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   OLG Koblenz, 03.02.1997 - 13 UF 1021/96   

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OLG Koblenz, 03.02.1997 - 13 UF 1021/96 (https://dejure.org/1997,3490)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.02.1997 - 13 UF 1021/96 (https://dejure.org/1997,3490)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Februar 1997 - 13 UF 1021/96 (https://dejure.org/1997,3490)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpassung Vollsteckbarer Urkunden an veränderte Verhältnisse; Unterhaltsrechtliche Vorwerfbarkeit der Leistungsunfähigkeit infolge Strafhaft; Berufen eines Unterhaltspflichtigen auf seine Leistungsunfähigkeit im Fallle dass er eine Straftat gegen den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1588
  • FamRZ 1998, 44
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.02.2002 - XII ZR 104/00

    Unterhaltsrechtliche Folgen der Inhaftierung des Unterhaltsschuldners aufgrund

    Der Täter einer Sexualstraftat macht sich - worauf das Oberlandesgericht Koblenz in einem vergleichbaren Fall zutreffend hingewiesen hat (FamRZ 1998, 44) - regelmäßig keine Vorstellungen darüber, daß er aufgrund seiner Tat seinen Arbeitsplatz verlieren und als Folge auch seine unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit einbüßen werde.
  • AG Heilbronn, 14.01.2019 - 3 F 1726/17
    Ein Abstellen auf den Grundsatz von Treu und Glauben (entsprechend BGH, Urteil vom 21.04.1982 - IVb ZR 696/80 NJW 1982, 1812 (1813); BGH, Urteil vom 09.06.1982 - IV b ZR 704/80 -, NJW 1982, 2491 (2492); OLG Koblenz, Urteil vom 03.02.1997 - 13 UF 1021/96 -, NJW 1997, 1588; OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.09.1989 - 2 UF 63/89 -, BeckRS 1989, 31167157; OLG Stuttgart, Urteil vom 09.12.1999 - 16 UF 193/99, FamRZ 2000, 1247; BGH, Urteil vom 20.02.2002 - XII ZR 104/00 -FPR 2002, 319; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.04.2004 - 13 WF 177/03 -, BeckRS 2011, 6266; OLG Naumburg, Beschluss vom 27.08.2009 - 4 UF 24/08 - JAmt 2009, 578) bedarf es vorliegend nicht, weil sich die Unbegründetheit des Abänderungsantrags bereits aus dem Leistungsstörungsrecht ergibt.

    3.1 Im Übrigen ist das Gericht der Auffassung, dass für die Unterscheidung danach, welches Kind ein Unterhaltspflichtiger - sein eigenes unterhaltsberechtigtes Kind oder ein fremdes Kind -missbraucht hat (vgl. hierzu OLG Koblenz, Urteil vom 03.02.1997 - 13 UF 1021/96 -, NJW 1997, 1588; OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.09.1989 - 2 UF 63/89 -, BeckRS 1989, 31167157) kein Raum ist (kritisch auch Dose in: Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis § 1 Die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens, Rn. 770; ebenso Kiinkhammer in: Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis § 2 Kindes-, Eltern- und sonstiger Verwandtenunterhalt Rn. 243).

  • OLG Hamm, 14.01.2004 - 11 UF 89/03

    Unterhaltsrecht: Selbstbehalt bei Erwerbstätigkeit im offenen Strafvollzug

    Dass auch längere Strafhaft zur Leistungsunfähigkeit i.S. von § 1603 I BGB führen kann, weil es dem Strafgefangenen im Regelfall - soweit er sich nicht im offenen Vollzug befindet - unmöglich ist, einer normalen Erwerbstätigkeit nachzugehen, entspricht herrschender Meinung und ist auch in der Rechtsprechung anerkannt (BGH MDR 1982, 1003; BGH FamRZ 2002, 813 ff; OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 45 ff; OLG Koblenz, FamRZ 1998, 44 f; OLG Zweibrücken, FamRZ 1990, 553 f; Kalthoener/Büttner-Niepmann, 8. Aufl. Rz. 668; Weinreich-Klein, Kompakt-Kommentar Familienrecht, § 1603 Rz. 36).
  • OLG Naumburg, 27.08.2009 - 4 UF 24/08

    Unterhaltspflicht eines Strafgefangenen

    dd) Dahinstehen kann für die Berufungsentscheidung, ob einem wegen sexuellen Missbrauchs eines seiner Kinder zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilten Vater dem sexuell missbrauchten Kind gegenüber die Berufung auf seine Leistungsunfähigkeit versagt ist, weil es sich um eine schwere Verfehlung gegen die Gesundheit des Kindes handelt (so OLG Koblenz, Urteil vom 3. Februar 1997 - 13 UF 1021/96, NJW 1997, 1588; ferner Reinken, in: Bamberger/Roth, BGB, Beck'scher Online-Kommentar, Stand 01.05.2009, § 1603 Rdnr. 21).
  • OLG Hamm, 22.03.2001 - 28 W 98/00

    Pfändbarkeit des durch eigene Arbeitskraft verdienten Hausgeldes eines

    Auch wenn ein Teil des Unterhaltsbedarf des Strafgefangenen schon dadurch gedeckt ist, daß ihm die JVA Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung stellt., ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß selbst bei gesteigerter Unterhaltspflicht eine keinen Bezug zur Unterhaltspflicht aufweisende Strafhaft des Unterhaltspflichtigen seine Leistungsfähigkeit iSd. § 1603 Abs. 1 BGB ausschließt, und er das zur Auszahlung kommende Hausgeld als ein Minimum benötigt, seine - Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung übersteigenden - anderweitigen notwendigen Ausgaben des täglichen Lebens zu bestreiten (vgl. BGH in NJW 1982, 2491; BGH in NJW 1982, 1812; BGH in MDR 1983, 41; OLG Karlsruhe in NJW-RR 1997, 1165; OLG Koblenz in NJW 1997, 1588).
  • OLG Köln, 07.04.2003 - 26 WF 70/03

    Berufung eines Unterhaltsschuldners auf eine durch eine Straftat und Inhaftierung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kann sich ein Unterhaltsschuldner nur dann nicht auf eine durch eine Straftat und Inhaftierung eingetretene Leistungsunfähigkeit berufen, wenn die Straftat auf einem Fehlverhalten beruht, das sich gerade auf die Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltsgläubiger bezieht (BGH FamRZ 2002, 813; 2000, 815; 1982, 913; ferner OLG Koblenz FamRZ 1998, 44; Wendl-Staudigl-Gutdeutsch, 5. Aufl., § 5 Rn. 25 ff, jew. m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 15.01.2004 - 13 WF 1049/03

    Unterhaltspflicht eines Strafgefangenen

    Das im Übrigen an sie zur Auszahlung gekommene Hausgeld (§§ 47, 22 StVollzG ) in Höhe von rund 70 EUR monatlich ist ihrem notwendigen Selbstbehalt zuzurechnen, weil es dazu dient, die notwendigen Ausgaben des täglichen Lebens, soweit sie nicht durch die Haftanstalt gedeckt werden, zu bestreiten; hierzu gehören etwa Körperpflegemittel, Postgebühren etc. (vgl. zum Ganzen Kalthoener/Büttner, Niepmann, die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl., Rdz. 758 f.; BGH FamRZ 1982, 792 f.; OLG Koblenz, FamRZ 1998, 44 ).
  • OLG Koblenz, 09.04.2003 - 13 WF 177/03

    Anspruch auf Kindesunterhalt ; Abänderung eines Unterhaltstitels

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  • OLG Hamm, 25.02.1999 - 28 U 177/98
    Die durch das selbständige Beweisverfahren entstandenen Kosten stellen nämlich nach richtiger und wohl herrschender Meinung keine Vertragskosten dar (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 1989, 336; OLG Karlsruhe, NJW 1986, 2579; LG Gießen, NJW-RR 1992, 504 ff.; Soergel-Huber, 12. Aufl., § 467 Rdn. 113; Palandt-Heinrichs, 58. Aufl., § 467 Rdn. 18; Deckers, NJW 1997, 158 ff.).
  • OLG Stuttgart, 09.12.1999 - 16 UF 193/99

    Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern - Leistungsunfähigkeit infolge

    Dieser Einschätzung haben sich die Oberlandesgerichte Zweibrücken (FamRZ 1990, 553 ) und Koblenz (FamRZ 1998, 44 ) angeschlossen.
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