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   OLG Hamm, 12.03.2013 - I-15 W 289/12   

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https://dejure.org/2013,13110
OLG Hamm, 12.03.2013 - I-15 W 289/12 (https://dejure.org/2013,13110)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.03.2013 - I-15 W 289/12 (https://dejure.org/2013,13110)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. März 2013 - I-15 W 289/12 (https://dejure.org/2013,13110)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 16 Abs. 1; BeurkG § 4; BNotO § 14 Abs. 2; BGB § 2369
    Beurkundung eines gegenständlich beschränkten aussichtslosen Erbscheinantrags: Keine Erhebung der Mehrkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 16 Abs. 1; BeurkG § 4; BnotO § 14 Abs. 2
    Kosten für die Beurkundung eines inhaltlich aussichtslosen Erbscheinsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 183
  • FamRZ 2014, 150
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 10.05.2017 - 4 U 208/16

    Amtshaftung bei rechtswidriger Ermöglichung einer Erwachsenenadoption eines

    Den Amtspflichten des Notars hätte es allerdings widersprochen, wenn er den Antrag beurkundet hätte, obwohl dieser nach seiner eigenen Überzeugung nicht zum Erfolg führen konnte, denn der Notar darf kein Rechtsgeschäft beurkunden, das nach seiner eigenen Überzeugung nicht zum Erfolg führen kann (Winkler, a.a.O., § 4 Rn. 27a; OLG Hamm FamRZ 2014, 150, 151 für die Beurkundung eines Erbscheins, der nach der eindeutigen Gesetzeslage nicht erteilt werden konnte, wovon der Notar auch selbst überzeugt war).
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