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   LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 15 Sa 797/09   

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https://dejure.org/2009,6955
LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 15 Sa 797/09 (https://dejure.org/2009,6955)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.09.2009 - 15 Sa 797/09 (https://dejure.org/2009,6955)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. September 2009 - 15 Sa 797/09 (https://dejure.org/2009,6955)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Treuegeldzahlung aufgrund betrieblicher Übung bei fehlender Begründung gegenläufiger Übung in Altfall; Hinweispflicht und Fristsetzung bei der Bewertung von Schweigen als Zustimmung zur Abänderung des Arbeitsvertrages

  • Betriebs-Berater

    Gegenläufige betriebliche Übung bei Altfällen

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 308 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 308 Nr. 5; BGB § 611 Abs. 1
    Treuegeldzahlung aufgrund betrieblicher Übung bei fehlender Begründung gegenläufiger Übung in Altfall; Hinweispflicht und Fristsetzung bei der Bewertung von Schweigen als Zustimmung zur Abänderung des Arbeitsvertrages

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gegenläufige Betriebliche Übung bei Altfällen ? Hinweispflicht über bisherige Übung und Anerkenntnis eines Rechtsanspruchs ? Zusätzliche Hinweispflicht zu rechtlichen Folgen von Schweigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 2645
  • DB 2009, 2661
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08

    Weihnachtsgeld - gegenläufige betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 15 Sa 797/09
    3.1 Nach der Entscheidung des BAG vom 18.03.2009 (10 AZR 281/08 - NZA 2009, 601) steht nunmehr fest, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. Januar 2002 gemäß § 308 Nr. 5 BGB Schweigen als fingierte Willenserklärung zur Begründung einer gegenläufigen betrieblichen Übung ausscheidet.

    Darüber hinaus verlangt das Bundesarbeitsgericht auch, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmer auf die bisherige betriebliche Übung hinweist und sein Änderungsangebot mit dem Anerkenntnis eines Rechtsanspruchs des Arbeitnehmers verbindet (BAG vom 18.03.2009 a.a.O. Rn. 22).

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 15 Sa 797/09
    Das Bundesarbeitsgericht hat dies ebenfalls festgestellt (BAG vom 28.06.2006 - 10 AZR 385/05 - NZA 2006, 1174).

    Ein solcher Antrag ist als Zwischenfeststellungsklage zulässig (BAG vom 28.06.2006 - 10 AZR 385/05 - NZA 2006, 1174, Rn. 26).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 15 Sa 797/09
    An anderer Stelle geht das Bundesarbeitsgericht davon aus, dass eine ergänzende Auslegung z. B. von Rückzahlungsklauseln deswegen nicht möglich sei, weil der Arbeitgeber die einjährige Übergangsfrist ungenutzt habe verstreichen lassen (BAG vom 11.04.2006 - 9 AZR 610/05 - NZA 2006, 1043, Rn. 37).
  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 275/07

    Jubiläumszuwendung - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 15 Sa 797/09
    Dies gilt selbst dann, wenn es sich bei den betrieblichen Leistungen um einmalige Leistungen wie z. B. Jubiläumszuwendungen handelt und der Anspruchsteller selbst noch nie in den Genuss dieser Leistung gelangt ist (BAG vom 28.05.2008 - 10 AZR 275/07 - BB 20008, 1847 Rn. 30).
  • LAG Bremen, 17.04.1996 - 2 (3) Sa 328/94

    Handelsvertreter ; Grenzüberschreitender Sachverhalt; Tätigkeit in den

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 15 Sa 797/09
    Erst mit Urteil vom 26. März 1997 (NZA 1997, 107) hat das Bundesarbeitsgericht erstmals das Rechtsinstitut der gegenläufigen betrieblichen Übung zugelassen.
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