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   KG, 24.08.2015 - 2 Ws 172/15 - 141 AR 365/15   

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KG, 24.08.2015 - 2 Ws 172/15 - 141 AR 365/15 (https://dejure.org/2015,25215)
KG, Entscheidung vom 24.08.2015 - 2 Ws 172/15 - 141 AR 365/15 (https://dejure.org/2015,25215)
KG, Entscheidung vom 24. August 2015 - 2 Ws 172/15 - 141 AR 365/15 (https://dejure.org/2015,25215)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 63 StGB, § 67d Abs 2 StGB, § 454 Abs 1 S 1 StPO, § 454 Abs 1 S 3 StPO, § 463 Abs 3 S 1 StPO
    Vorbereitung der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer über die Fortdauer einer Unterbringung: Zulässigkeit der Übertragung der mündlichen Anhörung auf den beauftragten Richter

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Übertragung der mündlichen Anhörung über die Fortdauer einer Unterbringung auf den beauftragten Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Übertragung der mündlichen Anhörung über die Fortdauer einer Unterbringung auf den beauftragten Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • KG, 14.08.2013 - 2 Ws 395/13

    Der beauftragte Sachverständige ist regelmäßig durch die zur Entscheidung

    Auszug aus KG, 24.08.2015 - 2 Ws 172/15
    Die Einhaltung der Vorschriften über die mündliche Anhörung hat der Senat von Amts wegen zu prüfen (OLG München, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 Ws 703/14 - [juris]; OLG Rostock NStZ 2002, 109; OLG Nürnberg StraFo 2008, 440; Senat StraFo 2014, 36-37).

    Vom Grundsatz der Anhörung in vollständiger Besetzung kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden, beispielsweise dann, wenn dem persönlichen Eindruck sämtlicher an der Entscheidung beteiligten Richter im Einzelfall eine eher untergeordnete Rolle zukommt und dieser ihnen auch aufgrund einer Anhörung durch eines der Mitglieder des Spruchkörpers als beauftragten Richter ausreichend vermittelt werden kann, wobei es auch auf die Bedeutung der Sache und die Schwierigkeit der zu treffenden Entscheidung ankommt (vgl. BGHSt 28, 138, 143; Senat StraFo 2014, 36-37).

    Die fehlerhafte Anhörung durch die Strafvollstreckungskammer kann durch den Senat als Beschwerdegericht nicht nachgeholt oder ersetzt werden und zwingt deshalb zur Zurückverweisung der Sache an die Strafvollstreckungskammer (Senat StraFo 2014, 36-37).

  • BGH, 13.09.1978 - StB 187/78

    Mündliche Anhörung durch Strafvollstreckungskammer

    Auszug aus KG, 24.08.2015 - 2 Ws 172/15
    Sie soll dem zuständigen Gericht zudem einen unmittelbaren und aktuellen persönlichen Eindruck von dem Unterbrachten und auf diese Weise eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage verschaffen (vgl. BGHSt 28, 138; BGHR StPO § 454 Anhörung 1; OLG Nürnberg StV 2003, 683; Senat, Beschlüsse vom 4. Juni 2013 - 2 Ws 224/13 - [juris] und 19. September 2012 - 2 Ws 269-270/12 - [juris]; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 454 Rdn. 16).

    Vom Grundsatz der Anhörung in vollständiger Besetzung kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden, beispielsweise dann, wenn dem persönlichen Eindruck sämtlicher an der Entscheidung beteiligten Richter im Einzelfall eine eher untergeordnete Rolle zukommt und dieser ihnen auch aufgrund einer Anhörung durch eines der Mitglieder des Spruchkörpers als beauftragten Richter ausreichend vermittelt werden kann, wobei es auch auf die Bedeutung der Sache und die Schwierigkeit der zu treffenden Entscheidung ankommt (vgl. BGHSt 28, 138, 143; Senat StraFo 2014, 36-37).

  • OLG München, 07.10.2014 - 1 Ws 703/14

    Strafvollstreckungsverfahren: Besetzung der Strafvollstreckungskammer bei der

    Auszug aus KG, 24.08.2015 - 2 Ws 172/15
    Die Einhaltung der Vorschriften über die mündliche Anhörung hat der Senat von Amts wegen zu prüfen (OLG München, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 Ws 703/14 - [juris]; OLG Rostock NStZ 2002, 109; OLG Nürnberg StraFo 2008, 440; Senat StraFo 2014, 36-37).

    Im Einzelnen ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten, ob insbesondere in den Fällen, in denen der Untergebrachte - wie vorliegend - von dem Spruchkörper in seiner aktuellen Besetzung zuvor noch nicht angehört wurde, die Anhörung stets in vollständiger Gerichtsbesetzung durchzuführen ist (so Hans. OLG Bremen StV 2015, 231-133; OLG München, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 Ws 703/14 - [juris]; OLG Nürnberg, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 2 Ws 17/13 - [juris]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 188-189; a.A.: OLG Düsseldorf NStZ-RR 2015, 20-21; OLG Stuttgart NStZ-RR 2015, 230-231; Thür.

  • BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im "Fall Mollath"

    Auszug aus KG, 24.08.2015 - 2 Ws 172/15
    Für die weitere Sachbehandlung weist der Senat darauf hin, dass auf Grund der langdauernden Unterbringung von mehr als 22 Jahren die von dem Untergebrachten noch ausgehende Gefahr zukünftiger rechtswidriger Taten nach Art und Grad der Wahrscheinlichkeit näher aufzuklären und in einer etwaigen Fortdauerentscheidung zu konkretisieren ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21. April 2015 - 2 BvR 2462/13 - [juris] und 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 - [juris]; zu den Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose vgl. ferner BGH NStZ-RR 2013, 545-547; NStZ-RR 2012, 337-338).
  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus KG, 24.08.2015 - 2 Ws 172/15
    Für die weitere Sachbehandlung weist der Senat darauf hin, dass auf Grund der langdauernden Unterbringung von mehr als 22 Jahren die von dem Untergebrachten noch ausgehende Gefahr zukünftiger rechtswidriger Taten nach Art und Grad der Wahrscheinlichkeit näher aufzuklären und in einer etwaigen Fortdauerentscheidung zu konkretisieren ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21. April 2015 - 2 BvR 2462/13 - [juris] und 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 - [juris]; zu den Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose vgl. ferner BGH NStZ-RR 2013, 545-547; NStZ-RR 2012, 337-338).
  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 2462/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus KG, 24.08.2015 - 2 Ws 172/15
    Für die weitere Sachbehandlung weist der Senat darauf hin, dass auf Grund der langdauernden Unterbringung von mehr als 22 Jahren die von dem Untergebrachten noch ausgehende Gefahr zukünftiger rechtswidriger Taten nach Art und Grad der Wahrscheinlichkeit näher aufzuklären und in einer etwaigen Fortdauerentscheidung zu konkretisieren ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21. April 2015 - 2 BvR 2462/13 - [juris] und 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 - [juris]; zu den Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose vgl. ferner BGH NStZ-RR 2013, 545-547; NStZ-RR 2012, 337-338).
  • KG, 01.07.2014 - 2 Ws 250/14

    Fortdaueranordnung für die Sicherungsverwahrung: Einholung eines

    Auszug aus KG, 24.08.2015 - 2 Ws 172/15
    Denn jedenfalls in den Fällen, in denen die Kammer den Untergebrachten in seiner aktuellen Besetzung zuvor nicht angehört hat, sich zudem seit der letzten Anhörung die Sachlage wesentlich geändert hat und die prognostische Beurteilung schwierig und problembehaftet ist, scheidet eine Übertragung der mündlichen Anhörung auf den beauftragten Richter aus (Senat a.a.O.; Beschluss vom 1. Juli 2014 - 2 Ws 250-251/14 - [juris]).
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2014 - 2 Ws 217/14

    Anhörungspflichten im Überprüfungsverfahren der Unterbringung in einem

    Auszug aus KG, 24.08.2015 - 2 Ws 172/15
    Im Einzelnen ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten, ob insbesondere in den Fällen, in denen der Untergebrachte - wie vorliegend - von dem Spruchkörper in seiner aktuellen Besetzung zuvor noch nicht angehört wurde, die Anhörung stets in vollständiger Gerichtsbesetzung durchzuführen ist (so Hans. OLG Bremen StV 2015, 231-133; OLG München, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 Ws 703/14 - [juris]; OLG Nürnberg, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 2 Ws 17/13 - [juris]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 188-189; a.A.: OLG Düsseldorf NStZ-RR 2015, 20-21; OLG Stuttgart NStZ-RR 2015, 230-231; Thür.
  • BGH, 05.05.1995 - StB 15/95

    Anhörung - Notwendigkeit - Inhaltslose Formalität - Zeitige Freiheitsstrafe -

    Auszug aus KG, 24.08.2015 - 2 Ws 172/15
    Sie soll dem zuständigen Gericht zudem einen unmittelbaren und aktuellen persönlichen Eindruck von dem Unterbrachten und auf diese Weise eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage verschaffen (vgl. BGHSt 28, 138; BGHR StPO § 454 Anhörung 1; OLG Nürnberg StV 2003, 683; Senat, Beschlüsse vom 4. Juni 2013 - 2 Ws 224/13 - [juris] und 19. September 2012 - 2 Ws 269-270/12 - [juris]; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 454 Rdn. 16).
  • OLG Stuttgart, 13.02.2015 - 2 Ws 230/14

    Fortdauerentscheidung bei Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Auszug aus KG, 24.08.2015 - 2 Ws 172/15
    Im Einzelnen ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten, ob insbesondere in den Fällen, in denen der Untergebrachte - wie vorliegend - von dem Spruchkörper in seiner aktuellen Besetzung zuvor noch nicht angehört wurde, die Anhörung stets in vollständiger Gerichtsbesetzung durchzuführen ist (so Hans. OLG Bremen StV 2015, 231-133; OLG München, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 Ws 703/14 - [juris]; OLG Nürnberg, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 2 Ws 17/13 - [juris]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2010, 188-189; a.A.: OLG Düsseldorf NStZ-RR 2015, 20-21; OLG Stuttgart NStZ-RR 2015, 230-231; Thür.
  • KG, 04.06.2013 - 2 Ws 224/13

    Vollstreckung einer Jugendstrafe gegen einen betäubungsmittelabhängigen

  • OLG Nürnberg, 31.01.2013 - 2 Ws 17/13

    Entscheidung über die bedingte Entlassung aus der Unterbringung in einem

  • OLG Frankfurt, 03.11.2009 - 3 Ws 868/09

    Überprüfungsverfahren für die Vollstreckung einer Unterbringung in einem

  • OLG Nürnberg, 19.09.2002 - Ws 1131/02

    Aussetzung der Vollstreckung des letzten Strafdrittels zur Bewährung; Anordnung

  • KG, 19.09.2012 - 2 Ws 269/12

    Rechtliches Gehör vor Reststrafenaussetzung; zeitlicher Abstand zwischen

  • OLG Rostock, 10.07.2001 - I Ws 246/01
  • OLG Jena, 26.02.2015 - 1 Ws 530/14

    Maßregelvollstreckung: Übertragung der mündlichen Anhörung des Untergebrachten

  • OLG Nürnberg, 22.07.2008 - 2 Ws 299/08

    Maßregelvollstreckung: Mündliche Anhörung des Verurteilten im

  • OLG Bremen, 12.05.2014 - 1 Ws 50/14
  • OLG Hamm, 05.05.2017 - 3 Ws 205/17

    Fortdauer; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Anhörung; Untergebrachter;

    Dies entspricht im Übrigen auch der ganz überwiegenden jüngeren Rechtsprechung der Obergerichte, auf deren Begründung insoweit hingewiesen wird (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 28. Mai 2015 - 2 Ws 64/15 -, juris, Rdnr. 19 ff.; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 1 Ws 50/14 -, juris, Rdnr. 16 ff.; OLG München, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 Ws 703/14, 1 Ws 704/14 -, BeckRS 2014, 100007, Rdnr. 1; KG, Beschluss vom 24. August 2015 - 2 Ws 172/15 -, juris, Rdnr. 11 ff.; OLG Dresden, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 2 Ws 41/17 -, juris, Rdnr. 4 ff.; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 3. November 2009 - 3 Ws 868/09 -, NStZ-RR 2010, 188; OLG Nürnberg, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 2 Ws 17/13, Rndr.
  • OLG Schleswig, 17.02.2016 - 2 Ws 49/16
    Dass im Falle einer unterbliebenen gesetzlich vorgeschriebenen mündlichen Anhörung diese nach Zurückverweisung von der Strafvollstreckungskammer vorzunehmen ist, hat der Senat be- reits früher entschieden (Senat, Beschluss vom 11.7.2007 - 2 Ws 288/07 (153/07), SchIHA 2008, 238 - zu § 453 Abs. 1 Satz 4 StPO; ebenso zu § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO OLG Saarbücken, Beschluss vom 6.7.2015 - 1 Ws 92/15 - bei juris, Rn. 19; KG, Beschluss vom 24.8.2015 - 2 Ws 172/15 -, bei juris Rn. 16).
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