Rechtsprechung
KG, 06.01.2005 - 16 UF 114/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Beaufsichtigung der Bürokraft durch einen Anwalt; Verschulden an der Versäumung der Berufungsfrist
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233; ZPO § 517
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlender Durchsicht des Anwaltes der in seinem elektronischen Briefkasten ankommenden Nachrichten auf wichtige Fristen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung nur bei unverschuldetem Fristversäumnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- brak-mitteilungen.de , S. 33 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Tägliche Durchsicht der E-Mails
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Tägliche Durchsicht der E-Mails
- brak-mitteilungen.de , S. 33 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Tägliche Durchsicht der E-Mails
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.07.1992 - XII ZB 55/92
Organisationsverschulden bei Fristüberwachung
Auszug aus KG, 06.01.2005 - 16 UF 114/04
Bei der Beauftragung aller Angestellten, die hier erfolgt ist, besteht die Gefahr, dass sich im Einzelfall einer auf den anderen verlässt (BGH NJW 1992, 3176). - BGH, 21.02.1974 - II ZB 13/73
Zurechnung - Rechtsanwalt - Eingehende Post - Dringlichkeit - Zuverlässigkeit - …
Auszug aus KG, 06.01.2005 - 16 UF 114/04
Dem Anwalt obliegt die tägliche Postdurchsicht im Hinblick auf laufende Fristen und alsbald zu erledigende Aufträge auch dann, wenn er allgemein angeordnet hat, dass eine zuverlässige Bürokraft die Eingänge auf ihre Eilbedürftigkeit durchzusehen und sofort vorzulegen hat (BGH NJW 1974, 861).