Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - 14 Ca 986/09 |
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - 14 Ca 986/09
- LAG Hessen, 27.04.2010 - 3 Sa 1477/09
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 27.04.2010 - 3 Sa 1477/09
Allgemeinverbindlichkeiterklärung, Lohnabrechnung, Schadenersatz, Verletzung der …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juni 2009 - 14 Ca 986/09 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert:.unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juni 2009, Az.: 14 Ca 986/09, die Beklagte über die erstinstanzlich zuerkannten Ansprüche zu verurteilen, 1. ihm für die Monate Juni 2008 bis September 2008 Lohnabrechnungen zu erteilen; 2. an ihn - weitere - EUR 9.248,00 brutto, abzüglich an die Bundesagentur für Arbeit übergegangener Ansprüche in Höhe von EUR 3.776,00 netto, nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Dezember 2008 zu zahlen.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juni 2009 - 14 Ca 986/09 - ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 b) ArbGG nach dem Wert des Beschwerdegegenstandes statthaft und auch darüber hinaus zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 Abs. 1, 3 und 5 ZPO.