Rechtsprechung
| FG Münster, 11.07.2017 - 14 K 2825/16 E |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Bei Abzug von Unterhaltsaufwendungen nur Betreuungsgeld berücksichtigen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Betreuungsgeld darf beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen berücksichtigt werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Außergewöhnliche Belastungen: Bei Abzug von Unterhaltsaufwendungen ist nur Betreuungsgeld zu berücksichtigen - Kindergeld findet keine Berücksichtigung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Keine Berücksichtigung von Kindergeld, aber von Betreuungsgeld bei der Ermittlung der eigenen Bezüge
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BFH, 20.10.2016 - VI R 57/15
Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags gemäß § 33a Abs. 1 EStG
Auszug aus FG Münster, 11.07.2017 - 14 K 2825/16
Nur dadurch wird das subjektive Nettoprinzip vollständig umgesetzt (vgl. zum Streitstand Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 20.10.2016 - VI R 57/15, BStBl II 2017, 194, Rz. 12).Rn. 26 Im Gegensatz zum Elterngeld im Sinne der §§ 1 ff. BEEG, welches nach der Art der gesetzliche Ausgestaltung als eine Art Einkommensersatz gezahlt wird (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2017, 194), wird das Betreuungsgeld für diejenigen Kinder gezahlt, die keine Leistungen nach § 24 Abs. 2 i. V. m. §§ 22 bis 23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB) VIII in Anspruch nehmen, § 4a Abs. 1 Nr. 2 BEEG.
- BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09
Volle Anrechung des Kindergelds auf "Hartz IV-Leistungen" verfassungsgemäß
Auszug aus FG Münster, 11.07.2017 - 14 K 2825/16
Dementsprechend wird das Kindergeld im Sozialrecht als Einkommen des Kindes nach § 11 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) angesehen, wenn das Kind zur Bedarfsgemeinschaft gehört (vgl. auch Beschluss des BVerfG vom 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09, NJW 2010, 1803; BFH-Urteil vom 11.11.1988 - IIIR 261/83, BStBl II 1989, 278 zum Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz). - BFH, 17.09.2015 - III R 36/14
Einkommensbesteuerung Alleinerziehender, wenn der andere Elternteil keinen …
Auszug aus FG Münster, 11.07.2017 - 14 K 2825/16
Familienbedingte Aufwendungen sind somit ab 1996 durch die Regelungen des Familienleistungsausgleichs abgegolten (vgl. BFH-Urteil vom 17.09.2015 - III R 36/14, BFH/NV 2016, 545, Rz. 19, 30, m. w. N.). - BFH, 11.11.1988 - III R 261/83
Zur Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an im gemeinsamen Haushalt lebende …
Auszug aus FG Münster, 11.07.2017 - 14 K 2825/16
Dementsprechend wird das Kindergeld im Sozialrecht als Einkommen des Kindes nach § 11 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) angesehen, wenn das Kind zur Bedarfsgemeinschaft gehört (vgl. auch Beschluss des BVerfG vom 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09, NJW 2010, 1803; BFH-Urteil vom 11.11.1988 - IIIR 261/83, BStBl II 1989, 278 zum Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz).
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