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   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 16 A 2789/02   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 16 A 2789/02 (https://dejure.org/2003,611)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.05.2003 - 16 A 2789/02 (https://dejure.org/2003,611)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Mai 2003 - 16 A 2789/02 (https://dejure.org/2003,611)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Pflegewohngeld für Pflegeplätze vermögender Bewohner

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährung des bewohnerorientierten Aufwendungszuschusses für Investitionskosten vollstationärer Pflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld) ; Voraussetzungen der Klagebefugnis; Kostenpflicht des Heimbewohners gegenüber dem Heimträger; Vererblichkeit eines subjektiv öffentlichen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 43.83

    Klagebefugnis von Mietern einer öffentlich geförderten Wohnung bei Erteilung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 16 A 2789/02
    Mittelbare Auswirkungen auf Rechtspositionen Dritter, die noch von einem Umsetzungsakt oder einer gestaltenden Entscheidung einer weiteren Person abhängen, reichen indessen für die Annahme einer Klagebefugnis nicht aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.7.1968 - I A 5.67 -, BVerwGE 30, 135, 136, vom 15.11.1985 - 8 C 43.83 -, BVerwGE 72, 226, 227 ff., und vom 21.12.1995 - 3 C 34.94 -, BVerwGE 100, 230, 234 f.).

    Ein subjektives öffentliches Recht liegt vor, wenn ein Rechtssatz des öffentlichen Rechts nicht nur öffentlichen Interessen, sondern - zumindest auch - Individualinteressen derart zu dienen bestimmt ist, dass die Träger der Individualinteressen die Einhaltung des Rechtssatzes sollen verlangen können (sog. Schutznormtheorie; vgl. zu diesen Voraussetzungen BVerwG, Urteile vom 15.11.1985 - 8 C 43.83 -, a.a.O., S. 229 f., m.w.N., vom 21.12.1995 - 3 C 34.94 -, a.a.O., S. 233, und vom 3.8.2000 - 3 C 30.99 -, BVerwGE 111, 354, 357).

  • BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 34.94

    Verwaltungsprozeßrecht: Klagebefugnis von selbstzahlenden Krankenhauspatienten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 16 A 2789/02
    Mittelbare Auswirkungen auf Rechtspositionen Dritter, die noch von einem Umsetzungsakt oder einer gestaltenden Entscheidung einer weiteren Person abhängen, reichen indessen für die Annahme einer Klagebefugnis nicht aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.7.1968 - I A 5.67 -, BVerwGE 30, 135, 136, vom 15.11.1985 - 8 C 43.83 -, BVerwGE 72, 226, 227 ff., und vom 21.12.1995 - 3 C 34.94 -, BVerwGE 100, 230, 234 f.).

    Ein subjektives öffentliches Recht liegt vor, wenn ein Rechtssatz des öffentlichen Rechts nicht nur öffentlichen Interessen, sondern - zumindest auch - Individualinteressen derart zu dienen bestimmt ist, dass die Träger der Individualinteressen die Einhaltung des Rechtssatzes sollen verlangen können (sog. Schutznormtheorie; vgl. zu diesen Voraussetzungen BVerwG, Urteile vom 15.11.1985 - 8 C 43.83 -, a.a.O., S. 229 f., m.w.N., vom 21.12.1995 - 3 C 34.94 -, a.a.O., S. 233, und vom 3.8.2000 - 3 C 30.99 -, BVerwGE 111, 354, 357).

  • OVG Niedersachsen, 10.04.2002 - 4 LB 4/02

    Aufwendungszuschuss; bewohnerbezogene Aufwendungszuschuss; grobe Fahrlässigkeit;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 16 A 2789/02
    Denn es bedarf eines zusätzlichen Umsetzungs- oder Willensakts des Einrichtungsträgers, ob und inwieweit er - auch unter Berücksichtigung der mit dem Pflegebedürftigen getroffenen zivilrechtlichen Vereinbarungen - die Investitionskosten in Rechnung stellt (vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 10.4.2002 - 4 LB 4/02 -, NVwZ-RR 2003, 125, 126).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 16 A 2789/02
    Die Auswertung der Gesetzgebungsmaterialien, die bei der Auslegung von Normen schließlich ebenfalls, wenngleich mit einer gewissen Zurückhaltung - in der Regel bloß unterstützend bzw. das Auslegungsergebnis bestätigend - heranzuziehen sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12.11.1958 - 2 BvL 4, 26, 40/56, 1, 7/57 -, BVerfGE 8, 274, 307, und vom 17.5.1960 - 2 BvL 11/59, 11/60 -, BVerfGE 11, 126, 130), ändert nichts an dem mit Hilfe der drei anderen Auslegungsmethoden gewonnenen Ergebnis.
  • BVerfG, 16.08.2001 - 1 BvL 6/01

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Zuordnung Professorenaufgaben

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 16 A 2789/02
    Maßgebend ist aber der in der Vorschrift zum Ausdruck kommende "objektivierte Wille" des Gesetzgebers (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.10.1966 - 2 BvR 386, 478/63 -, BVerfGE 20, 283, 293, und vom 9.11.1988 - 1 BvR 243/86 -, BVerfGE 79, 106, 121), also das, was der Gesetzgeber geregelt hat, nicht hingegen das, was er zu regeln meinte (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.8.2001 - 1 BvL 6/01 -, NVwZ-RR 2002, 117, 118).
  • BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 1.85

    Mieter - Öffentlich geförderte Wohnung - Klagebefugnis - Freistellung -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 16 A 2789/02
    Dem entspricht, dass dem Heimbewohner durch § 3 Abs. 1 Satz 4 PfGWGVO ein eigenes Antragsrecht eingeräumt ist, was wiederum regelmäßig ein gewichtiges Indiz für die Annahme eines subjektiven öffentlichen Rechts darstellt (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., 2003, § 42 Rn. 72; BVerwG, Urteil vom 6.3.1987 - 8 C 1.85 -, NJW 1987, 2829, 2830; OVG NRW, Urteil vom 23.9.1999 - 16 A 461/99 -, FEVS 51, 361, 362).
  • BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 30.99

    Krankenhauspflegesätze; Genehmigung von Krankenhauspflegesätzen; Anfechtung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 16 A 2789/02
    Ein subjektives öffentliches Recht liegt vor, wenn ein Rechtssatz des öffentlichen Rechts nicht nur öffentlichen Interessen, sondern - zumindest auch - Individualinteressen derart zu dienen bestimmt ist, dass die Träger der Individualinteressen die Einhaltung des Rechtssatzes sollen verlangen können (sog. Schutznormtheorie; vgl. zu diesen Voraussetzungen BVerwG, Urteile vom 15.11.1985 - 8 C 43.83 -, a.a.O., S. 229 f., m.w.N., vom 21.12.1995 - 3 C 34.94 -, a.a.O., S. 233, und vom 3.8.2000 - 3 C 30.99 -, BVerwGE 111, 354, 357).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 16 A 2789/02
    Maßgebend ist aber der in der Vorschrift zum Ausdruck kommende "objektivierte Wille" des Gesetzgebers (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.10.1966 - 2 BvR 386, 478/63 -, BVerfGE 20, 283, 293, und vom 9.11.1988 - 1 BvR 243/86 -, BVerfGE 79, 106, 121), also das, was der Gesetzgeber geregelt hat, nicht hingegen das, was er zu regeln meinte (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.8.2001 - 1 BvL 6/01 -, NVwZ-RR 2002, 117, 118).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.1992 - VerfGH 11/92

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen durch das Land

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 16 A 2789/02
    Dem hat der Landesgesetzgeber Rechnung getragen, indem er den Inhalt der Verordnung nach Programm und Zielrichtung so genau umrissen hat, dass schon aus der gesetzlichen Vorschrift erkennbar ist, was dem Adressaten der Verordnung gegenüber zulässig sein soll (vgl. zu diesen Anforderungen: VerfGH NRW, Urteil vom 1.12.1992 - VerfGH 11/92 -, OVGE 43, 232, 235 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.07.1968 - I A 5.67

    Frist für Untätigkeitsklagen in Angelegenheiten der Versicherungsaufsicht -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 16 A 2789/02
    Mittelbare Auswirkungen auf Rechtspositionen Dritter, die noch von einem Umsetzungsakt oder einer gestaltenden Entscheidung einer weiteren Person abhängen, reichen indessen für die Annahme einer Klagebefugnis nicht aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.7.1968 - I A 5.67 -, BVerwGE 30, 135, 136, vom 15.11.1985 - 8 C 43.83 -, BVerwGE 72, 226, 227 ff., und vom 21.12.1995 - 3 C 34.94 -, BVerwGE 100, 230, 234 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1999 - 16 A 461/99

    Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ; Geltendmachung eines

  • BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91

    Anspruch auf Sozialhilfe kann vererblich sein

  • BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln, die mit

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2008 - 16 A 1409/07

    Bewohnerin eines Pflegeheims muss Geschenk nicht zurückfordern

    OVG NRW, Urteil vom 9.5.2003 - 16 A 2789/02 -, www.nrwe.de, Rdnr. 34 ff. .

    Da der in der Vorschrift zum Ausdruck kommende "objektivierte Wille" des Gesetzgebers maßgebend ist, vgl. OVG NRW, Urteil vom 9.5.2003 - 16 A 2789/02 -, a. a. O., Rdnr. 98, m. w. N. der Rechtsprechung des BVerfG, lässt sich der Ausschluss nur so verstehen, dass das Landespflegegesetz NRW den allgemeinen Grundsatz der Nachrangigkeit der Sozialhilfe und der Leistungen der Kriegsopferfürsorge für das Pflegewohngeldrecht in weitem Umfang außer Kraft gesetzt hat, soweit Ansprüche gegen Dritte betroffen sind.

    Diese Regelungen brachten trotz der Zweifel an der Wirksamkeit der Erweiterung der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen durch bloßes Verordnungsrecht, vgl. OVG NRW, Urteil vom 9.5.2003 - 16 A 2789/02 -, a. a. O., Rdnr. 59 bis 102, das seit seinem erstmaligen Erlass unverändert bestehende Grundanliegen des Landespflegegesetzes NRW hinreichend deutlich zum Ausdruck.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - 16 A 3391/06

    Rücknahme eines Bescheids über die Bewilligung von Pflegewohngeld; Rückforderung

  • VG Münster, 08.08.2006 - 5 K 476/04

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Pflegewohngeld für den

    Nachdem die Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe von dem Urteil des OVG NRW vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 -, NWVBl. 2003, 440 = ZfSH/SGB 2003, 692 Kenntnis erhalten hatte, in dem Heimbewohner auf den vorrangigen Einsatz nicht nur ihres Einkommens, sondern auch ihres Vermögens verwiesen worden waren, nahm die Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in einem an die Klägerin gerichteten Bescheid vom 25. Juni 2003 den Bescheid vom 29. Oktober 2002 und das Schreiben vom 21. Mai 2003 an das Heim über die Bewilligung des Pflegewohngeldes mit Wirkung vom 1. Juli 2003 zurück und ordnete im öffentlichen Interesse gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO die sofortige Vollziehung dieser Entscheidung an.

    Da der Heimbewohner in einem auf Gewährung von Pflegewohngeld an den Heimträger gerichteten Verwaltungsstreitverfahren klagebefugt ist (OVG NRW, Urteil vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 -, a. a. O.), ist der Heimbewohner, mithin die Klägerin, auch dann klagebefugt, wenn der Bescheid über die Gewährung von Pflegewohngeld an das Heim - wie hier - zurückgenommen wird.

    Rechtsgrundlage für die Bewilligung von Pflegewohngeld im Juli 2003 war § 14 Abs. 1 Satz 1 des Landespflegegesetzes Nordrhein-Westfalen vom 19. März 1996, GV NRW 1996, S. 137, S. 139. Nach dieser Vorschrift in der Auslegung durch das OVG NRW in seinem Urteil vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 - a. a. O. stand zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtungen ein Anspruch auf Zahlung des Pflegewohngeldes nur zu, wenn der Heimbewohner nicht durch den vorrangigen Einsatz von Einkommen oder Vermögen in der Lage war, diesen Betrag aus eigenen Mitteln aufzubringen.

    Zwar hat das OVG NRW in seinem Urteil vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 - a. a. O. zu § 188 VwGO in der vorgenannten Fassung von 1991/2001 entschieden, dass Verfahren über die Bewilligung von Pflegewohngeld nach dem PfG NRW nicht zum Sachgebiet der Sozialhilfe zu rechnen sind mit der Begründung, dass das Pflegewohngeld keine dem Heimbewohner zustehende Fürsorgeleistung, sondern lediglich ein an dessen wirtschaftlichen Voraussetzungen orientierter Aufwendungszuschuss zu den Investitionskosten der Pflegeeinrichtung sei.

    Dies folgt aus denselben Gründen, die das OVG NRW in seinem Urteil vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 -, a. a. O. veranlasst haben, dem Heimbewohner in einem auf Gewährung von Pflegewohngeld gerichteten Verwaltungsstreitverfahren die Klagebefugnis zuzusprechen.

    Dieses Ziel wird auch durch die Begründung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bestätigt (Landtags-Drucksache 12/194, S. 424, zitiert nach OVG NRW, Urteil vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 -, a. a. O., S. 11 des Urteilsabdrucks).

    Bei der Gewährung von Pflegewohngeld kommen - gerade und erst recht seit dem Urteil des OVG NRW vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 -, a. a. O. - mittellose oder minderbemittelte Kläger häufiger vor, weil, wie die Gerichtspraxis der Kammer seit Bekanntwerden des vorgenannten Urteils belegt und im vorliegenden Fall bestätigt wird, in der Regel die Heimbewohner und nicht (mehr) die Heimträger auf Gewährung des Pflegewohngeldes mit der Begründung klagen, dass sie mittellos sind, weil sie nicht über (ausreichendes) Einkommen und Vermögen verfügen, das sie vorrangig einzusetzen hätten, um den auf sie entfallenden Investitionskostenanteil zahlen zu können.

  • VG Münster, 09.05.2006 - 5 K 137/04

    Anspruch auf Gewährung von Pflegewohngeld ; Rechtmäßigkeit eines

    Nachdem der Beklagte Kenntnis davon erhalten hatte, dass bei der Bewilligung von Pflegewohngeld auch Vermögen des Antragsberechtigten und seines Ehegatten zu berücksichtigen war (OVG NRW, Urteil vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 -, NWVBl. 2003, 440 = ZfSH/SGB 2003, 692), forderte er den Heimbewohner mit Schreiben vom 26. Mai 2003 auf, Auskunft über sein Vermögen und das Vermögen seiner Ehefrau zu geben.

    Da der Heimbewohner und seine Erben in einem auf Gewährung von Pflegewohngeld gerichteten Verwaltungsstreitverfahren klagebefugt sind (OVG NRW, Urteil vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 -, a. a. O.), ist die Klagebefugnis auch dann zu bejahen, wenn der Bescheid über die Bewilligung von Pflegewohngeld - wie hier - zurückgenommen wird.

    Zwar hat das OVG NRW in seinem Urteil vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 - a. a. O. zu § 188 VwGO in der vorgenannten Fassung von 1991/2001 entschieden, dass Verfahren über die Bewilligung von Pflegewohngeld nach dem PfG NRW nicht zum Sachgebiet der Sozialhilfe zu rechnen sind mit der Begründung, dass das Pflegewohngeld keine dem Heimbewohner zustehende Fürsorgeleistung, sondern lediglich ein an dessen wirtschaftlichen Voraussetzungen orientierter Aufwendungszuschuss zu den Investitionskosten der Pflegeeinrichtung sei.

    Dies folgt aus denselben Gründen, die das OVG NRW in seinem Urteil vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 -, a. a. O. veranlasst haben, dem Heimbewohner in einem auf Gewährung von Pflegewohngeld gerichteten Verwaltungsstreitverfahren die Klagebefugnis zuzusprechen.

    Dieses Ziel wird auch durch die Begründung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bestätigt (Landtags-Drucksache 12/194, S. 424, zitiert nach OVG NRW, Urteil vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 -, a. a. O., S. 11 des Urteilsabdrucks).

    Bei der Gewährung von Pflegewohngeld kommen - gerade und erst recht seit dem Urteil des OVG NRW vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 -, a. a. O. - mittellose oder minderbemittelte Kläger häufiger vor, weil, wie die Gerichtspraxis der Kammer seit Bekanntwerden des vorgenannten Urteils belegt und im vorliegenden Fall bestätigt wird, in der Regel die Heimbewohner und nicht (mehr) die Heimträger auf Gewährung des Pflegewohngeldes mit der Begründung klagen, dass sie mittellos seien, weil sie nicht über (ausreichendes) Einkommen und Vermögen verfügen, das sie vorrangig einzusetzen hätten, um den auf sie entfallenden Investitionskostenanteil zahlen zu können.

  • VG Gelsenkirchen, 08.03.2023 - 11 K 4110/20

    Pflegewohngeldrecht; subjektive Klageänderung; Wahrung der Klagefrist durch den

    Nach dieser eindeutigen gesetzlichen Regelung stand der Anspruch auf Pflegewohngeld nicht dem Heimbewohner, sondern der Pflegeeinrichtung zu, weil es sich bei dem bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss für Investitionskosten (Pflegewohngeld) nicht um einen Wohngeldanspruch, sondern ausdrücklich um eine staatliche Förderung von Pflegeeinrichtungen handelte, Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 -, juris, Hiermit ging notwendig eine Klagebefugnis des Heimträgers einher.

    Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 -, juris.

    Für die Rechtslage nach § 12 PfG NRW kommt hinzu, dass der Heimträger - anders als nach § 14 APG NRW - selbst auch Inhaber des Anspruchs auf Pflegewohngeld war, OVG NRW, Urteil vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 -, juris.

    Die Frage der Nachfolge in diese Rechtsposition beantwortet sich vielmehr nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 56 ff. des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I), so jedenfalls im Ergebnis OVG NRW, Urteile vom 14. Dezember 2009 - 12 A 1814/09 - und vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 -, jeweils juris, sodass für eine Sonderrechtsnachfolge gemäß § 19 Abs. 6 SGB XII analog kein Raum ist.

  • VG Münster, 09.05.2006 - 5 K 872/04
    Das Gericht versteht die vorgenannte Vorschrift im Anschluss an das Urteil des OVG NRW vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 -, NWVBl. 2003, 440 = ZfSH/SGB 2003, 692 dahin, dass Heimbewohner und Heimbewohnerinnen einen einklagbaren Anspruch auf Gewährung von Pflegewohngeld an das Heim haben, wenn ihnen kein vorrangig einsetzbares Einkommen oder Vermögen im Sinne der Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes im streitgegenständlichen Zeitraum zur Verfügung steht.

    Zwar hat das OVG NRW in seinem Urteil vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 - a. a. O. zu § 188 VwGO in der vorgenannten Fassung von 1991/2001 entschieden, dass Verfahren über die Bewilligung von Pflegewohngeld nach dem PfG NRW nicht zum Sachgebiet der Sozialhilfe zu rechnen sind mit der Begründung, dass das Pflegewohngeld keine dem Heimbewohner zustehende Fürsorgeleistung, sondern lediglich ein an dessen wirtschaftlichen Voraussetzungen orientierter Aufwendungszuschuss zu den Investitionskosten der Pflegeeinrichtung sei.

    Dies folgt aus denselben Gründen, die das OVG NRW in seinem Urteil vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 -, a. a. O. veranlasst haben, dem Heimbewohner in einem auf Gewährung von Pflegewohngeld gerichteten Verwaltungsstreitverfahren die Klagebefugnis zuzusprechen.

    Dieses Ziel wird auch durch die Begründung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bestätigt (Landtags-Drucksache 12/194, S. 424, zitiert nach OVG NRW, Urteil vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 -, a. a. O., S. 11 des Urteilsabdrucks).

    Bei der Gewährung von Pflegewohngeld kommen - gerade und erst recht seit dem Urteil des OVG NRW vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 -, a. a. O. - mittellose oder minderbemittelte Kläger häufiger vor, weil, wie die Gerichtspraxis der Kammer seit Bekanntwerden des vorgenannten Urteils belegt und im vorliegenden Fall bestätigt wird, in der Regel die Heimbewohner und nicht (mehr) die Heimträger auf Gewährung des Pflegewohngeldes mit der Begründung klagen, dass sie mittellos sind, weil sie nicht über (ausreichendes) Einkommen und Vermögen verfügen, das sie vorrangig einzusetzen hätten, um den auf sie entfallenden Investitionskostenanteil zahlen zu können.

  • VG Münster, 20.03.2007 - 5 K 975/05

    Voraussetzungen für einen unmittelbar durch einen Seniorenheimbewohner

    Nachdem der Beklagte von dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein- Westfalen (OVG NRW) vom 9. Mai 2003 (16 A 2789/02, NWVBl. 2003, 440) Kenntnis erhalten hatte, in dem Heimbewohner auf den vorrangigen Einsatz nicht nur ihres Einkommens, sondern auch ihres Vermögens verwiesen worden waren, nahm der Beklagte mit an das Pflegeheim Haus S. gerichteten Bescheid vom 26. Mai 2003 den Bewilligungsbescheid für die Klägerin mit Wirkung vom 1. Juni 2003 zurück.

    Die Heimbewohner sind in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten, die auf die Gewährung von Pflegewohngeld gerichtet sind, klagebefugt (vgl. OVG NRW, Urteil vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 -, NWVBl. 2003, 440).

    Diese Vorschrift versteht das Gericht dem Urteil des OVG NRW vom 9. Mai 2003 (- 16 A 2789/02 -, a.a.O.) folgend dahingehend, dass Heimbewohner einen einklagbaren Anspruch auf Gewährung von Pflegewohngeld an das Heim haben, wenn ihnen kein vorrangig einsetzbares Einkommen oder Vermögen im Sinne der Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes im streitgegenständlichen Zeitraum zur Verfügung steht.

    Gerichtskosten werden gemäß § 188 S. 2 Halbsatz 1 VwGO nicht erhoben, weil dieser Rechtsstreit eine Angelegenheit der Fürsorge im Sinne des § 188 S. 1 VwGO betrifft (vgl. hierzu ausführlich das nicht rechtskräftige Urteil der Kammer vom 9. Mai 2006 - 5 K 872/04 - anderer Ansicht OVG NRW, Urteil vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 -, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2013 - 12 A 212/12

    Voraussetzungen für die Gewährung von Pflegewohngeld für einen Heimplatz

    vgl. zu den Grenzen der Ermächtigungsgrundlage OVG NRW, Urteil vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 -, NWVBl 2003, 440, juris, und Beschluss vom 19. Mai 2004 - 16 B 547/04 -, FEVS 55, 517, juris.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 -, NWVBl 2003, 440, juris.

    Aufgrund der rechnerischen Gegebenheiten ändert sich das Endergebnis der Berechnung in diesen Fällen nicht, egal ob dieser Anteil, wie die übrigen Beihilfeleistungen und wie es der Bezugnahme des § 12 Abs. 3 Satz 2 PfG NRW auf die tatsächliche oder fiktive Sozialhilfebedürftigkeit und damit der Anknüpfung an das sozialhilferechtliche Regelungssystem entspricht, vgl. OVG NRW, Urteil vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 -, NWVBl 2003, 440, juris und weiter unten, einkommenserhöhend hinzugerechnet wird oder ob dieser Anteil nachträglich von der zunächst als Pflegewohngeld errechneten Differenz zwischen Einkommen/Vermögen und den Heimkosten abgezogen wird.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 9. Mai 2003 - 16 A 2789/02 -, NWVBl 2003, 440, juris.

  • VG Minden, 30.09.2004 - 7 K 250/04

    Pflegewohngeld nicht nur für Landeskinder

    Mit Schreiben vom 21.05.2003 wies der Beklagte den Heimbewohner auf das Urteil des OVG NRW vom 09.05.2003 - 16 A 2789/02 - hin und bat um Übersendung einer aktuellen Vermögens- und Einkommenserklärung.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 09.05.2003 - 16 A 2789/02 -.

    Entsprechendes kann auch nur aus den Ausführungen des OVG NRW in seinem Urteil vom 09.05.2003 - 16 A 2789/02 - abgeleitet werden.

    Hinsichtlich der Gerichtskostenpflichtigkeit des Verfahrens verweist die Kammer auf die Rechtsprechung des OVG NRW, vgl. Urteil vom 09.05.2003 - 16 A 2789/02 -, der sie folgt.

  • VG Minden, 01.03.2004 - 7 L 166/04

    Sozialrechtliche Voraussetzungen des Anspruchs einer vollstationären

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 09.05.2003 - 16 A 2789/02 -.

    Entsprechendes kann auch nur aus den Ausführungen des OVG NRW in seinem Urteil vom 09.05.2003 - 16 A 2789/02 - abgeleitet werden.

    Denn zum einen ist nicht zu erkennen, dass schon die Aufnahme der laufenden Leistungen zu einer Abwendung der Kündigung des Heimvertrages ausreichen könnte, zum anderen dürfte der sozialhilferechtliche Grundsatz "keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" hier ohnehin nicht zur Anwendung gelangen, denn nach der Rechtsprechung des OVG NRW, vgl. Urteil vom 09.05.2003, a.a.O., handelt es sich bei dem hier umstrittenen Pflegewohngeldanspruch gerade nicht um eine sozialhilferechtliche, sondern "nur" um eine sozialrechtliche Position.

    Dabei folgt die Kammer dem OVG NRW, vgl. Urteil vom 09.05.2003, a.a.O.; ebenso bereits VG Minden, Beschluss vom 14.07.2003 - 7 L 652/03 -, wonach Streitigkeiten um die Gewährung von Pflegewohngeld nicht solche im Sinne des § 188 VwGO sind.

  • OVG Saarland, 01.08.2008 - 3 A 16/08

    Landesrechtliche Aufsichtsklage wegen bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses für

  • VG Minden, 23.01.2006 - 6 K 362/04
  • VG Münster, 18.01.2010 - 6 K 1848/08

    Pflegewohngeld, Vermögen, Schenkungsrückforderung, Beweisnotstand,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2009 - 12 A 2190/08

    Rücknahme der Gewährung von Pflegewohngeld für den Heimplatz eines

  • VG Köln, 14.02.2008 - 26 K 1644/07
  • VG Münster, 08.05.2007 - 5 K 2149/05

    Im Rahmen der Ermittlung eines Pflegewohngeldanspruchs zu berücksichtigendes

  • VG Minden, 30.09.2004 - 7 K 6517/03

    Pflegewohngeld nicht nur für Landeskinder

  • VG Köln, 05.07.2004 - 16 L 850/04

    Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes; Gewährung von

  • VG Düsseldorf, 27.06.2008 - 21 K 5303/06
  • VG Minden, 04.02.2004 - 7 L 1069/03

    Anspruch auf Pflegewohngeld für einen Heimplatz; Anforderungen an den

  • VG Arnsberg, 19.12.2005 - 9 K 132/05
  • VG Minden, 04.02.2004 - 7 L 1067/03

    Anspruch auf Pflegewohngeld für einen Heimplatz ; Anforderungen an den

  • VG Minden, 02.02.2004 - 7 L 1066/03

    Pflegewohngeld nicht nur für Landeskinder

  • VG Minden, 18.01.2008 - 6 K 2495/06

    Kein Ausschluss von Pflegewohngeld durch auf Leistungsträger bereits

  • VG Minden, 24.11.2005 - 7 K 7111/03

    Rücknahme der Bewilligung von Pflegewohngeld wegen eines dem Pflegebedürftigen

  • VG Düsseldorf, 08.04.2010 - 21 K 181/10

    Pflegewohngeld Landespflegegesetz Sozialhilfe Sozialhilfebescheid

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2008 - 16 A 601/06

    Rückstände bei der Begleichung von Heimkosten seitens eines Heimbewohners und

  • VG Minden, 03.11.2005 - 7 K 884/04

    Ausgestaltung der gerichtlichen Durchsetzung des sozialrechtlichen Anspruchs auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2003 - 16 B 1945/03

    Rücknahme einer Pflegewohngeldbewilligung; Bewohnerorientierter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2022 - 12 A 29/21

    Anspruch des Pflegeheims gegen den Sozialträger auf Bewilligung von

  • VG Münster, 08.05.2007 - 5 K 2284/05

    Bewilligung von Pflegewohngeld unter Anrechnung eigenen Vermögens; Bewertung

  • VG Düsseldorf, 22.08.2008 - 21 K 4231/06

    Pflegewohngeld Pflegegesezt Schenkung Schenkungsrückforderung Bedürftigkeit

  • VG Köln, 24.03.2021 - 21 K 8403/18
  • VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 21 K 5838/07

    Pflegewohngeld Beihilfeberechtigung Beihilfe Nachrang

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2009 - 12 A 1814/09

    Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens des Partners eines in einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2007 - 16 A 2203/05

    Ansehung des Pflegewohngeldes nach dem Pflegegesetz NRW (PfG NRW) als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2003 - 16 B 1582/03

    Bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss für Investitionskosten vollstationärer

  • VG Münster, 07.11.2006 - 5 K 1671/05

    Anspruch eines Pflegeheimbewohners auf Gewährung von Pflegegeld während des

  • VG Düsseldorf, 30.10.2006 - 13 K 822/06

    Grundvoraussetzungen der Gewährung von Beihilfe; Ermittlung der angemessen

  • VG Gelsenkirchen, 22.02.2016 - 11 K 4570/14

    Klagebefugnis der Pflegeeinrichtung; APG NRW; Bindungswirkung;

  • VG Minden, 05.06.2007 - 6 K 2907/06

    Ausgestaltung des Anspruchs einer Pflegeeinrichtung auf Bewilligung von

  • VG Arnsberg, 07.07.2003 - 14 L 1008/03

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines Bewilligungsbescheides über die Zahlung von

  • VG Arnsberg, 26.08.2003 - 14 L 1329/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Rücknahme eines pflegerechtlichen

  • VG Minden, 23.07.2003 - 7 L 678/03
  • VG Minden, 22.07.2003 - 7 L 685/03
  • VG Düsseldorf, 27.02.2008 - 13 K 861/06

    Beihilfen,Reise-u Umzugskostenverg,TrennEntsch

  • VG Minden, 16.10.2007 - 6 K 3731/06
  • VG Aachen, 26.09.2006 - 2 K 1868/04

    Rechtmäßigkeit der Einstellung einer Zahlung von Pflegewohngeld; Voraussetzungen

  • VG Aachen, 10.09.2013 - 2 L 274/13

    Anspruch einer Pflegeeinrichtung auf Bewilligung von Pflegewohngeld für einen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2009 - 12 A 788/09
  • VG Arnsberg, 05.08.2003 - 14 L 1183/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Rücknahme eines Bewilligungsbescheides

  • VG Minden, 28.07.2003 - 7 L 712/03

    Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung i.R.d. Zahlung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2015 - 12 A 2189/13

    Vermittlung eines subjektiven Rechts auf Fortführung der Förderung in der

  • VG Aachen, 24.09.2013 - 2 K 1832/11

    Pflegewohngeld; Vermögen; Geldvermögen; Bestattungsvorsorgevertrag; Härtefall;

  • VG Gelsenkirchen, 28.09.2015 - 11 K 1341/13

    Pflegewohngeld; Hausgrundstück; Mehrfamilienhaus; Vermögenseinsatz

  • VG Düsseldorf, 07.11.2014 - 21 K 7069/13
  • VG Düsseldorf, 24.10.2011 - 21 K 405/11

    Pflegewohngeld Klagebefugnis Beihilfeberechtigung Nachrang der Beihilfeleistung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2004 - 16 B 461/04

    Pflegebedürftige aus anderen Bundesländern erhalten in Nordrhein-Westfalen kein

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2004 - 16 B 547/04

    Gewährung von Pflegewohngeld; Gewährung eines bewohnerorientierten

  • VG Aachen, 15.04.2014 - 2 K 2805/12

    Pflegewohngeld; Eheleute; Vermögen; Kraftfahrzeug; Angemessenheit; Veräußerung;

  • VG Gelsenkirchen, 13.03.2013 - 11 K 3672/12

    Pflegewohngeld, Vermögen, Vermögensschongrenze

  • VG Düsseldorf, 17.08.2012 - 21 K 2921/09
  • VG Aachen, 10.04.2012 - 2 K 2100/10

    Ansprüche aus einem Bestattungsvorsorgevertrag als einzusetzendes Vermögen i.S.d.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2009 - 12 B 384/09

    Anforderungen an das Rechtschutzbedürfnis i.R.d. Prüfung eines Antrags auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2006 - 16 A 4434/04

    Anspruch des Sozialhilfeträgers eines Bundeslandes auf Gewährung von

  • VG Köln, 09.05.2005 - 26 K 2367/03

    Erstattung von Sozialleistungen zwischen Sozialleistungsträgern; Erbringung von

  • VG Düsseldorf, 11.04.2014 - 21 K 4259/13

    Bewilligung von Pflegewohngeld für einen unter Pflegestufe I eingruppierten

  • VG Münster, 21.01.2009 - 6 K 2136/07
  • VG Düsseldorf, 25.01.2008 - 21 K 3379/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Stellen eines Antrags auf Bewilligung

  • VG Gelsenkirchen, 22.02.2016 - 11 K 4602/14

    Klagebefugnis; Pflegeeinrichtung; Bindungswirkung; Pflegeversicherung;

  • VG Arnsberg, 07.12.2021 - 9 K 1008/20
  • VG Düsseldorf, 04.12.2009 - 21 K 3740/09

    Pflegewohngeld Klagebefugnis Dauergrabpflegevertrag Schonvermögen Zumutbarkeit

  • VG Düsseldorf, 11.04.2009 - 21 K 5374/06

    Investitionskostenförderung Tagespflege Selbstzahler Antragsfrist

  • VG Minden, 16.10.2007 - 6 K 3415/06

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Heimträgers auf Bewilligung von

  • VG Düsseldorf, 28.08.2012 - 21 K 2672/12

    Pflegewohngeld; Klagefrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Schonvermögen;

  • VG Düsseldorf, 02.02.2012 - 21 K 3691/11

    Todes- und Erlebensfallversicherung Bestattungsvorsorge Sterbegeldversicherung

  • VG Düsseldorf, 10.06.2008 - 21 K 2144/07
  • VG Münster, 19.11.2008 - 6 K 683/07

    Anspruch auf Zahlung von Pflegewohngeld an den Träger des Pflegewohnheims;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2008 - 16 A 2291/06

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Vermögen bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2006 - 16 A 4379/04
  • VG Gelsenkirchen, 25.06.2014 - 11 K 330/12

    Pflegewohngeld; Schonvermögen; verwertbar; Vermögen; Ferienwohnung

  • VG Aachen, 25.02.2010 - 9 K 1045/07

    Bewilligung eines bewohnerorientierten Aufwendungszuschusses für

  • VG Düsseldorf, 19.12.2008 - 21 K 3876/08

    Pflegewohngeld Schonvermögen Bestattungsvorsorgevertrag Dauergrabpflegevertrag

  • VG Düsseldorf, 31.08.2007 - 13 K 1673/05
  • VG Münster, 06.02.2007 - 5 K 1008/05

    Anspruch auf Pflegewohngeld nach den Vorschriften des Gesetzes zur Umsetzung des

  • VG Aachen, 21.03.2006 - 2 K 303/05

    Anspruch eines Heimbewohners auf einen bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss

  • VG Minden, 27.04.2012 - 6 K 1853/11

    Gewährung von Pflegewohngeld bei gleichzeitigem Erhalt von Beihilfe; Bestehen

  • VG Düsseldorf, 20.05.2011 - 21 K 6319/09

    Gewährung von Pflegewohngeld für die Nutzung eines Heimplatzes durch den

  • VG Düsseldorf, 13.03.2008 - 13 K 5851/06

    Anspruch der Witwe eines verstorbenen Beamten auf Gewährung weiterer Beihilfe zu

  • VG Aachen, 02.10.2007 - 2 K 316/06

    Anspruch eines Einrichtungsträgers auf einen bewohnerorientierten

  • VG Köln, 19.07.2022 - 21 K 1885/21
  • VG Köln, 18.08.2006 - 26 K 1634/06
  • VG Düsseldorf, 28.06.2005 - 21 K 429/04

    Anforderungen an den Einsatz des Vermögens und die Vermögensschongrenze i.R.d.

  • VG Düsseldorf, 14.06.2004 - 21 K 692/04

    Bewilligung von Pflegewohngeld; Aufwendungszuschuss für Investitionskosten

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