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   OLG Celle, 03.01.2007 - 14 U 45/06   

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https://dejure.org/2007,13569
OLG Celle, 03.01.2007 - 14 U 45/06 (https://dejure.org/2007,13569)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.01.2007 - 14 U 45/06 (https://dejure.org/2007,13569)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Januar 2007 - 14 U 45/06 (https://dejure.org/2007,13569)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 252 S. 2 BGB; § 842 BGB; § 843 BGB; § 287 Abs. 1 ZPO
    Anspruch eines 17-Jährigen auf Erstattung von Erwerbsausfallschäden wegen des kompletten Funktionsverlusts des rechten Arms aufgrund eines Verkehrsunfalls; Beurteilung der voraussichtlichen beruflichen Entwicklung eines zum Zeitpunkt des Schadensereignisses noch in der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines 17-Jährigen auf Erstattung von Erwerbsausfallschäden wegen des kompletten Funktionsverlusts des rechten Arms aufgrund eines Verkehrsunfalls; Beurteilung der voraussichtlichen beruflichen Entwicklung eines zum Zeitpunkt des Schadensereignisses noch in der ...

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall: Prognoseentscheidung hinsichtlich des Erwerbsausfallschadens eines Schülers

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 252; ZPO § 287
    Anforderungen an die Prognose einer späteren Offiziersausbildung zum Piloten für einen 17-jährigen Schüler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 252; ZPO § 287
    Anforderungen an die Prognose der Erwerbsmöglichkeiten eines bei einem Verkehrsunfall schwer verletzten 17-jährigen Schülers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 82
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 342/96

    Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner

    Auszug aus OLG Celle, 03.01.2007 - 14 U 45/06
    Es dürfen jedoch insoweit keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (std. Rspr.; vgl. z.B. BGH, NJW 1998, 1633 [BGH 17.02.1998 - VI ZR 342/96] und VersR 2000, 233 m.w.N.).

    Dies gilt insbesondere dort, wo der Geschädigte - etwa weil er im Zeitpunkt des Schadensereignisses noch in der Ausbildung oder am Anfang seiner beruflichen Entwicklung stand - nur wenige konkrete Anhaltspunkte dazu liefern kann, wie sich sein Erwerbsleben voraussichtlich gestaltet hätte (BGH, NJW 1998, 1633 [BGH 17.02.1998 - VI ZR 342/96] - [...] Rn. 23).

    Wenn sich in einem Fall, wo für die Prognose die Beurteilung des voraussichtlichen Erfolgs bei einer fiktiven Betätigung erforderlich wird, keine ausreichenden Anhaltspunkte ergeben, die überwiegend für einen Erfolg oder für einen Misserfolg sprechen, ist nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge von einem voraussichtlich durchschnittlichen Erfolg des Geschädigten auszugehen (BGH, NJW 1998, 1633 [BGH 17.02.1998 - VI ZR 342/96] und VersR 2000, 233).

  • BGH, 20.04.1999 - VI ZR 65/98

    Beurteilung der voraussichtlichen beruflichen Entwicklung eines Geschädigten

    Auszug aus OLG Celle, 03.01.2007 - 14 U 45/06
    Es dürfen jedoch insoweit keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (std. Rspr.; vgl. z.B. BGH, NJW 1998, 1633 [BGH 17.02.1998 - VI ZR 342/96] und VersR 2000, 233 m.w.N.).

    Wenn sich in einem Fall, wo für die Prognose die Beurteilung des voraussichtlichen Erfolgs bei einer fiktiven Betätigung erforderlich wird, keine ausreichenden Anhaltspunkte ergeben, die überwiegend für einen Erfolg oder für einen Misserfolg sprechen, ist nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge von einem voraussichtlich durchschnittlichen Erfolg des Geschädigten auszugehen (BGH, NJW 1998, 1633 [BGH 17.02.1998 - VI ZR 342/96] und VersR 2000, 233).

  • BGH, 14.01.1997 - VI ZR 366/95

    Bemessung des Verdienstausfallschadens bei einem jungen Menschen; Maßgeblichkeit

    Auszug aus OLG Celle, 03.01.2007 - 14 U 45/06
    Ein Erwerbsschaden wegen unfallbedingt entgangener Verdienste aus studentischen Nebenbeschäftigungen (die der Kläger zwar selbst nicht vorgetragen hat, die der Senat allerdings als nicht fernliegende Möglichkeit auch ohne weiteren Parteivortrag in Betracht ziehen muss, vgl. BGH, NJW 1997, 937 - [...] Rn. 10) ergibt sich im vorliegenden Fall ebenfalls nicht.
  • BGH, 03.12.2002 - VI ZR 304/01

    Verhältnis von konkurrierenden Ansprüchen des Unfallversicherungs- und des

    Auszug aus OLG Celle, 03.01.2007 - 14 U 45/06
    Denn auch auf ein derartiges fiktives Einkommen müsste sich der Kläger - wie er selbst bei der Formulierung und Berechnung seiner Klagforderung berücksichtigt hat - die Verletztenrente des Gemeindeunfallversicherungsverbandes anrechnen lassen, weil diese zu dem Erwerbsschaden kongruent ist (vgl. BGHZ 153, 113) und der Kläger deshalb in Höhe der ausgezahlten Rente wegen des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Versicherungsträger nicht mehr aktivlegitimiert ist.
  • OLG Celle, 07.10.2004 - 14 U 27/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche aus Anlass eines schweren

    Auszug aus OLG Celle, 03.01.2007 - 14 U 45/06
    Die Akte 13 O 210/03 LG Hannover (= 14 U 27/04 OLG Celle) lag vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • OLG München, 21.03.2014 - 10 U 3341/13

    Höhe des Schmerzensgeldes bei HWS-Syndrom mit lang anhaltender Schmerzsymptomatik

    Zwar trägt der Berufungsführer zutreffend vor, dass beim Verdienstausfall von Personen, die am Anfang ihres Berufslebens oder einer beruflichen Neuorientierung stehen, diesen ein sog. Schätzungsbonus zuzubilligen ist, weil ihnen die Chance genommen wurde, zu beweisen, dass sie ihre berufliche Tätigkeit erfolgreich betrieben hätten (vgl. BGH NJW 1997, 937 = VersR 1997, 366 ; NJW 2000, 3287 = VersR 2000, 152; Senat, Urt. v. 29.12.2006 - 10 U 3815/04 [[...]]; Steffen DAR 1984, 1 [4]; Jahnke, Der Verdienstausfall im Schadensersatzrecht, 2. Aufl. 2006, Kap. 6 Rz. 20; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 11. Aufl. 2013, Rz. 173; siehe auch OLG Celle zfs 2008, 16 [Offiziersanwärter] und insbesondere BGH MDR 2010, 1381 = VersR 2010, 1607 ff.
  • OLG München, 24.07.2015 - 10 U 3313/13

    Erhöhung des Schmerzensgeldanspruchs durch zögerliches Regulierungsverhalten des

    Eine solche als "Schätzbonus" bezeichnete Beweiserleichterung gilt für junge Personen, die am Anfang ihres Berufslebens stehen, und durch den Unfall die Möglichkeit eingebüßt haben, zu beweisen, dass sie ihre Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hätten (BGH NJW 1997, 937; r+s 1997, 2000, 3287; Senat, Urt. v. 29.12.2006 - 10 U 3815/04 [juris]; OLG Celle zfs 2008, 16 (Offiziersanwärter); Steffen DAR 1984, 1 [4]; Küppersbusch/Höher a. a. O. Rz. 173; Jahnke, Der Verdienstausfall im Schadensersatzrecht, 4. Aufl. 2015, Kap. 6 Rz. 25).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2008 - L 14 U 45/06   

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https://dejure.org/2008,19531
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2008 - L 14 U 45/06 (https://dejure.org/2008,19531)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.05.2008 - L 14 U 45/06 (https://dejure.org/2008,19531)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. Mai 2008 - L 14 U 45/06 (https://dejure.org/2008,19531)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Dienstreise - Unterbrechung einer dienstlichen Abendveranstaltung - kein betrieblicher Zweck: Kundenkontakt - Baden im Swimmingpool - eigenwirtschaftliche Tätigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII; § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII; § 212 SGB VII
    Anerkennung von Versicherungsschutz nach der gesetzlichen Unfallversicherung unter dem Gesichtspunkt einer Dienstreise bei Entsendungsfällen; Notwendigkeit des Bestehens einer sachlichen Verbindung des zum Unfall führenden Verhaltens mit einer Betriebstätigkeit; ...

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung von Versicherungsschutz nach der gesetzlichen Unfallversicherung unter dem Gesichtspunkt einer Dienstreise bei Entsendungsfällen; Notwendigkeit des Bestehens einer sachlichen Verbindung des zum Unfall führenden Verhaltens mit einer Betriebstätigkeit; ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Bad in einem Swimmingpool - Geschäftsveranstaltung - fehlender innerer Zusammenhang - private Tätigkeit - Unterbrechung des Versicherungsschutzes

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 8
    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Abendveranstaltung zur Knüpfung geschäftlicher Kontakte mit Möglichkeiten der Freizeitgestaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2008 - L 14 U 45/06
    Dies erfordert eine sachliche Verbindung des zum Unfall führenden Verhaltens mit der Betriebstätigkeit, die es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (ständige Rechtsprechung des BSG, vergleiche hierzu nur Urteil vom 04.09.2007 - Az.: B 2 U 24/06 R).

    Maßgebliches Kriterium für die wertende Entscheidung über den sachlichen Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Verrichtung zur Zeit des Unfalls ist die Handlungstendenz des Versicherten, ob er eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Verrichtung ausüben wollte, und zu deren Beurteilung ist neben den Angaben des Versicherten auf die objektiven Umstände abzustellen (BSG, Urteil vom 04.09.2007 - Az.: B 2 U 24/06 R).

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2008 - L 14 U 45/06
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 09.12.2003 - Az.: B 2 U 23/03 R) werde der Versicherungsschutz unterbrochen, solange der Versicherte allein eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt, die mit der versicherten Tätigkeit nicht übereinstimmten.
  • BSG, 19.03.1996 - 2 RU 14/95

    Versicherungsschutz während einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2008 - L 14 U 45/06
    Ein solcher innerer Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis ist am Ort einer auswärtigen Beschäftigung in der Regel eher anzunehmen als am inländischen Wohnort oder am Ort des Entsendeunternehmens (BSG, Urteil vom 19.03.1996 - Az.: 2 RU 14/95).
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 43/02 R

    Arbeitsunfall - Dienstreise - Unterkunft - Weg - Nahrungsaufnahme

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2008 - L 14 U 45/06
    Da der dortige Aufenthalt nach dem Zusatzvertrag zum Anstellungsvertrag für 36 Monate vorgesehen war und der Kläger am faktischen Beschäftigungsort eine Unterkunft genommen hatte, handelte es sich bei seinem Aufenthalt in J. /K. nicht um eine Dienstreise, auf die die besonderen, von der Rechtsprechung dafür entwickelten Grundsätze anzuwenden wären (vgl. BSG, Urteil vom 19.08.2003 - Az.: B 2 U 43/02 R; Krasney in Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Band 1, § 8 Rn. 87 ff.), sondern um eine Tätigkeit am - auswärtigen - Beschäftigungsort (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.1975 - Az.: 2 RU 261/73; BSG, Urteil vom 19.08.2003 - Az.: B 2 U 43/02 R).
  • BSG, 10.08.1999 - B 2 U 30/98 R

    Unfallversicherungsschutz - Entsendung - Ausstrahlung - Auslandsbeschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2008 - L 14 U 45/06
    Ebenfalls war nach Rückkehr des Klägers nach Deutschland eine Weiterbeschäftigung in leitender Position vorgesehen (hierzu BSG, Urteil vom 10.08.1999 - Az.: B 2 U 30/98 R).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2008 - L 14 U 45/06
    Des Weiteren lässt sich ein innerer Zusammenhang zwischen dem Baden im Swimmingpool und der versicherten Tätigkeit nicht mit der Begründung herstellen, dieses sei wesentlicher Teil der geschäftlichen Gespräche gewesen (vgl. insoweit für die Nahrungsaufnahme BSG vom 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R -).
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2008 - L 14 U 45/06
    In Ausnahmefällen kann jedoch auch in derartigen Entsendungsfällen ein Versicherungsschutz unter dem Gesichtspunkt einer Dienstreise anerkannt werden (hierzu BSG, Urteil vom 28.06.1988 - Az.: 2 RU 60/87).
  • BSG, 08.07.1980 - 2 RU 25/80
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2008 - L 14 U 45/06
    Dem Baden bzw. Schwimmen ist ein betriebsbezogener Zweck allerdings dann beizumessen, wenn dies bei noch fortzusetzender versicherter Arbeit der Wiederherstellung oder Erhaltung seiner Arbeitskraft zu dienen bestimmt ist (vgl. BSGE a. a. O., S. 239; BSG vom 08.07.1980 - 2 RU 25/80 -).
  • BSG, 30.01.1975 - 2 RU 261/73
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2008 - L 14 U 45/06
    Da der dortige Aufenthalt nach dem Zusatzvertrag zum Anstellungsvertrag für 36 Monate vorgesehen war und der Kläger am faktischen Beschäftigungsort eine Unterkunft genommen hatte, handelte es sich bei seinem Aufenthalt in J. /K. nicht um eine Dienstreise, auf die die besonderen, von der Rechtsprechung dafür entwickelten Grundsätze anzuwenden wären (vgl. BSG, Urteil vom 19.08.2003 - Az.: B 2 U 43/02 R; Krasney in Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Band 1, § 8 Rn. 87 ff.), sondern um eine Tätigkeit am - auswärtigen - Beschäftigungsort (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.1975 - Az.: 2 RU 261/73; BSG, Urteil vom 19.08.2003 - Az.: B 2 U 43/02 R).
  • BSG, 28.02.1962 - 2 RU 110/59
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2008 - L 14 U 45/06
    Das Baden, z. B. in einem Swimmingpool oder einem See, gehört ebenso wie das Essen und Trinken, der Verzehr von Genussmitteln oder das Rauchen in der Regel zum privaten unversicherten Bereich (vgl. Krasney in Brackmann: Handbuch der Sozialversicherung, § 8 Rdnr. 80, 86; BSGE 16, 236, 239).
  • SG München, 07.03.2023 - S 9 U 276/21

    Erfrischungsbad als versicherte Tätigkeit

    Grundsätzlich gehört das Baden in einen Pool zwar ebenso wie das Essen und Trinken oder das Rauchen in der Regel zum privaten unversicherten Bereich (m. w. N. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. vom 30.05.2008, L 14 U 45/06, juris).

    Dem Baden im Pool ist ein betriebsbezogener Zweck allerdings dann beizumessen, wenn dies bei noch fortzusetzender versicherter Arbeit der Wiederherstellung oder Erhaltung seiner Arbeitskraft zu dienen bestimmt ist (m. w. N. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. vom 30.05.2008, L 14 U 45/06, juris).

  • SG Detmold, 19.03.2015 - S 1 U 14/13

    Anspruch auf die Gewährung von Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen

    Ein solcher innerer Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis ist am Ort einer auswärtigen Beschäftigung in der Regel eher anzunehmen als am inländischen Wohnort oder am Ort des Entsendeunternehmens (vgl. zum Vorstehenden: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 30.05.2008 - L 14 U 45/06 - Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.10.2011 - L 3 U 52/11 - jeweils unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG)).

    Auch wenn Baden, zum Beispiel in einem Swimmingpool oder einem See, in der Regel zum privaten, unversicherten Bereich gehört (vgl. dazu z. B. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 30.05.2008 - L 14 U 45/06 -), ist von diesem Grundsatz hier eine Ausnahme zu machen, da die Kammer der Auffassung ist, dass Herr C die Zeugin L1 beim Schwimmengehen begleitete, weil er zur Erfüllung der Anweisung seines Arbeitgebers handelte und er eine seinem Beschäftigungsunternehmen dienende Verrichtung ausüben wollte.

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Rechtsprechung
   KG, 20.02.2009 - 14 U 45/06   

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https://dejure.org/2009,44292
KG, 20.02.2009 - 14 U 45/06 (https://dejure.org/2009,44292)
KG, Entscheidung vom 20.02.2009 - 14 U 45/06 (https://dejure.org/2009,44292)
KG, Entscheidung vom 20. Februar 2009 - 14 U 45/06 (https://dejure.org/2009,44292)
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   KG, 11.09.2007 - 14 U 45/06   

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https://dejure.org/2007,38070
KG, 11.09.2007 - 14 U 45/06 (https://dejure.org/2007,38070)
KG, Entscheidung vom 11.09.2007 - 14 U 45/06 (https://dejure.org/2007,38070)
KG, Entscheidung vom 11. September 2007 - 14 U 45/06 (https://dejure.org/2007,38070)
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