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   OLG Köln, 05.03.2001 - 14 WF 7/01   

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https://dejure.org/2001,3330
OLG Köln, 05.03.2001 - 14 WF 7/01 (https://dejure.org/2001,3330)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.03.2001 - 14 WF 7/01 (https://dejure.org/2001,3330)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. März 2001 - 14 WF 7/01 (https://dejure.org/2001,3330)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 42; ; ZPO § 216; ; ZPO § 299

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 42 216 299
    Richterablehnung - Terminsnachricht an Anwalt - Verkündungstermin nach Ablehnung der Akteneinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Euskirchen - 19 F 412/00 EA-UE
  • OLG Köln, 05.03.2001 - 14 WF 7/01

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 891
  • FamRZ 2001, 1003
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 1a Z 35/89

    Sofortige Beschwerde gegen Beschluss des Nachlassgerichts über die Entlassung als

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.2001 - 14 WF 7/01
    Das gilt auch dann, wenn der Antragsgegner sie nicht abgeholt hat (BayObLG FamRZ 1990, 428).
  • BGH, 29.01.2021 - AnwSt (B) 4/20

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit durch Zweifel an der

    Wird etwa ein Akteneinsichtsgesuch übergangen und dennoch ein Verkündungstermin anberaumt, so kann auch eine besonnene Partei den Eindruck gewinnen, ihr werde vom Gericht keine hinreichende Verteidigungsmöglichkeit gewährt (OLG Köln, MDR 2001, 891).
  • OLG Köln, 24.05.2004 - 19 W 18/04

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Dabei handelte es sich um eine sachliche und zulässige Begründung, denn die Versagung jeglicher Akteneinsicht in der Verfügung der Vorsitzenden vom 8. Oktober 2003 verstieß auch bei Berücksichtigung des eine Woche später anstehenden Verhandlungstermins gegen die Parteirechte der Beklagten gemäß § 299 Abs. 1 ZPO (vgl. OLG Köln MDR 2001, 891).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2019 - 5 WF 190/19

    Ablehnung eines Familienrichters: Besorgnis der Befangenheit bei Anhörung eines

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters nach den vorgenannten Maßstäben bei den dadurch betroffenen Beteiligten den Anschein einer sachwidrigen auf Voreingenommenheit beruhenden Handlungsweise erweckt, was insbesondere bei Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör der Fall sein kann (OLG Frankfurt vom 15.07.2010 - 3 WF 178/10, juris Rn. 10; OLG Köln FamRZ 2001, 1003, juris Rn. 12; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42 Rn. 23 m.w.N.).
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