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   AG Nürnberg, 22.03.2017 - 16 C 127/16   

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https://dejure.org/2017,27901
AG Nürnberg, 22.03.2017 - 16 C 127/16 (https://dejure.org/2017,27901)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 22.03.2017 - 16 C 127/16 (https://dejure.org/2017,27901)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 22. März 2017 - 16 C 127/16 (https://dejure.org/2017,27901)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB II § 22, § 33 Abs. 1 S. 1; BGB § 535 Abs. 1, § 536 Abs. 1 S. 2, Abs. 4, § 812 Abs. 1 S. 1
    Wohnungsmiete - Mietminderungsquote bei Totalausfall der Gasversorgung für Heizung, Warmwasser und Gasherd

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang eines Anspruchs auf Minderung der Wohnungsmiete für einen mehr als ein Jahr andauernden Ausfall der Gasversorgung für Heizung, Warmwasser u. den Gasherd; Grundsätze zum Übergang der Ansprüche auf den Leistungsträger nach den Vorschriften des SGB II

  • rewis.io

    Wohnungsmiete - Mietminderungsquote bei Totalausfall der Gasversorgung für Heizung, Warmwasser und Gasherd

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausfall der Gasversorgung kann eine Mietminderung von 85% rechtfertigen!

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Wartung der Gasheizung als Pflicht des Mieters einer Mietwohnung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Heizung, Warmwasserversorgung und Kochmöglichkeit aufgrund Ausfalls der Gasversorgung rechtfertigt in Wintermonaten 85 % und in Sommermonaten 60 % Mietminderung - Wohnungsmieter nicht zur Wartung der Heizung verpflichtet

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 223/10

    Wohnraummiete: Berücksichtigung einer Mietminderung bei der

    Auszug aus AG Nürnberg, 22.03.2017 - 16 C 127/16
    Die aufgrund des Mangels der Nichtversorgung mit Gas bestehende Minderung der Miete war auch von der Bruttomiete, und nicht wie beklagtenseits gemeint, von der Nettomiete zu berechnen (vgl. BGH, Urteil vom 13.04.2011, Az: VIII ZR 223/10, NJW 2011, 1806).
  • LG Hamburg, 31.05.2016 - 316 S 81/15

    Klage eines Sozialleistungsträgers auf Erstattung überbezahlter Miete:

    Auszug aus AG Nürnberg, 22.03.2017 - 16 C 127/16
    Nachdem von dem Anspruchsübergang namentlich auch Bereicherungsansprüche umfasst sind (vgl. hierzu z.B. LG Hamburg, Urteil vom 31.05.2016, Az: 316 S 81/15, WuM 2016, 434), war auch die hier streitgegenständliche Forderung gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 BGB vom Anspruchsübergang auf das Jobcenter erfasst.
  • LG Berlin, 13.03.2015 - 65 S 477/14

    Wohnraummiete: Aktivlegitimation eines Hartz IV Empfängers für einen

    Auszug aus AG Nürnberg, 22.03.2017 - 16 C 127/16
    Soweit der Klägervertreter in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des LG Berlin vom 13.03.2015 (vgl. Beschluss vom 13.03.2015, Az: 65 S 477/14, IMRRS 2015, 0821) verwies, setzt sich die fragliche Entscheidung mit der Frage des Anspruchsübergangs gemäß § 33 SGB II nicht auseinander.
  • LG Berlin, 19.04.2023 - 64 S 190/21

    Zum Übergang von Rückzahlungsansprüchen im Sozialleistungsbezug stehender

    Die Kammer teilt die Ansicht des Landgerichts Hamburg, wonach der gesetzliche Forderungsübergang nach § 33 Abs. 1 SGB II jegliche Forderung aus einem Mietverhältnis betrifft, die während des Bezugs von Sozialleistungen fällig wird und die der Leistungsberechtigte im Falle ihrer Erfüllung zur Deckung seines Lebensbedarfs hätte verwenden müssen (vgl. LG Hamburg - 333 S 17/21 -, Urt. v. 31.03.2022; LG Hamburg - 316 S 81/15 -, Urt. v. 31.05.2016, GE 2016, 917 ff.; AG Nürnberg - 16 C 127/16 -, Urt. v. 22.03.2017, WuM 2017, 398 f.; vgl. auch Flatow/Knickrehm, WuM 2018, 465 ff., unter D.II.3.b); alle zitiert nach juris).
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