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   OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05   

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OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05 (https://dejure.org/2005,5703)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.07.2005 - 15 U 57/05 (https://dejure.org/2005,5703)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - 15 U 57/05 (https://dejure.org/2005,5703)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 322
    Unterlassung der Verwendung des Begriffs "Gen-Milch"; Rechtskraft einer einstweiligen Erlaubnisverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Gen-Milch" von gen-gefütterten Kühen? - Großmolkerei sieht sich durch ein Buch in ihren Rechten verletzt

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Müller-Milch verliert "Gen-Milch"-Streit gegen Greenpeace

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Köln entscheidet erneut im "Gen-Milch"-Streit zwischen der Unternehmensgruppe Theo Müller und Greenpeace

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 363
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05
    Dabei ist zunächst maßgeblich dafür, wie die Äußerungen des Beklagten zu verstehen sind, das Verständnis des unbefangenen Durchschnittsempfängers (Wenzel, 4.4; BGH NJW 1998, S. 3047 [3048]: "unvoreingenommenes Durchschnittspublikum"; BVerfG NJW 2004, S. 1942 [1943]: "Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums"), wobei jedoch jede Äußerung als Ganzes unter Berücksichtigung des Kontextes und der Begleitumstände zu würdigen ist (Wenzel, 4.1; st. Rspr., z.B. BGH NJW 1998, S. 3047 [3048]; BGH NJW 2000, S. 656 [657]).

    Erforderlich ist, dass die verdeckte Aussage "sich dem Leser als unabweisbare Schlussfolgerung nahe legt" (BVerfG NJW 2004, S. 1942; BGH NJW 2000, S. 656 [657]).

    e) Des weiteren ist die Aussage des Beklagten auch nicht in dem Sinne unvollständig, dass durch das Verschweigen bei dem unbefangenen Durchschnittsleser ein falscher Anschein entstehen kann (vgl. BGH NJW 2000, S. 656).

    In dem Fall BGH NJW 2000, S. 656 hatte die beklagte Zeitung unter der Überschrift "... Korruption am Bau?" berichtet, dass der Kläger als Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt mit dem Vorstand einer Baufirma - beide waren langjährige Bekannte - über den Bau eines neuen Sendeturms verhandelt hatte und zeitlich danach die Baufirma den Auftrag erhalten hatte.

  • LG Köln, 23.06.2004 - 28 O 289/04

    Meinungsfreiheit im Rahmen einer Kampagne zur Bekämpfung des Einsatzes von

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05
    In dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln 28 O 289/04 = 15 U 125/04 OLG Köln (im Folgenden auch: Vorprozess) hatte die Klägerin u.a. beantragt (Antrag zu Ziffer I.1.), dem Beklagten zu verbieten, im Hinblick auf ihre Produkte den Begriff "Gen - Milch" zu verwenden, insbesondere in Form u.a. der folgenden Äußerungen:.

    Der Senat hat die Akten 28 O 289/04 LG Köln = 15 U 125/04 OLG Köln zu Informationszwecken beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Erörterung gemacht.

    a) Der Streitgegenstand des Antrags der Klägerin zu a) ist der gleiche Streitgegenstand wie im Vorprozess vor dem Landgericht Köln 28 O 289/04 = 15 U 125/04 (dort Antrag zu I.1.).

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05
    Dabei ist zunächst maßgeblich dafür, wie die Äußerungen des Beklagten zu verstehen sind, das Verständnis des unbefangenen Durchschnittsempfängers (Wenzel, 4.4; BGH NJW 1998, S. 3047 [3048]: "unvoreingenommenes Durchschnittspublikum"; BVerfG NJW 2004, S. 1942 [1943]: "Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums"), wobei jedoch jede Äußerung als Ganzes unter Berücksichtigung des Kontextes und der Begleitumstände zu würdigen ist (Wenzel, 4.1; st. Rspr., z.B. BGH NJW 1998, S. 3047 [3048]; BGH NJW 2000, S. 656 [657]).

    Bleiben Zweifel, ob eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung vorliegt, hat sich das Gericht für jene zu entscheiden, die dem in Anspruch Genommenen günstiger ist (Wenzel, 4.2 am Ende; BGH NJW 1998, S. 3047, 3048 [Stolpe]; BGH NJW 2002, 1192 [1194]).

  • BVerfG, 19.02.2004 - 1 BvR 417/98

    Zur Untersagung einer "verdeckten" ehrenrührigen Tatsachenbehauptung

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05
    Dabei ist zunächst maßgeblich dafür, wie die Äußerungen des Beklagten zu verstehen sind, das Verständnis des unbefangenen Durchschnittsempfängers (Wenzel, 4.4; BGH NJW 1998, S. 3047 [3048]: "unvoreingenommenes Durchschnittspublikum"; BVerfG NJW 2004, S. 1942 [1943]: "Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums"), wobei jedoch jede Äußerung als Ganzes unter Berücksichtigung des Kontextes und der Begleitumstände zu würdigen ist (Wenzel, 4.1; st. Rspr., z.B. BGH NJW 1998, S. 3047 [3048]; BGH NJW 2000, S. 656 [657]).

    Erforderlich ist, dass die verdeckte Aussage "sich dem Leser als unabweisbare Schlussfolgerung nahe legt" (BVerfG NJW 2004, S. 1942; BGH NJW 2000, S. 656 [657]).

  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 224/90

    Dauernd billig - Irreführung/Preisgestaltung; Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05
    Dabei sind Tatbestand und Entscheidungsgründe, erforderlichenfalls auch das Parteivorbringen ergänzend heranzuziehen ..." (BGH NJW 1993, S. 333).

    Maßgeblich ist, dass die Klägerin - ungeachtet der einzelnen Aktionen des Beklagten - diesem nicht nur die im Einzelnen beschriebenen Aktionen und Einträge auf der Homepage untersagen lassen wollte, sondern die generelle und uneingeschränkte Verwendung des Ausdrucks "Gen - Milch" in Verbindung mit ihrer Firma (vgl. hierzu BGH NJW 1993, S. 333).

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05
    Bleiben Zweifel, ob eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung vorliegt, hat sich das Gericht für jene zu entscheiden, die dem in Anspruch Genommenen günstiger ist (Wenzel, 4.2 am Ende; BGH NJW 1998, S. 3047, 3048 [Stolpe]; BGH NJW 2002, 1192 [1194]).
  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 308/03

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines Gynäkologen durch namentliche

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05
    Wenngleich die Meinungsäußerungsfreiheit auch bedeutet, dass der Äußernde - innerhalb des Rahmens der Grundrechtsgewährleistung - nicht eine dem Gegner genehme Art und Weise der Äußerung wählen muss, sondern die ihm selbst als zweckmäßig erscheinende Art und Weise wählen darf, so mag doch zu gegebener Zeit zu bedenken sein, ob nicht die Grenzen des Meinungskampfs überschritten werden, sollte der Beklagte aus der Gruppe der Erzeuger von Milch und Milchprodukten allein die Klägerin dauerhaft zum Ziel seiner Angriffe machen und (allein) die Klägerin anprangern (vgl. BGH MDR 2005, S. 505).
  • OLG Köln, 23.05.2001 - 6 U 45/01

    UWG -Recht; "Gefälligkeitsjournalismus"

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05
    Für die Frage der Reichweite des aus § 1004 Abs. 1 2 BGB (entspr.) iVm. § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG folgenden allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerin als Wirtschaftsunternehmen (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2001, S. 1486; Palandt - Sprau, BGB, 64. Aufl., § 823, Rz. 92; Born, AfP 2005, S. 110 [111f.]) sowie der Reichweite der aus Art. 5 Abs. 1 GG garantierten Äußerungsfreiheit des Beklagten - die auch dem Beklagten als juristischer Person zu Gute kommt - sind unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles die Güter und Interessen der Parteien gegeneinander abzuwägen.
  • BVerfG, 13.11.1992 - 1 BvR 708/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung einer

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05
    Die Entscheidung des BVerfG in NJW 1993, S. 1461, wonach das Gericht den Vortrag einer Partei - hier: das Ergebnis einer privaten Meinungsumfrage - bei seinem Urteil berücksichtigen muss, entspricht dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs, ändert hier aber nichts.
  • OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05

    Greenpeace-Aktion rechtmäßig

    Auszug aus OLG Köln, 05.07.2005 - 15 U 57/05
    Am 25.11.2004 projizierte der Beklagte ein Dia mit dem Text: "N - Milch = Gen - Milch*, * Mi genmanipuliertem Tierfutter hergestellt" auf ein Betriebsgebäude der Klägerin in P. Das Landgericht Bautzen (3 O 975/04 = Anl. Ast. 5) verbot dies dem Beklagten mit Urteil vom 13.01.2005, das Oberlandesgericht Dresden (9 U 263/05) hob das Urteil des Landgerichts Bautzen auf und wies mit Urteil vom 07.04.2005 (Anl. Ast. 16) den Antrag der T AG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.
  • OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04

    Bezeichnung von Milchprodukten als "Gen-Milch"; Kampagne einer

  • OLG Frankfurt, 16.07.2002 - 5 U 250/01

    Beschränkte Rechtskraftwirkung einer einstweiligen Verfügung

  • LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 64/05

    Bezeichnung von Produkten eines führenden, die Marken "Müller", "Weihenstephan",

  • BGH, 21.06.2018 - I ZR 157/16

    Vorliegen einer Irreführung über wesentliche Merkmale einer Ware in Bezug auf ein

    Ohne Erfolg macht die Revision außerdem geltend, das Berufungsgericht habe den Streitfall zu Unrecht mit seinen Entscheidungen vom 13. Juni 2014 (OLG Köln, WRP 2014, 1082) und vom 5. Juli 2005 (OLG Köln, GRUR-RR 2005, 363) für vergleichbar gehalten.
  • OLG Köln, 19.12.2006 - 15 U 110/06

    Rechtsschutz bei Streit um Verwendung des Begriffs Gen-Milch zwischen

    In dem Verfahren 28 O 64/05 des Landgerichts Köln = 15 U 57/05 des Oberlandesgerichts Köln (im Folgenden: 2. einstweiliges Verfügungsverfahren oder BA 57/05) beantragte der Kläger mit anwaltlichem Schriftsatz vom 10.02.2005 erneut eine Verurteilung des Beklagten zur Unterlassung der Verwendung des Begriffs "Gen-Milch" bezogen auf ihre Produkte, sofern nicht gleichzeitig klarstellende Zusätze erfolgen sollten - die Anträge entsprachen ihrem Wortlaut nach den im vorliegenden Hauptsacheverfahren gestellten Unterlassungsanträgen.
  • LG Köln, 24.05.2006 - 28 O 358/05
    Wie das Oberlandesgericht Köln in seinen Urteilen vom 28. Oktober 2004 (Az: 15 U 125/04) und vom 5. Juli 2005 (Az.: 15 U 57/05) zutreffend dargelegt hat, ist der Begriff "Gen-Milch" an sich mehrdeutig und lässt isoliert betrachtet und denktheoretisch verschiedene Auslegungen zu.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.12.2005 - 15 U 57/05   

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OLG Düsseldorf, 07.12.2005 - 15 U 57/05 (https://dejure.org/2005,41963)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.12.2005 - 15 U 57/05 (https://dejure.org/2005,41963)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - 15 U 57/05 (https://dejure.org/2005,41963)
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