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   VGH Baden-Württemberg, 08.02.2006 - 13 S 18/06   

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VGH Baden-Württemberg, 08.02.2006 - 13 S 18/06 (https://dejure.org/2006,5571)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.02.2006 - 13 S 18/06 (https://dejure.org/2006,5571)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 13 S 18/06 (https://dejure.org/2006,5571)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis; vorläufiger Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung der Ausländerbehörde zur Erteilung einer vorläufigen Aufenthaltserlaubnis im Wege einer einstweiligen Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache auch bei nur vorübergehender Gewährung der begehrten Regelung; Zulässigkeit einer vorläufigen Regelung bei fehlender ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 123 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 3; AufenthG § 84 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 81 Abs. 3; AufenthG § 81 Abs. 4
    D (A), vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Eilbedürftigkeit, Suspensiveffekt, Fiktionswirkung, Fortgeltungsfiktion, Kindergeld

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 123 Abs. 5; ; AufenthG § 81 Abs. 3 Satz 1; ; AufenthG § 81 Abs. 4; ; AufenthG § 81 Abs. 5; ; AufenthG § 84 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufschiebende Wirkung, einstweilige Anordnung: Vorläufiger Rechtsschutz, Erlaubnisfiktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 159
  • VBlBW 2006, 286
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2005 - L 5 EG 1/04

    Erziehungsgeldanspruch - Ausländer - Visum - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2006 - 13 S 18/06
    Denn sowohl das Kindergeld als auch das Bundeserziehungsgeld wird rückwirkend bewilligt, falls die Antragsteller letztlich mit ihrem Begehren auf Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen Erfolg haben sollten (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.2.2005 - L 5 EG 1/04 -, Breithaupt 2005, 597 und Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 8.9.2004 - 2 K 55/03 -, EFG 2005, 307).

    Es liegt auch bereits fachgerichtliche Rechtsprechung zur Frage des Leistungsbezugs bei einer nur vorläufigen Aufenthaltsposition vor: Bereits ein als erlaubt geltender Aufenthalt im Inland nach § 69 Abs. 3 AuslG kann zum Bezug von Kindergeld bzw. von Bundeserziehungsgeld berechtigen (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 8.9.2004 - 2 K 55/03 -, EKG 2005, 307 und Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.2.2005 - L 5 EG 1/04 -, Breithaupt 2005, 597).

  • FG Niedersachsen, 08.09.2004 - 2 K 55/03

    Voraussetzungen der Berechtigung Kindergeld in Anspruch nehmen zu können;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2006 - 13 S 18/06
    Denn sowohl das Kindergeld als auch das Bundeserziehungsgeld wird rückwirkend bewilligt, falls die Antragsteller letztlich mit ihrem Begehren auf Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen Erfolg haben sollten (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.2.2005 - L 5 EG 1/04 -, Breithaupt 2005, 597 und Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 8.9.2004 - 2 K 55/03 -, EFG 2005, 307).

    Es liegt auch bereits fachgerichtliche Rechtsprechung zur Frage des Leistungsbezugs bei einer nur vorläufigen Aufenthaltsposition vor: Bereits ein als erlaubt geltender Aufenthalt im Inland nach § 69 Abs. 3 AuslG kann zum Bezug von Kindergeld bzw. von Bundeserziehungsgeld berechtigen (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 8.9.2004 - 2 K 55/03 -, EKG 2005, 307 und Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.2.2005 - L 5 EG 1/04 -, Breithaupt 2005, 597).

  • EuGH, 11.10.2001 - C-95/99

    STAATENLOSE UND FLÜCHTLINGE KÖNNEN NICHT KRAFT GEMEINSCHAFTSRECHTS ZAHLUNG VON

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2006 - 13 S 18/06
    Dies bedeutet, dass während der Dauer des Widerrufsverfahrens ihr aufenthaltsrechtlicher Status - und damit auch derjenige des Antragstellers zu 2 - nicht angetastet werden darf, die Ausländerbehörde mithin einstweilen verpflichtet ist, ausländerrechtliche Maßnahmen zu unterlassen, welche die Wirksamkeit des angefochtenen Widerrufsbescheids voraussetzen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.3.2001 - 11 S 2374/99 -, InfAuslR 2001, 490; Marx, AsylVfG, 6. Aufl., § 4 AsylVfG RdNr. 5; Storr in Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Zimmermann-Kreher, AufenthG, § 25 RdNr. 4).
  • VGH Hessen, 16.03.2005 - 12 TG 298/05

    Einreise ohne erforderliches Visum; Auslösung der Fiktionswirkung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2006 - 13 S 18/06
    Nach nahezu einhelliger Rechtsansicht bereits zur Rechtslage nach dem Ausländergesetz, nun aber auch zum Aufenthaltsgesetz ist vorläufiger Rechtsschutz allein nach § 80 Abs. 5 VwGO zu gewähren, soweit Ausländern - wie vorliegend den Antragstellern - durch die nach § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG kraft Gesetzes sofort vollziehbare Ablehnung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels ein durch die Antragstellung begründetes Aufenthaltsrecht nach § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG oder die Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG genommen wird (vgl. Funke-Kaiser, GK-AufenthG, § 81 RdNr. 56, 72; Renner, AuslR, 8. Aufl., § 81 AufenthG RdNr. 33; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 80 RdNr. 120; Funke-Kaiser in Bader, VwGO, 3. Aufl., § 80 RdNr. 3; s. auch Hess. VGH, Beschluss vom 16.3.2005 - 12 TG 298.05 -, AuAS 2005, 134; zur früheren Rechtslage s. z.B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.3.2000 -13 S 1026/00 -, InfAuslR 2000, 379 m.w.N.; OVG Münster, Beschluss vom 15.4.2004 - 18 B 471/04 -, NWVBl 2004, 391).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2001 - 11 S 2374/99

    Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis unter aufschiebender Bedingung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2006 - 13 S 18/06
    Dies bedeutet, dass während der Dauer des Widerrufsverfahrens ihr aufenthaltsrechtlicher Status - und damit auch derjenige des Antragstellers zu 2 - nicht angetastet werden darf, die Ausländerbehörde mithin einstweilen verpflichtet ist, ausländerrechtliche Maßnahmen zu unterlassen, welche die Wirksamkeit des angefochtenen Widerrufsbescheids voraussetzen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.3.2001 - 11 S 2374/99 -, InfAuslR 2001, 490; Marx, AsylVfG, 6. Aufl., § 4 AsylVfG RdNr. 5; Storr in Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Zimmermann-Kreher, AufenthG, § 25 RdNr. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2004 - 18 B 471/04

    D (A), Jugoslawen, Roma, Abgelehnte Asylbewerber, Aufenthaltsbefugnis, Duldung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2006 - 13 S 18/06
    Nach nahezu einhelliger Rechtsansicht bereits zur Rechtslage nach dem Ausländergesetz, nun aber auch zum Aufenthaltsgesetz ist vorläufiger Rechtsschutz allein nach § 80 Abs. 5 VwGO zu gewähren, soweit Ausländern - wie vorliegend den Antragstellern - durch die nach § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG kraft Gesetzes sofort vollziehbare Ablehnung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels ein durch die Antragstellung begründetes Aufenthaltsrecht nach § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG oder die Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG genommen wird (vgl. Funke-Kaiser, GK-AufenthG, § 81 RdNr. 56, 72; Renner, AuslR, 8. Aufl., § 81 AufenthG RdNr. 33; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 80 RdNr. 120; Funke-Kaiser in Bader, VwGO, 3. Aufl., § 80 RdNr. 3; s. auch Hess. VGH, Beschluss vom 16.3.2005 - 12 TG 298.05 -, AuAS 2005, 134; zur früheren Rechtslage s. z.B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.3.2000 -13 S 1026/00 -, InfAuslR 2000, 379 m.w.N.; OVG Münster, Beschluss vom 15.4.2004 - 18 B 471/04 -, NWVBl 2004, 391).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 2077/13

    Anfechtbarkeit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unter

    Eine darüber hinausgehende Verpflichtung, etwa zur Erteilung einer "vorläufigen Aufenthaltserlaubnis" scheidet in der Regel schon wegen des "Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache" aus (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 08.02.2006 - 13 S 18/06 - ZAR 2006, 112).

    Erscheint in einem solchen Fall die vorläufige Aufnahme oder die Forstsetzung der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung dringend, um wesentliche Nachteile (§ 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO) zu verhindern - etwa weil die begehrte Tätigkeit bzw. Ausbildung termingebunden ist, so dass der Rechtsschutz im Verfahren zur Hauptsache unter Umständen zu spät käme (vgl. zu dieser Ausnahme auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.02.2006, a.a.O.) -, kommt der Erlass einer entsprechenden Regelungsanordnung in Betracht (vgl. im Einzelnen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.10.2006 - 13 S 1943/06 - InfAuslR 2007, 56; GK-AufenthG, § 81 AufenthG Rn. 63, 105, § 4 AufenthG Rn. 180 ff. ).

  • VGH Hessen, 20.10.2016 - 7 B 2174/16

    Fiktionswirkung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Gleichwohl ist ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nur dann statthaft, wenn die kraft Gesetzes sofort vollziehbare Ablehnung dem Antragsteller sein durch die Antragstellung begründetes Aufenthaltsrecht nach § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (sog. Erlaubnisfiktion) oder die sog. Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG nimmt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08. Februar 2006 - 13 S 18/06 -, juris, Rdnr. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 8 ME 162/13 -, juris, Rdnr. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06

    Vorläufiger Rechtsschutz nach Ablehnung eines zur Arbeitsaufnahme berechtigenden

    Vorläufiger Rechtsschutz ist in solchen Fällen grundsätzlich nach § 80 Abs. 5 VwGO zu suchen, wegen des Wegfalls der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen nach § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG im Wege eines Antrags nach § 80 Abs. 5 Satz 1 1. Halbsatz VwGO (vgl. Beschluss des Senats vom 8.2.2006 - 13 S 18/06 -, ZAR 2006, 112 und Funke-Kaiser, GK-AufenthG, § 81 Rn 56, 72).
  • VG Darmstadt, 27.04.2021 - 6 L 1229/20

    Einreise- und Aufenthaltsverbot, Erlöschen eines Aufenthaltstitels

    Ist hingegen keine Fiktionswirkung eingetreten und erschöpft sich die Entscheidung der Ausländerbehörde somit in der bloßen Versagung einer Begünstigung, so ist vorläufiger Rechtsschutz allein im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO zu erlangen (vgl. VG Darmstadt, Beschl. v. 01.09.2016, - 6 L 550/16.DA -, und bestätigend Hess. VGH, Beschl. v. 25.10.2016, - 7 B 2476/16 - VGH B.-W., Beschl. v. 08.02.2006, - 13 S 18/06 -, juris, Rn. 9; Nds. OVG, Beschl. v. 12.12.2013, - 8 ME 162/13 -, juris, Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2007 - 13 S 1576/06

    Widerruf der Asylanerkennung und des Aufenthaltstitels

    Dieser vom 11. Senat des beschließenden Gerichtshofs zu § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AuslG vertretenen Auffassung, die angesichts der Tatsache, dass § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG mit § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AuslG wörtlich übereinstimmt und nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 15/420 [90] zu Abs. 1) inhaltlich dieser Regelung entsprechen sollte, ohne weiteres auch im Rahmen des § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG zugrunde gelegt werden kann, hat sich der Senat bereits mit Beschluss vom 08.02.2006 - 13 S 18/06 -, ZAR 2006, 112) angeschlossen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2007 - 17 B 1315/07

    D (A), Aufenthaltstitel, Antrag, Ablehnung, Fortgeltungsfiktion,

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 13 S 18/06 -, ZAR 2006, 112; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 81 Rdn. 62.

    vgl. VGH, Baden-Württemberg, a.a.O., Funke-Kaiser, a.a.O., § 81 Rdnr. 99; a.A. VG Berlin, Beschluss vom 21. Dezember 2005 - 11 A 944/05 -, ZAR 2006, 112.

  • VG Darmstadt, 18.11.2022 - 6 L 1941/21
    Denn ein solcher Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ist nur dann statthaft, wenn der abgelehnte Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels eine gesetzliche Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG ausgelöst hat (vgl. VG C-Stadt, Beschluss vom 01.09.2016 - 6 L 550/16.DA und bestätigend HessVGH, Beschluss vom 25.10.2016 - 7 B 2476/16 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.02.2006 - 13 S 18/06 -, juris, Rn. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 12.12.2013 - 8 ME 162/13 -, juris, Rn. 17).
  • VGH Bayern, 15.03.2018 - 10 CS 17.2378

    Ausstellung einer Bescheinigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit

    1.2.3 Damit kann offenbleiben, ob im Wege einer Regelungsanordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO überhaupt eine "vorläufige" und zeitlich befristete, deklaratorische Feststellung eines (umstrittenen) unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts erreicht werden kann (so OVG Hamburg, B.v. 5.1.2012 - 3 Bs 179/11 - juris, für einen Unionsbürger; VG Schleswig, B.v. 21.3.2017 - 8 B 8/17 -, juris, für einen drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers; ablehnend für eine Aufenthaltserlaubnis: VGH BW, B.v. 8.2.2006 - 13 S 18/06 - juris).
  • VG Hannover, 22.10.2010 - 7 B 4486/10

    Einstweiliger Rechtschutz auf Unterlassung von Bauarbeiten zur Errichtung eines

    Die einstweilige Regelung darf grundsätzlich nur der Sicherung, nicht aber der Erfüllung des Anspruchs dienen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 08.02.2006 - 13 5 18/06-, ZAR 2006, 112 mit weiteren Nachweisen aus der Kommentarliteratur).

    Ausnahmsweise kann die Hauptsacheentscheidung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vorweg genommen werden, wenn dem Antragsteller anderenfalls ein unzumutbarer, nicht wieder gut zu machender Schaden drohte (vgl. VGH Mannheim, Beschl. vom 08.02.2006, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2010 - 8 ME 109/10

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 5 S. 2 Alt. 1

    Ein schwerer und unzumutbarer Nachteil für die Antragsteller, der eine Ausnahme vom Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigen könnte, wäre aber allenfalls dann gegeben, wenn die Sicherung ihres Lebensunterhalts ohne die vorläufige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis im Sinne einer wirtschaftlichen Notlage in existenzieller Weise gefährdet wäre (vgl. noch restriktiver VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 8.2.2006 - 13 S 18/06 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 8 ME 76/10

    Schwerer und unzumutbarer Nachteil bei dem durch eine nur rückwirkende Erteilung

  • VG Stuttgart, 10.01.2022 - 4 K 4596/21

    Vorläufiger Rechtsschutz; Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis für

  • VG Stuttgart, 30.03.2020 - A 4 K 89/20

    Kein Rechtsanspruch und Klagerecht des Flüchtlings gegen den ersuchten

  • VG Berlin, 04.04.2017 - 19 L 345.17

    Zumutbarkeit der Durchführung des Visumsverfahrens eines serbischen

  • VG Stuttgart, 24.05.2006 - 16 K 4146/05

    Feststellung von Abschiebungshindernissen; Widerruf der Asylanerkennung; Bindung

  • VG Karlsruhe, 06.03.2007 - 2 K 723/07

    Vorläufiger Rechtsschutz bei unerlaubter Einreise sowie Frage des verlorenen

  • VG Trier, 27.07.2022 - 11 L 1950/22

    Örtliche Zuständigkeit für die Änderung einer Wohnsitzverpflichtung; Erfordernis

  • VG Schleswig, 01.09.2020 - 1 B 104/20

    Abschiebungsschutz wegen Reiseunfähigkeit - Antrag auf Anordnung der

  • VG Köln, 29.01.2018 - 10 L 138/18

    Einbürgerung in den deutschen Staatsverband unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit;

  • OVG Sachsen, 17.06.2010 - 3 D 22/09

    Aufenthaltserlaubnis, Altfallregelung, Vorläufiger Rechtsschutz, Vorwegnahme der

  • VG Köln, 15.10.2021 - 12. Kammer
  • VG Stuttgart, 25.03.2020 - 4 K 1639/20

    Vorwegnahme der Hauptsache wegen frühzeitigem Bewerbungwunsch als Lehrkraft an

  • VG Schleswig, 23.09.2021 - 1 B 112/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG Schleswig, 25.08.2021 - 1 B 94/21

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine

  • VG Schleswig, 27.08.2019 - 1 B 76/19

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage auf Erteilung einer

  • VG Stuttgart, 03.02.2017 - 11 K 8599/16

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Einbürgerung von Ausländern;

  • VG Hannover, 23.11.2006 - 6 A 7543/05

    Abschiebung; Abschiebung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; Anerkennung;

  • VG München, 20.04.2009 - M 10 S 08.5929

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung; Aufenthaltserlaubnis als

  • VG Hannover, 27.10.2022 - 13 B 3994/22

    Arbeitszeit; flexibel; JVA-beamter

  • VG München, 20.03.2008 - M 25 E 08.1115

    Einstweilige Anordnung gegen Versagung einer AE

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