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   OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 41/02   

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https://dejure.org/2003,5123
OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 41/02 (https://dejure.org/2003,5123)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.08.2003 - 15 U 41/02 (https://dejure.org/2003,5123)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. August 2003 - 15 U 41/02 (https://dejure.org/2003,5123)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Honoraranspruch des Maklers; Vertrag über Doppelhaushälfte und Kauf als Wohnungseigentum; Identität zwischen dem zu Stande gekommenen und dem nach dem Maklervertrag beabsichtigten Hauptvertrag; Wirtschaftliche Bedeutung des Unterschieds zwischen Alleineigentum und ...

  • Judicialis

    BGB § 252

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652
    Maklervertrag: Kein Honoraranspruch bei fehlender Identität zwischen dem zustande gekommenen und dem nach dem Maklervertrag beabsichtigten Hauptvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilienmakler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1695
  • NZM 2004, 395
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.12.1995 - III ZR 34/95

    Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine Maklerklausel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 41/02
    Zwar kann eine Maklerklausel in einem Kaufvertrag als Vertrag zu Gunsten Dritter (§ 328 Abs. 1 BGB) gegebenenfalls einen Honoraranspruch des Maklers begründen (vgl. beispielsweise BGH, NJW 1996, 654, 655).
  • BGH, 07.05.1998 - III ZR 18/97

    Wirtschaftliche Identität zwischen dem zustande gekommenen und dem beabsichtigten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 41/02
    Für die Frage der wirtschaftlichen Identität ist eine Prüfung der Umstände des Einzelfalles erforderlich; es kommt darauf an, inwieweit der vom Auftraggeber des Maklers mit dem Abschluss des Maklervertrages erstrebte wirtschaftliche Erfolg durch den Abschluss des Hauptvertrages eingetreten ist (vgl. BGH, NJW 1998, 2277, 2278).
  • BGH, 16.09.1999 - III ZR 77/98

    Änderung einer Maklerprovisionsabrede durch schlüssiges Verhalten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 41/02
    Der Umstand, dass die Beklagte den von der Klägerin hergestellten Kontakt zu den Verkäufern ausgenutzt hat, um mit den Verkäufern einen Vertrag über den Erwerb von Wohnungseigentum abzuschließen, reicht für eine Vertragsänderung grundsätzlich nicht aus (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 57).
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2001 - 15 U 9/01

    Maklerrecht - Konkludenter Maklervertragsabschluss

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 41/02
    Wenn hingegen aus der Sicht des Interessenten auch die Deutung möglich ist, dass der Makler seine Leistungen im Auftrag der Gegenseite erbringen will, kommt ein Erklärungsbewusstsein nicht in Betracht (vgl. Senat, NZM 2002, 493, 494 m.w.N.).
  • LG Erfurt, 10.06.1999 - 7 O 3165/98

    Provisionsanspruch aus Maklervertrag; Zustandekommen eines Maklervertrags;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 41/02
    Unter diesen Umständen wäre es Sache der Klägerin gewesen, gegebenenfalls für eine eindeutige Formulierung zu ihren Gunsten zu sorgen, wenn sie eine rechtliche Begründung für eine Zahlungsverpflichtung der Beklagten erreichen wollte (vgl. zu einer ähnlichen Maklerklausel auch LG Erfurt, NJW-RR 2001, 1132).
  • BGH, 13.12.2007 - III ZR 163/07

    Entstehen der Maklerprovision bei vorübergehender Aufgabe der Erwerbsabsicht des

    aa) Zwar hat der Bundesgerichtshof die wirtschaftliche Kongruenz teilweise in Fällen verneint, in denen der Erwerber statt des vorgesehenen Alleineigentums an einem Grundstück nur Miteigentum an einem ideellen Viertel oder einer ideellen Hälfte erwarb (BGH, Urteile vom 15. Februar 1984 - IVa ZR 150/82 - WM 1984, 560 f und vom 18. April 1973 - IV ZR 6/72 - WM 1973, 814, 815; siehe ferner OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1695, 1696: Maklervertrag betreffend Alleineigentum an einer Doppelhaushälfte und Erwerb dieser Hälfte als Wohnungseigentum; ferner auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 1504).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2010 - 24 U 188/09

    Sittenwidrigkeit eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages; Haftung eines Dritten

    Ob der Klägerin daneben ein Kündigungsrecht nach § 627 Abs. 1 BGB zustand, ist ohne Belang (vgl. BGHZ 106, 341 ff.: ein Ehe- oder Partnerschaftsvermittler leiste Dienste höherer Art; zur Anwendung des § 627 Abs. 1 BGB gegenüber Institutionen Saarl. OLG, OLGR 2004, 295; BGHZ 90, 280; 120, 108).
  • OLG Stuttgart, 09.05.2007 - 3 U 252/06

    Nachweismaklervertrag: Provisionsanspruch bei vorübergehender Aufgabe der

    Insofern unterscheidet sich auch der hier zugrundeliegende Sachverhalt von demjenigen, der der Entscheidung des 15. Senates des OLG K. bei seinem Urteil vom 08.08.2003 zugrunde lag (15 U 41/02).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2020 - 9 U 32/19

    Courtage bei genehmigungsbedürftigen Grundstückskaufvertrag erst nach

    Ein von dem Kaufangebot abweichender Hauptvertrag wäre für einen Anspruch auf Zahlung des Maklerlohnes nur dann ausreichend, wenn der Maklerkunde mit dem tatsächlich abgeschlossenen Vertrag wirtschaftlich den gleichen Erfolg erzielt hätte, wie beim Abschluss eines Kaufvertrages (vgl. zum Gesichtspunkt der inhaltlichen Kongruenz BGH, NJW 1998, 2277 ; OLG Karlsruhe - 15. Zivilsenat -, NJW-RR 2003, 1695 ).
  • OLG Brandenburg, 23.05.2007 - 7 U 180/06

    Maklervertrag und Aufwandsentschädigung

    Maßstab ist nicht eine abstrakt festgelegte Verkehrsanschauung, sondern ob der Auftraggeber mit dem abgeschlossenen Vertrag bei umfassender Würdigung der konkreten Umstände wirtschaftlich denselben Erfolg erzielt wie mit dem beabsichtigten Vertrag (Palandt-Sprau, 66. Aufl., § 652 Rdnr. 42 f.; BGH NJW 1998, 2277/2278; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 1695/1696).
  • OLG Schleswig, 17.05.2021 - 16 U 31/21

    Rechtswirkung einer Maklerklausel in einem Grundstückskaufvertrag; Zugang einer

    Ersteres wird etwa angenommen, wenn sich in dem Vertrag der Kunde zur Zahlung einer Provision verpflichtet (OLG Karlsruhe, Urteil vom 8. August 2003, 15 U 41/02, NJW-RR 2003, 1695, 1696), namentlich dann, wenn der Vertrag zugleich die Bestimmung enthält, dass der Makler eine Abschrift des Vertrages erhalten soll (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 19. Juni 1995, 18 U 194/94, NJW-RR 1996, 627).
  • AG Oldenburg/Holstein, 03.08.2010 - 22 C 880/09

    Direktunterrichtsvertrag - Zustande kommen

    Zwischen den Parteien ist durch die Unterzeichnung des Formulars ein sog. Direktunterrichtsvertrag zustande gekommen, der einen Dienstvertrag darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 13.11.1997, III ZR 165/96, NJW 1998, 748; OLG Saarbrücken, Urt. v. 23.12.2003, 4 U 199/03, OLGR 2004, 295, juris Rn. 22).
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