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   OLG Karlsruhe, 18.10.2002 - 15 W 4/02   

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https://dejure.org/2002,7925
OLG Karlsruhe, 18.10.2002 - 15 W 4/02 (https://dejure.org/2002,7925)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.10.2002 - 15 W 4/02 (https://dejure.org/2002,7925)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Oktober 2002 - 15 W 4/02 (https://dejure.org/2002,7925)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Transportschaden; Aussetzung des Prozesses nach § 22 EuGVÜ; Streithelfer

  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 21 Abs. 1; ; EuGVÜ Art. 22 Abs. 1; ; EuGVÜ Art. 22 Abs. 3; ; CMR Art. 31 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Aussetzung einer im Inland wegen eines Transportschadens erhobenen Leistunngsklage wegen einer bezüglich desselben Schadens im Ausland erhobenen negativen Feststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 19.06.2000 - 22 W 5/00

    EuGVÜ: Verfahrensaussetzung bei Sachzusammenhang; Ermessensfehler des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2002 - 15 W 4/02
    Es sind keine wesentlichen Gründe der Prozessökonomie ersichtlich, die für eine Aussetzung sprechen (vgl. zur Ermessensausübung bei der Aussetzung und zur Überprüfung durch das Beschwerdegericht OLG Frankfurt, IPRAX 2001, 227 sowie Zöller/Greger, Zivilprozessordnung, 23. Aufl. 2002, § 148 ZPO Rn. 7 sowie § 252 ZPO Rn. 3).
  • OLG Hamm, 29.10.1993 - 26 W 13/93

    Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit bei Streitverkündung?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2002 - 15 W 4/02
    Dementsprechend kann aus Zweckmäßigkeitsgründen - wenn dies nach niederländischem Prozessrecht möglich sein sollte - allenfalls eine Aussetzung des Rechtsstreits vor der Arrondissenentrechtsbank in Amsterdam zweckmäßig erscheinen (vgl. zur entsprechenden Problematik, wenn der Streithelfer noch während der Anhängigkeit des Prozesses eine Klage gegen die Hauptpartei in einem anderen Prozess in Deutschland anhängig macht, OLG Hamm MDR 1994, 618).
  • BGH, 19.02.2013 - VI ZR 45/12

    Aussetzung des Rechtsstreits nach der EuGVVO: Parteiidentität bei Klagen wegen

    Dabei können unter anderem folgende Gesichtspunkte eine Rolle spielen: Der Grad des Zusammenhangs beider Verfahren und der Gefahr widersprechender Entscheidungen, die Interessen der Parteien, die Förderung der Prozessökonomie, Stand und Dauer der Verfahren, die Sach- und Beweisnähe der Gerichte und die Zuständigkeit des Erstgerichts (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 401 f.; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 360 f.; Geimer in Geimer/Schütze, EuZVR, 3. Aufl., Art. 28 EuGVVO Rn. 18 ff.; Kropholler/von Hein, EuZPR, 9. Aufl., Art. 28 Rn. 10; Musielak/Stadler, ZPO, 9. Aufl., Art. 28 EuGVVO Rn. 3; Rauscher/Leible, EuZPR/EuIPR, Bearb. 2011, Art. 28 Rn. 7; ausführlich Lüpfert, Konnexität im EuGVÜ, 1997, S. 205 ff.).
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