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   OLG Karlsruhe, 12.12.2003 - 14 U 34/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4959
OLG Karlsruhe, 12.12.2003 - 14 U 34/03 (https://dejure.org/2003,4959)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.12.2003 - 14 U 34/03 (https://dejure.org/2003,4959)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Dezember 2003 - 14 U 34/03 (https://dejure.org/2003,4959)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drohung mit der Aufrechterhaltung einer unbegründeten fristlosen Kündigung ; Am Arbeitsplatz erfolgter Abschluss eines Vetrages über die Aufhebung eines Dienstvertrags als Haustürgeschäft; Anspruch auf Weiterbeschäftigung; Widerrechtliche Bestimmung zum Abschluss eines ...

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § 142; ; BGB § 312 Abs. 1; ; BGB § 626

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123; BGB § 142; BGB § 312 Abs. 1; BGB § 626
    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen Drohung - Ursächlichkeit der Drohung für Abschluß des Aufhebungsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Keine widerrechtliche "Drohung" mit unberechtigter fristloser Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 186
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2003 - 14 U 34/03
    Es entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (Schaub/Linck, a.a.O., § 122, Rdn. 30, m.w.N.), daß arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge grundsätzlich nicht in Anlehnung an die Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 89, S. 214 ff.) zur "strukturell ungleichen Verhandlungsstärke" unwirksam sind.
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 177/03

    Widerruf eines Aufhebungsvertrags

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2003 - 14 U 34/03
    Der Abschluß eines Vertrags über die Aufhebung eines Dienstvertrags ist schon deshalb kein unter das genannte Gesetz fallendes Geschäft, weil der Arbeitsplatz - zu dem der Kläger auch das von der Beklagten Nr. 1 getragene Berufsbildungszentrum in O. rechnet - kein "spezifisch ungewöhnlicher Ort" für derartige Verträge ist (vgl. Müller-Glögel, a.a.O., Rdn. 13 zu § 620 BGB m.w.N.; ebenso BAG, Urteil vom 27.11.2003 - 2 AZR 177/03 - [noch nicht veröffentlicht; zitiert nach BAG-Pressemitteilung Nr. 79/03 vom 27.11.2003]).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 832/98

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2003 - 14 U 34/03
    Es steht auch außer Zweifel, daß die Ankündigung des Dienstherrn, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen oder an ihr festzuhalten, eine Drohung im Sinne von § 123 Abs. 1 BGB darstellt, weil mit einer Kündigung Nachteile für den Dienstverpflichteten verbunden sind (hierzu BAG, BB 1999, S. 2511 ff. [2511] m.w.N.).
  • BGH, 30.09.2004 - III ZR 21/04

    Anforderungen an die Protokollierung der Anhörung einer Partei

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Teilurteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 14. Zivilsenat in Freiburg - vom 12. Dezember 2003 - 14 U 34/03 - wird zurückgewiesen.
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