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   AG Erkelenz, 02.04.2015 - 15 C 198/14   

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https://dejure.org/2015,21467
AG Erkelenz, 02.04.2015 - 15 C 198/14 (https://dejure.org/2015,21467)
AG Erkelenz, Entscheidung vom 02.04.2015 - 15 C 198/14 (https://dejure.org/2015,21467)
AG Erkelenz, Entscheidung vom 02. April 2015 - 15 C 198/14 (https://dejure.org/2015,21467)
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Volltextveröffentlichung

  • ra-frese.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Haftung bei Aufprall gegen Gehwegplatten auf Fahrbahn

Kurzfassungen/Presse

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Haftung bei Aufprall gegen Gehwegplatten auf Fahrbahn

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 37/11

    Schadenersatz bei Beschädigung von Versorgungsleitungen: Auslagenpauschale für

    Auszug aus AG Erkelenz, 02.04.2015 - 15 C 198/14
    Eine generelle Anerkennung einer solchen Pauschale für anderweitige Schadensfälle ohne nähere Darlegung der getätigten Aufwendungen ist abzulehnen (BGH, Urteil vom 08. Mai 2012- VI ZR 37/11 -, juris).
  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 223/05

    Einzelhändler haftet nicht für explodierte Limonadenflasche

    Auszug aus AG Erkelenz, 02.04.2015 - 15 C 198/14
    Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren (BGH, Urteil vom 31.10.2006 -VI ZR 223/05-, Rn. 11, juris).
  • OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 406/11

    Gestellter Verkehrsunfall: Eigentumsvermutung zugunsten des Fahrzeugbesitzers;

    Auszug aus AG Erkelenz, 02.04.2015 - 15 C 198/14
    Das Bestreiten mit Nichtwissen ist insoweit zwar gemäß § 138 Abs. 4 ZPO möglich, geschieht aber "ins Blaue hinein", weil insoweit die Vermutung des § 1006 Abs, 1 BGB für den Kläger streitet (vgl. etwa Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 U 406/11 - 126, 4 U 406/11 Rn. 23, juris).
  • OLG Celle, 08.02.2007 - 8 U 199/06

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines 20 cm tiefen

    Auszug aus AG Erkelenz, 02.04.2015 - 15 C 198/14
    Der Verkehrssicherungspflichtige muss dabei diejenigen Gefahren ausräumen oder vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (vgl. OLG Celle, Urteil vom 08. Februar 2007 - 8 U 199/06 juris).
  • OLG Saarbrücken, 15.05.2012 - 4 U 54/11

    Amtshaftung wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht: Umfang der

    Auszug aus AG Erkelenz, 02.04.2015 - 15 C 198/14
    b) Die Schadensersatzverpflichtung der Beklagten besteht jedoch nur in einem um 1/3 Mitverantwortlichkeit des Klägers reduzierten Umfang, wobei sich der Kläger das Verschulden der Zeugin als Führerin des Fahrzeugs als einen die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs erhöhenden Umstand in rechtsanaloger Anwendung von § 254 BGB auch gegenüber der Verschuldenshaftung des Beklagten zurechnen lassen muss (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 15. Mai 2012 - 4 U 54/11 -16, 4 U 54/11 juris; Oetker in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 254 BGB, Rn. 5,14).
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