbot der Abschiebung in den Verfolgerstaat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.3.1999 - 9 C 31.98 -, BVerwGE 109, 1).

    Auch in den neuesten zu § 51 Abs. 3 AuslG ergangenen Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass die Bestimmung wegen der besonderen Bedeutung der Abschiebung eines Asylberechtigten in den Verfolgerstaat ("ultima ratio") eng auszulegen ist (BVerwG, Urteil vom 5.5.1998 - 1 C 17.97 -, DVBl. 1998, 1023; Urteil vom 30.3.1999 - 9 C 31.98 -, BVerwGE 109, 1).

  • BVerwG, 20.10.1994 - 1 B 84.94

    Ausweisungsschutz eines nicht asylberechtigten Ausländers wegen der Gefahr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2001 - 13 S 1577/00
    Hinsichtlich der zweiten Alternative des § 51 Abs. 3 AuslG a.F. hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass allein die rechtskräftige Verurteilung wegen einer besonders schweren Straftat den Abschiebungsschutz eines Asylberechtigten nach § 51 Abs. 3 AuslG noch nicht entfallen lässt; vielmehr muss eine Wiederholungsgefahr hinzutreten (BVerwG, Beschluss vom 20.10.1994 - 1 B 84.94 -, Buchholz 402.240 § 51 AuslG 1990 Nr. 7; für § 51 Abs. 3 2. Alt. AuslG n.F. bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 5.5.1998 - 1 C 17.97 -, BVerwGE 106, 351; demgegenüber für die zweite Alternative offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 30.3.1999 - 9 C 23.98 -, BVerwGE 109, 12).

    Ferner ist davon auszugehen, dass es in der Regel an einer solchen Wiederholungsgefahr fehlt, wenn - wie hier durch Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 3.6.1996 - im Hinblick auf eine günstige Sozialprognose nach § 57 Abs. 1 StGB ein Strafrest zur Bewährung ausgesetzt worden ist (BVerwG, Beschluss vom 20.10.1994 - 1 B 84.94 - a.a.O.; Beschluss des erkennenden Gerichtshofs vom 28.3.1996 - 1 S 1404/95 -, InfAuslR 1996, 328; Senatsbeschluss vom 11.3.1997 - 13 S 3022/96 - mit Beschluss vom 26.7.1999 hat das Bayerische Oberste Landesgericht den zur Bewährung ausgesetzten Strafrest erlassen).

  • BVerfG, 11.12.1992 - 2 BvR 1471/92

    Verfassungsmäßigkeit der Zurechnung von Anwaltsverschulden bei Fristversäumung im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2001 - 13 S 1577/00
    Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 173 VwGO, wonach das Verschulden des Bevollmächtigten dem Verschulden des Beteiligten gleich steht, im Rahmen eines von einem Asylbewerber angestrengten verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzverfahrens nicht mit den Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten aus Art. 16a Abs. 1, Art. 2 Abs. 2, Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG unvereinbar ist, wenn die Anwendung jener Bestimmungen, trotz der fehlenden Möglichkeit, sich bei dem Bevollmächtigten für die Folgen einer Fristversäumnis in wirksamer Weise schadlos zu halten, nicht zu schlechterdings unerträglichen Ergebnissen führt (BVerfG, Beschluss vom 20.4.1982 - 2 BvL 26/81 -, BVerfGE 60, 253, 299 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11.12.1992 - 2 BvR 1471/92 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21.6.2000 - 2 BvR 1989/97 -, NVwZ 2000, 907-909).

    Nachdem das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Bundesamt) auch die Entscheidung nach § 51 AuslG zu treffen hatte (Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990, BGBl. I S. 1354), sah das Bundesverfassungsgericht die weitere Rechtsschutzmöglichkeit in der der Ausländerbehörde obliegenden Prüfung des Vorliegens von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG, insbesondere von § 53 Abs. 6 AuslG (BVerfG, Beschluss vom 11.12.1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2001 - 13 S 1577/00
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf Verpflichtung des Antragsgegners, dem Antragsteller eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen, ist unzulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.8.1999 - 2 VR 1.99 -, BVerwGE 109, 258), weil eine solche einstweilige Anordnung eine nicht aus Rechtsgründen (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) erforderliche Vorwegnahme der Hauptsache darstellte.
  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2001 - 13 S 1577/00
    Denn für dieses Schutzersuchen gilt die einschränkende Verweisung des § 71 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.6.2000, a.a.O.; im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 7.9.1999 - 1 C 6.99 -, InfAuslR 2000, 16 ff; BVerwG, Urteil vom 21.3.2000 - 9 C 41.99 - Beschluss des 14. Senats des beschließenden Gerichtshofs vom 4.1.2000 - A 14 S 786/99 -, NVwZ-RR 2000, 261 f.; OVG Koblenz, Beschluss vom 24.1.2000 - 11 A 10006/00.OVG -, juris).
  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98

    Kein Asyl für Funktionäre der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2001 - 13 S 1577/00
    Hinsichtlich der zweiten Alternative des § 51 Abs. 3 AuslG a.F. hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass allein die rechtskräftige Verurteilung wegen einer besonders schweren Straftat den Abschiebungsschutz eines Asylberechtigten nach § 51 Abs. 3 AuslG noch nicht entfallen lässt; vielmehr muss eine Wiederholungsgefahr hinzutreten (BVerwG, Beschluss vom 20.10.1994 - 1 B 84.94 -, Buchholz 402.240 § 51 AuslG 1990 Nr. 7; für § 51 Abs. 3 2. Alt. AuslG n.F. bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 5.5.1998 - 1 C 17.97 -, BVerwGE 106, 351; demgegenüber für die zweite Alternative offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 30.3.1999 - 9 C 23.98 -, BVerwGE 109, 12).
  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.03.2001 - 13 S 1577/00
    Denn für dieses Schutzersuchen gilt die einschränkende Verweisung des § 71 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.6.2000, a.a.O.; im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 7.9.1999 - 1 C 6.99 -, InfAuslR 2000, 16 ff; BVerwG, Urteil vom 21.3.2000 - 9 C 41.99 - Beschluss des 14. Senats des beschließenden Gerichtshofs vom 4.1.2000 - A 14 S 786/99 -, NVwZ-RR 2000, 261 f.; OVG Koblenz, Beschluss vom 24.1.2000 - 11 A 10006/00.OVG -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2000 - A 14 S 786/99

    Asylverfahren: Zurechnung des Verschuldens des Bevollmächtigten; Möglichkeiten

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1995 - 13 S 2185/95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung - tatsächliche

  • VGH Hessen, 13.12.1999 - 12 UE 2984/97

    Türkei: Gruppenverfolgung der Kurden - inländische Fluchtalternative bejaht;

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99

    Erteilung einer Duldung zwecks Ermöglichung der Fortführung einer familiären

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 1 S 1404/95

    Ausweisung eines Türken wegen Betätigung als Drogenkurier; zur Annahme einer

  • VGH Baden-Württemberg, 29.12.1997 - A 12 S 3228/96

    Türkei: Verfolgungsgefahr für PKK-Straftäter

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1997 - A 12 S 2595/96
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2000 - 11 A 10006/00
  • VG Sigmaringen, 13.08.2003 - A 5 K 11176/03

    Abschiebungshindernis: Krankheit - finanzielle Leistungsfähigkeit des Erkrankten

    Denn für dieses Schutzersuchen gilt die einschränkende Verweisung des § 71 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG nicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.03.2001 - 13 S 1577/00 - m.w.N.).

    Der VGH Baden-Württemberg nimmt eine Ermessensreduzierung auf Null an, wenn kein eigenes Verschulden an der Fristversäumnis vorliegt und substantiiert rechtliche und/oder tatsächliche Bedenken gegen die Richtigkeit der früheren Entscheidung geltend gemacht werden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.03.2001 - 13 S 1577/00 - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97 - und BVerwG, Urteil vom 07.09.1999 - 1 C 6/99 -, jeweils m.w.N.).

  • VG Saarlouis, 12.11.2008 - 10 K 598/07

    Zur Gebührenerhebung gem. § 33 Fahrlehrergesetz hinsichtlich der Überprüfung

    BVerwG, Urteil vom 30.01.1974, wie vor; BVerwG, Beschluss vom 22.10.1984, 8 B 56/84, NVwZ 1985, 265; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.03.2001, 13 S 1577/00, NVwZ 2002, Beil.
  • VG Stuttgart, 12.01.2005 - 5 K 4301/04

    Abschiebung eines bestandskräftig abgelehnten Asylbewerbers

    3 1. Versteht man das gegen die Antragsgegnerin Nr. 1 gerichtete Begehren, diese im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, den weiteren Aufenthalt des Antragstellers zu gestatten, dahingehend, ihm eine vorläufige (befristete) Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, scheitert der Antrag an einer unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.08.1999 - 2 VR 1.99 -, BVerwGE 109, 258; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.03.2001 - 13 S 1577/00 -, EZAR 227 Nr. 6).
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