Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 20.04.1994

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   VGH Hessen, 16.03.1994 - 14 UE 1702/88   

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VGH Hessen, 16.03.1994 - 14 UE 1702/88 (https://dejure.org/1994,3614)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.03.1994 - 14 UE 1702/88 (https://dejure.org/1994,3614)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. März 1994 - 14 UE 1702/88 (https://dejure.org/1994,3614)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 65 Abs 2 VwGO, § 36 BauGB, § 36 Abs 1 S 2 BauGB, § 36 Abs 1 S 1 BauGB, § 4 Abs 1 BImSchG
    (Einvernehmen der Gemeinde - immissionsschutzrechtliches Verfahren als "anderes Verfahren" iSd BauGB § 36 Abs 1 S 2; notwendige Beiladung der Gemeinde)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht: Erforderlichkeit des gemeindlichen Einvernehmens auch im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 60
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 9.75

    Beiladung der Gemeinde im Verwaltungsstreitverfahren wegen

    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1994 - 14 UE 1702/88
    In der Begründung des entsprechenden Gesetzentwurfs der Bundesregierung wird die Notwendigkeit einer solchen Klarstellung ausdrücklich unter Hinweis auf das auch vom 8. Senat des beschließenden Gerichtshofs herangezogene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1977 - IV C 9.75 - (DVBl. 1977, 770) gerechtfertigt (BT-Drs. 8/2451, S. 24).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 16.89

    Enteignung und Rückenteignung nach dem LBG; Fristgerechter Beginn der Ausführung

    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1994 - 14 UE 1702/88
    Wie bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluß vom 14. März 1991 - 22 CS 90.3224 (BayVBl. 1990, 502) ausgeführt hat, hat der 8. Senat des beschließenden Gerichtshofs demgegenüber zur Auslegung des § 36 Abs. 1 Satz 2 BBauG irrtümlich auf die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes über das Baugesetzbuch (BT-Drs. 10/5027) zurückgegriffen.
  • VGH Hessen, 09.10.1989 - 8 TH 2582/89

    Gemeindliches Einvernehmen in immissionsschutzrechtlichen Verfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1994 - 14 UE 1702/88
    Allerdings hat der 8. Senat des beschließenden Gerichtshofs in einem Beschluß vom 9. Oktober 1989 - 8 TH 2582/89 - (NVwZ-RR 1990, 346) in Anlehnung an eine ältere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts die Auffassung vertreten, daß eine gemeindliche Beteiligung in der Form des Einvernehmens in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht erforderlich sei.
  • VGH Bayern, 14.03.1991 - 22 CS 90.3224

    Immissionsschutzrecht: Erforderlichkeit des gemeindlichen Einvernehmens

    Auszug aus VGH Hessen, 16.03.1994 - 14 UE 1702/88
    Wie bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluß vom 14. März 1991 - 22 CS 90.3224 (BayVBl. 1990, 502) ausgeführt hat, hat der 8. Senat des beschließenden Gerichtshofs demgegenüber zur Auslegung des § 36 Abs. 1 Satz 2 BBauG irrtümlich auf die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes über das Baugesetzbuch (BT-Drs. 10/5027) zurückgegriffen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2021 - 2 L 79/17

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Änderung einer

    Nach § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB ist das Einvernehmen der Gemeinde auch erforderlich, wenn - wie im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren aufgrund der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG - in einem anderen Verfahren über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit entschieden wird (vgl. HessVGH, Beschluss vom 16. März 1994 - 14 UE 1702/88 - juris Rn. 2; OVG NRW, Urteil vom 30. September 2014 - 8 A 460/13 - juris Rn. 52).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2005 - 2 M 477/04

    Zum Einvernehmen der Gemeinde in den Fällen der §§ 14, 36 BauGB

    Das immissionsschutzrechtliche Verfahren ist ein "anderes Verfahren" im Sinne dieser Regelung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.03.1991 - 22 CS 90.3224 -, NVwZ-RR 1991, 523, m. w. Nachw.; HessVGH, Beschl. v. 16.03.1994 - 14 UE 1702/88 -, NVwZ-RR 1995, 60).
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