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OLG Hamm, 12.03.2013 - I-15 W 289/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Kosten, Beurkundung, aussichtsloser Erbscheinsantrag
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Kosten, Beurkundung, aussichtsloser Erbscheinsantrag
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
KostO § 16 Abs. 1; BeurkG § 4; BNotO § 14 Abs. 2; BGB § 2369
Beurkundung eines gegenständlich beschränkten aussichtslosen Erbscheinantrags: Keine Erhebung der Mehrkosten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 16 Abs. 1; BeurkG § 4; BnotO § 14 Abs. 2
Kosten für die Beurkundung eines inhaltlich aussichtslosen Erbscheinsantrags - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 25.06.2012 - 9 OH 17/11
- OLG Hamm, 12.03.2013 - I-15 W 289/12
Papierfundstellen
- FGPrax 2013, 183
- FamRZ 2014, 150
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 10.05.2017 - 4 U 208/16
Amtshaftung bei rechtswidriger Ermöglichung einer Erwachsenenadoption eines …
Den Amtspflichten des Notars hätte es allerdings widersprochen, wenn er den Antrag beurkundet hätte, obwohl dieser nach seiner eigenen Überzeugung nicht zum Erfolg führen konnte, denn der Notar darf kein Rechtsgeschäft beurkunden, das nach seiner eigenen Überzeugung nicht zum Erfolg führen kann (…Winkler, a.a.O., § 4 Rn. 27a; OLG Hamm FamRZ 2014, 150, 151 für die Beurkundung eines Erbscheins, der nach der eindeutigen Gesetzeslage nicht erteilt werden konnte, wovon der Notar auch selbst überzeugt war).