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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.06.1999 - 13 U 64/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5128
OLG Köln, 22.06.1999 - 13 U 64/99 (https://dejure.org/1999,5128)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.06.1999 - 13 U 64/99 (https://dejure.org/1999,5128)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 1999 - 13 U 64/99 (https://dejure.org/1999,5128)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht im Zu- und Ausgangsbereich eines Geschäfts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1693
  • VersR 1999, 1297
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1989 - VI ZR 182/89

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und Vermieters eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.1999 - 13 U 64/99
    So wird bereits seit Jahrzehnten in den Baudurchführungsverordnungen mehrerer Bundesländer - und zwar ausdrücklich im Hinblick auf die Verkehrssicherung - die sichere Abdeckung von Keller- und Betriebsschächten unabhängig davon verlangt, ob sie "in oder an" öffentlichen Verkehrsflächen liegen (vgl. BGH VersR 1976, 149 und NJW 1990, 1236 m. Nachw.).
  • OLG Köln, 15.06.1998 - 19 U 6/98

    Verkehrssicherungspflicht auf Zu- und Abgängen zu einer Gaststätte

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.1999 - 13 U 64/99
    In gleicher Weise kann den Betreiber eines Geschäfts eine Verkehrssicherungspflicht für den Zustand eines Gitterrostes treffen, das unterhalb eines zum Eingangsbereich gehörenden Sockels angebracht ist (vgl. OLG Köln, OLGR 1998, 292 = VersR 1999, 243).
  • BGH, 16.09.1975 - VI ZR 156/74

    Pflichten zur Sicherung von Abdeckrosten gegen unbefugtes Abheben

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.1999 - 13 U 64/99
    So wird bereits seit Jahrzehnten in den Baudurchführungsverordnungen mehrerer Bundesländer - und zwar ausdrücklich im Hinblick auf die Verkehrssicherung - die sichere Abdeckung von Keller- und Betriebsschächten unabhängig davon verlangt, ob sie "in oder an" öffentlichen Verkehrsflächen liegen (vgl. BGH VersR 1976, 149 und NJW 1990, 1236 m. Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.08.1999 - 13 U 64/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5670
OLG Hamm, 04.08.1999 - 13 U 64/99 (https://dejure.org/1999,5670)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.08.1999 - 13 U 64/99 (https://dejure.org/1999,5670)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. August 1999 - 13 U 64/99 (https://dejure.org/1999,5670)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO § 8 Abs. 2; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision beim Abbiegen in eine bevorrechtigte Straße

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 178
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.1999 - 13 U 64/99
    Diese liegt schon dann vor, wenn eine durch den Betrieb des Kfz verursachte typische Gefahrenlage besteht und wenigstens mitursächlich geworden ist (BGH NJW 72, 1808; NJW 88, 2802; KG VersR 97, 1291; 98, 778).
  • BGH, 11.07.1972 - VI ZR 86/71

    Haftungsverteilung bei Überholen eines Mofas durch einen Sattelschlepper

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.1999 - 13 U 64/99
    Diese liegt schon dann vor, wenn eine durch den Betrieb des Kfz verursachte typische Gefahrenlage besteht und wenigstens mitursächlich geworden ist (BGH NJW 72, 1808; NJW 88, 2802; KG VersR 97, 1291; 98, 778).
  • KG, 24.06.1996 - 12 U 3091/95

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier überholender Fahrzeuge

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.1999 - 13 U 64/99
    Diese liegt schon dann vor, wenn eine durch den Betrieb des Kfz verursachte typische Gefahrenlage besteht und wenigstens mitursächlich geworden ist (BGH NJW 72, 1808; NJW 88, 2802; KG VersR 97, 1291; 98, 778).
  • OLG Düsseldorf, 07.04.1988 - 5 Ss OWi 118/88
    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.1999 - 13 U 64/99
    Eine Vorfahrtsverletzung liegt aber auch dann vor, wenn sich der Wartepflichtige so verhält, daß der Berechtigte eine Verletzung seiner Vorfahrt befürchten muß und sich nunmehr seinerseits unfallverhütend verhält (OLG Düsseldorf NZV 88, 111 m.w.N.).
  • OLG Köln, 21.12.1982 - 3 U 77/82

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.1999 - 13 U 64/99
    Im übrigen würde das Rechtsfahrgebot nicht den Querverkehr schützen (OLG Köln VersR 84, 645).
  • KG, 24.04.1997 - 12 U 8659/95

    Haftungsverteilung bei Unfall auf der Autobahn aufgrund Auffahrens eines

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.1999 - 13 U 64/99
    Diese liegt schon dann vor, wenn eine durch den Betrieb des Kfz verursachte typische Gefahrenlage besteht und wenigstens mitursächlich geworden ist (BGH NJW 72, 1808; NJW 88, 2802; KG VersR 97, 1291; 98, 778).
  • OLG Hamm, 09.05.2023 - 7 U 17/23

    Berührungsloser Unfall; Betrieb; Zurechnungszusammenhang

    Die Vorschrift will der verbreiteten, den Verkehrsfluss hemmenden und denjenigen, der die Vorfahrt hat, irritierenden Unsitte Wartepflichtiger gegensteuern, an die Kreuzung forsch heranzufahren und erst auf den letzten Metern scharf zu bremsen (vgl. dazu auch OLG Jena Urt. v. 30.11.2011 - 7 U 178/10, MDR 2012, 213 = juris Rn. 19; OLG Hamm Urt. v. 4.8.1999 - 13 U 64/99, NZV 2000, 178 = juris Orientierungssatz und Rn. 14; OLG Düsseldorf Beschl. v. 7.4.1988 - 5 Ss (OWi) 118/88 - 97/88 I, NZV 1988, 111 = juris Rn. 5; OLG Hamm Urt. v. 20.1.1981 - 5 Ss 2065/80, VRS 1981, 283 = juris Orientierungssatz 1; Spelz in jurisPK-StrVR, § 8 StVO Rn. 32; König in HKD § 8 StVO Rn. 56) .
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