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Rechtsprechung
   FG Münster, 11.07.2017 - 14 K 2825/16 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,26829
FG Münster, 11.07.2017 - 14 K 2825/16 E (https://dejure.org/2017,26829)
FG Münster, Entscheidung vom 11.07.2017 - 14 K 2825/16 E (https://dejure.org/2017,26829)
FG Münster, Entscheidung vom 11. Juli 2017 - 14 K 2825/16 E (https://dejure.org/2017,26829)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bei Abzug von Unterhaltsaufwendungen nur Betreuungsgeld berücksichtigen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Betreuungsgeld darf beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen berücksichtigt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Außergewöhnliche Belastungen: Bei Abzug von Unterhaltsaufwendungen ist nur Betreuungsgeld zu berücksichtigen - Kindergeld findet keine Berücksichtigung

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Keine Berücksichtigung von Kindergeld, aber von Betreuungsgeld bei der Ermittlung der eigenen Bezüge

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.10.2016 - VI R 57/15

    Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags gemäß § 33a Abs. 1 EStG

    Auszug aus FG Münster, 11.07.2017 - 14 K 2825/16
    Nur dadurch wird das subjektive Nettoprinzip vollständig umgesetzt (vgl. zum Streitstand Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 20.10.2016 - VI R 57/15, BStBl II 2017, 194, Rz. 12).

    Rn. 26 Im Gegensatz zum Elterngeld im Sinne der §§ 1 ff. BEEG, welches nach der Art der gesetzliche Ausgestaltung als eine Art Einkommensersatz gezahlt wird (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2017, 194), wird das Betreuungsgeld für diejenigen Kinder gezahlt, die keine Leistungen nach § 24 Abs. 2 i. V. m. §§ 22 bis 23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB) VIII in Anspruch nehmen, § 4a Abs. 1 Nr. 2 BEEG.

  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09

    Volle Anrechung des Kindergelds auf "Hartz IV-Leistungen" verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Münster, 11.07.2017 - 14 K 2825/16
    Dementsprechend wird das Kindergeld im Sozialrecht als Einkommen des Kindes nach § 11 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) angesehen, wenn das Kind zur Bedarfsgemeinschaft gehört (vgl. auch Beschluss des BVerfG vom 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09, NJW 2010, 1803; BFH-Urteil vom 11.11.1988 - IIIR 261/83, BStBl II 1989, 278 zum Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz).
  • BFH, 17.09.2015 - III R 36/14

    Einkommensbesteuerung Alleinerziehender, wenn der andere Elternteil keinen …

    Auszug aus FG Münster, 11.07.2017 - 14 K 2825/16
    Familienbedingte Aufwendungen sind somit ab 1996 durch die Regelungen des Familienleistungsausgleichs abgegolten (vgl. BFH-Urteil vom 17.09.2015 - III R 36/14, BFH/NV 2016, 545, Rz. 19, 30, m. w. N.).
  • BFH, 11.11.1988 - III R 261/83

    Zur Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an im gemeinsamen Haushalt lebende …

    Auszug aus FG Münster, 11.07.2017 - 14 K 2825/16
    Dementsprechend wird das Kindergeld im Sozialrecht als Einkommen des Kindes nach § 11 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) angesehen, wenn das Kind zur Bedarfsgemeinschaft gehört (vgl. auch Beschluss des BVerfG vom 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09, NJW 2010, 1803; BFH-Urteil vom 11.11.1988 - IIIR 261/83, BStBl II 1989, 278 zum Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz).
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