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OLG München, 22.03.2019 - 4 OLG 13 Ss 491/18B |
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StGB § 52, § 316 Abs. 1; StPO § 260 Abs. 3, § 264; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3
Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz - beck-blog
Klammerwirkung und Entklammerung: Wozu ein Joint so alles (nicht) taugt
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- LG München I, 11.06.2018 - 21 Ns 365 Js 126920/17
- OLG München, 22.03.2019 - 4 OLG 13 Ss 491/18B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.12.2012 - 4 StR 99/12
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zum …
Auszug aus OLG München, 22.03.2019 - 4 OLG 13 Ss 491/18B
Dabei ist der Wertevergleich nicht nach einer abstraktgeneralisierten Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen; minder schwere Fälle oder wegen vertypter Milderungsgründe vorzunehmende Strafrahmenverschiebungen sind mithin zu berücksichtigen (BGH Urt. v. 13.12.2012 - 4 StR 99/12, zitiert nach juris Rn. 24 m. w. Nachw.).Dabei ist der Wertevergleich nicht nach einer abstraktgeneralisierten Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen; minder schwere Fälle oder wegen vertypter Milderungsgründe vorzunehmende Strafrahmenverschiebungen sind mithin zu berücksichtigen (BGH Urt. v. 13.12.2012 - 4 StR 99/12, zitiert nach juris Rn. 24 m. w. Nachw.).
- BGH, 04.04.2012 - 2 StR 70/12
Tateinheit zwischen Nötigung, Freiheitsberaubung und gefährlicher …
Auszug aus OLG München, 22.03.2019 - 4 OLG 13 Ss 491/18B
Wiegt dagegen nur eines der betroffenen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, so bleibt es bei der Klammerwirkung mit der Folge, dass alle während der Begehung des Dauerdelikts zusätzlich verwirklichten Gesetzesverstöße zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengefasst werden (BGH Beschluss vom 4. April 2012 - 2 StR 70/12, zitiert nach juris Rn. 5).Wiegt dagegen nur eines der betroffenen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, so bleibt es bei der Klammerwirkung mit der Folge, dass alle während der Begehung des Dauerdelikts zusätzlich verwirklichten Gesetzesverstöße zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengefasst werden (BGH Beschluss vom 4. April 2012 - 2 StR 70/12, zitiert nach juris Rn. 5).
- BGH, 27.04.2004 - 1 StR 466/03
Keine verfahrensrechtliche Tateinheit zwischen dem unerlaubten Besitz von …
Auszug aus OLG München, 22.03.2019 - 4 OLG 13 Ss 491/18B
Dadurch, dass aufgrund des Genusses des Joints zumindest eine bereits zuvor bestehende Fahruntüchtigkeit gesteigert wurde, bestand eine unlösbare innere Verknüpfung zweier Handlungen, die über die bloße Gleichzeitigkeit ihrer Ausführung hinausging (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03, zitiert nach juris Rn. 16). - BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96
Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne …
Auszug aus OLG München, 22.03.2019 - 4 OLG 13 Ss 491/18B
Da dieser Begriff der prozessualen Tat eine gewisse Unschärfe aufweist, ist es geboten, die Lösung im Einzelfall auf ihre Vereinbarkeit mit anderen verfahrensrechtlichen Gestaltungen, dem Gerechtigkeitsgedanken und dem Gedanken des Vertrauensschutzes zu überprüfen (BGH, Urt. v. 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, zitiert nach juris Rn. 13). - BGH, 05.10.2001 - 2 StR 261/01
Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Abtrennung von Verfahrensteilen; Pflicht …
Auszug aus OLG München, 22.03.2019 - 4 OLG 13 Ss 491/18B
Für den Begriff der prozessualen Tat im Sinne von Art. 103 Abs. 3 GG, § 264 Abs. 1 StPO kommt es darauf an, ob die einzelnen Handlungen innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände richtig gewürdigt werden kann, die zu der anderen Handlung geführt haben, und dass die getrennte Aburteilung einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2001, 2 StR 261/01, zitiert nach juris Rdn. 6 m. w. Nachw.).
- AG Stralsund, 15.02.2021 - 315 Cs 853/20
Trunkenheitsfahrt, Drogenbesitz, Strafklageverbrauch
Entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft Stralsund führt die Entscheidung des OLG München vom 22.03.2019, 4 OLG 13 Ss 491/18 B, zu keinem anderen Ergebnis, denn dort wird entscheidend darauf abgestellt, dass wenn eine minderschwere Dauerstraftat mit mehreren schwereren Gesetzesverstößen zusammentrifft, aufgrund des großen Schwereunterschiedes eine "Entklammerung" stattfindet.