Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 12.12.2003 - 14 U 34/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Drohung mit der Aufrechterhaltung einer unbegründeten fristlosen Kündigung ; Am Arbeitsplatz erfolgter Abschluss eines Vetrages über die Aufhebung eines Dienstvertrags als Haustürgeschäft; Anspruch auf Weiterbeschäftigung; Widerrechtliche Bestimmung zum Abschluss eines ...
- Judicialis
Kurzfassungen/Presse
- advogarant.de (Kurzinformation)
Keine widerrechtliche "Drohung" mit unberechtigter fristloser Kündigung
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 16.01.2003 - 1 O 44/02
- OLG Karlsruhe, 12.12.2003 - 14 U 34/03
- BGH, 30.09.2004 - III ZR 21/04
- BGH, 09.06.2005 - III ZR 21/04
Papierfundstellen
- NZA-RR 2005, 186
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89
Bürgschaftsverträge
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2003 - 14 U 34/03
Es entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (…Schaub/Linck, a.a.O., § 122, Rdn. 30, m.w.N.), daß arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge grundsätzlich nicht in Anlehnung an die Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 89, S. 214 ff.) zur "strukturell ungleichen Verhandlungsstärke" unwirksam sind. - BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 177/03
Widerruf eines Aufhebungsvertrags
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2003 - 14 U 34/03
Der Abschluß eines Vertrags über die Aufhebung eines Dienstvertrags ist schon deshalb kein unter das genannte Gesetz fallendes Geschäft, weil der Arbeitsplatz - zu dem der Kläger auch das von der Beklagten Nr. 1 getragene Berufsbildungszentrum in O. rechnet - kein "spezifisch ungewöhnlicher Ort" für derartige Verträge ist (…vgl. Müller-Glögel, a.a.O., Rdn. 13 zu § 620 BGB m.w.N.; ebenso BAG, Urteil vom 27.11.2003 - 2 AZR 177/03 - [noch nicht veröffentlicht; zitiert nach BAG-Pressemitteilung Nr. 79/03 vom 27.11.2003]). - BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 832/98
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.12.2003 - 14 U 34/03
Es steht auch außer Zweifel, daß die Ankündigung des Dienstherrn, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen oder an ihr festzuhalten, eine Drohung im Sinne von § 123 Abs. 1 BGB darstellt, weil mit einer Kündigung Nachteile für den Dienstverpflichteten verbunden sind (hierzu BAG, BB 1999, S. 2511 ff. [2511] m.w.N.).
- BGH, 30.09.2004 - III ZR 21/04
Anforderungen an die Protokollierung der Anhörung einer Partei
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Teilurteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 14. Zivilsenat in Freiburg - vom 12. Dezember 2003 - 14 U 34/03 - wird zurückgewiesen.