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   OLG Karlsruhe, 02.04.2003 - 16 UF 4/03   

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https://dejure.org/2003,3722
OLG Karlsruhe, 02.04.2003 - 16 UF 4/03 (https://dejure.org/2003,3722)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.04.2003 - 16 UF 4/03 (https://dejure.org/2003,3722)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. April 2003 - 16 UF 4/03 (https://dejure.org/2003,3722)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung des Verfahrens; Unterhaltsansprüche im Insolvenzverfahren; Erfüllung der Erwerbsobliegenheit ; Insolvenzfreies Einkommen ; Unterhaltsberechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ; Verwendung der Abfindung zur Schuldentilgung

  • zvi-online.de

    ZPO § 240; InsO § 35; ZPO § 850c Abs. 1
    Besserstellung der Unterhaltsgläubiger im Insolvenzverfahren bei Mangelfall

  • Judicialis

    ZPO § 240; ; ZPO § 850 c Abs. 1; ; InsO § 35

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 240; ZPO § 850c Abs. 1; InsO § 35
    Zur Unterbrechung des Unterhaltsrechtssteits durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens und zur Frage der Insolvenzmasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 849 (Ls.)
  • NZI 2004, 343
  • FamRZ 2004, 821
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 20.12.2000 - 9 WF 646/00

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in der Insolvenz des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.04.2003 - 16 UF 4/03
    Betreffend die Unterhaltsansprüche für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Rechtsstreit fortzuführen, denn insoweit ist keine Unterbrechung des Verfahrens nach § 240 ZPO eingetreten (ebenso OLG Koblenz, FamRZ 2002, 31 und 2003, 109; a.A. Zöller / Greger, ZPO-Kommentar, 23. Aufl., § 240 Rnr. 8 und MK-Feiber, ZPO, 2. Aufl., § 240 Rnr.18 unter Hinweis auf BGH NJW 1966, 51).

    Laufendes Einkommen des Beklagten ist daher nur insoweit Insolvenzmasse, als es den Pfändungsfreibetrag des § 850 c Abs. 1 ZPO übersteigt (ebenso OLG Koblenz FamRZ 2002, 31).

  • BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90

    Anpassung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.04.2003 - 16 UF 4/03
    Der Erwerbstätigenbonus bleibt dabei unberücksichtigt, da, wie sich aus dem folgenden ergibt, ein Mangelfall vorliegt (vgl. BGH FamRZ 92, 539; s.u.).
  • BGH, 02.12.1981 - IVb ZR 638/80

    Rechtswirkung eines Urteils über die Errichtung einer Unterhaltsrente

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.04.2003 - 16 UF 4/03
    Dabei ist bei Unterhaltsansprüchen zu berücksichtigen, dass diese fortlaufend entstehen (BGHZ 82, 246, 251).
  • OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01

    Unterhaltsansprüche in der Insolvenz des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.04.2003 - 16 UF 4/03
    Betreffend die Unterhaltsansprüche für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Rechtsstreit fortzuführen, denn insoweit ist keine Unterbrechung des Verfahrens nach § 240 ZPO eingetreten (ebenso OLG Koblenz, FamRZ 2002, 31 und 2003, 109; a.A. Zöller / Greger, ZPO-Kommentar, 23. Aufl., § 240 Rnr. 8 und MK-Feiber, ZPO, 2. Aufl., § 240 Rnr.18 unter Hinweis auf BGH NJW 1966, 51).
  • BGH, 21.10.1965 - Ia ZR 144/63

    Verletzung eines eingetragenen Gebrauchsmusters - Herstellung und Vertrieb von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.04.2003 - 16 UF 4/03
    Betreffend die Unterhaltsansprüche für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Rechtsstreit fortzuführen, denn insoweit ist keine Unterbrechung des Verfahrens nach § 240 ZPO eingetreten (ebenso OLG Koblenz, FamRZ 2002, 31 und 2003, 109; a.A. Zöller / Greger, ZPO-Kommentar, 23. Aufl., § 240 Rnr. 8 und MK-Feiber, ZPO, 2. Aufl., § 240 Rnr.18 unter Hinweis auf BGH NJW 1966, 51).
  • BGH, 11.07.1984 - VIII ZR 253/83

    Unterbrechung eines Verfahrens vor der mündlichen Verhandlung vor dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.04.2003 - 16 UF 4/03
    Die Unterbrechung des Verfahrens steht der Zulässigkeit einer Berufung durch den Beklagten nicht entgegen; insoweit ist auch der Beklagte selbst prozessführungsbefugt und berechtigt, Berufung einzulegen, um die Unterbrechung des Rechtsstreits durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geltend machen zu können (BGH WM 1984, 1170 für die Revision).
  • OLG Karlsruhe, 27.08.2015 - 2 UF 69/15

    Kindesunterhalt: Berücksichtigung eines Firmenfahrzeuges des

    Der Insolvenzeröffnung folgt keine einheitliche Unterbrechung des Verfahrens, sondern lediglich der Teil, der sich auf die Unterhaltsrückstände bezieht, wird unterbrochen und über künftige Unterhaltsansprüche des Verfahrens kann durch Teilbeschluss oder wie vorliegend nach Abtrennung des Verfahrens durch Beschluss entschieden werden (Senat, FamRZ 2006, 953; FamRZ 2004, 821; FA-FamR, a.a.O. Rn. 210, 258; Grandel, a.a.O. Rn. 11).

    Da die Lebensstellung von Kindern von den Eltern abgeleitet wird, findet die Bedarfsermittlung durch Berücksichtigung der geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltsschuldners infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens statt (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 821; OLG Nürnberg, a.a.O.).

  • OLG Nürnberg, 04.10.2004 - 11 WF 2713/04

    Kein Erfassen von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehenden

    Da Unterhaltsforderungen in jedem Zeitpunkt, in dem ihre Voraussetzungen vorliegen, neu entstehen und monatlich im voraus zu erfüllen sind (§ 1612 Abs. 3 S. 1 BGB), sind die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig werdenden Unterhaltsansprüche aus dem Insolvenzverfahren ausgeklammert (OLG Koblenz, FamRZ 2002, 31, 32; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 821, 822; Hoppenz FF 2003, 158, 159).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2006 - 2 UF 209/05

    Unterhaltsverfahren nach der Insolvenzeröffnung: Wiederaufnahme und anschließende

    Teilweise wird angenommen, dass keine Unterbrechung eingetreten ist, soweit das Verfahren Unterhaltsansprüche für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrifft (OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 821, 822).
  • OLG Hamm, 31.05.2005 - 3 WF 179/05

    Pfändbarkeit der Einkünfte eines selbständig tätigen Zahnarztes

    Das Gesetz unterscheidet in §§ 850ff. ZPO zwischen Arbeitseinkommen und sonstigen Vergütungen: Für Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 ZPO gilt, dass es nur insoweit zur Insolvenzmasse gehört, als es den Pfändungsfreibetrag gemäß § 850c Abs. 1 ZPO übersteigt (z.B. OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, S. 821, 822).
  • OLG Dresden, 26.01.2005 - 24 UF 53/04
    Die zwischen den Parteien streitige Frage, ob die von dem Kläger im Senatstermin vorgetragenen Verbindlichkeiten, die zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens geführt haben, unterhaltsrechtlich berücksichtigungswürdig sind, stellt sich im vorliegenden Rechtsstreit nicht, da diese Schulden dem Insolvenzverfahren unterliegen und damit für die Unterhaltsberechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ohne Bedeutung sind (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 178, 179).
  • OLG Köln, 15.04.2005 - 4 UF 20/05

    Abänderung eines geschuldeten Kinderunterhalts bei Eröffnung der Insolvenz über

    Vorliegend hat das Familiengericht berücksichtigt, dass Gegenstand des Unterhaltsverfahrens nur noch das für die gewöhnlichen Gläubiger unpfändbare Vermögen ist, welches jedoch dem Zugriff der Unterhaltsgläubiger nicht entzogen ist (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 821).
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