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   OLG Stuttgart, 05.04.2006 - 16 UF 7/06   

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https://dejure.org/2006,6001
OLG Stuttgart, 05.04.2006 - 16 UF 7/06 (https://dejure.org/2006,6001)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.04.2006 - 16 UF 7/06 (https://dejure.org/2006,6001)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. April 2006 - 16 UF 7/06 (https://dejure.org/2006,6001)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Kürzung der Ausgleichsrente wegen fortbestehender Krankenversicherungspflicht für die auszugleichende Betriebsrente

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ehezeitanteilige Betriebsrente im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich; Kürzung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente nach § 1587h BGB wegen der unvermindert fortbestehenden Krankenhausversicherungspflicht des Ausgleichspflichtigen für die auszugleichende Betriebsrente

  • Judicialis

    BGB § 1587 h; ; BGB § 1587 k; ; BGB § 1585 b

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 1587 h Nr. 1
    Berücksichtigung der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung beim Ausgleich von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587 h; BGB § 1587 k; BGB § 1585 b
    Kürzung des Versorgungsausgleichs nach § 1587 h BGB wegen unvermindert fortbestehender Krankenhausversicherungspflicht des Ausgleichspflichtigen für die auszugleichende Betriebsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1014
  • FamRZ 2006, 1610
  • VersR 2006, 955
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 228/03

    Schuldrechtlicher Ausgleich einer betrieblichen Altersversorgung unter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2006 - 16 UF 7/06
    Auf die wegen Divergenz zur Entscheidung des BGH, FamRZ 2000, 89, zugelassene Rechtsbeschwerde des Ehemannes hat der BGH mit Beschluss vom 09.11.2005, XII ZB 228/03, die Beschwerdeentscheidung aufgehoben, soweit zum Nachteil des Ehemannes entschieden worden ist, und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an den Senat zurückverwiesen.
  • BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 84/85

    Ende des Anspruchs auf Ausgleichsrente

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2006 - 16 UF 7/06
    Eine Bezifferung, die auch bei gerichtlicher Geltendmachung nicht Zulässigkeitsvoraussetzung ist (BGH, FamRZ 1989, 950), kann nicht verlangt werden (Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht, 4. Aufl., § 1587 k Rdnr. 3 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 21/97

    Schuldrechtliche Ausgleichsrente aus betrieblicher Altersversorgung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2006 - 16 UF 7/06
    Auf die wegen Divergenz zur Entscheidung des BGH, FamRZ 2000, 89, zugelassene Rechtsbeschwerde des Ehemannes hat der BGH mit Beschluss vom 09.11.2005, XII ZB 228/03, die Beschwerdeentscheidung aufgehoben, soweit zum Nachteil des Ehemannes entschieden worden ist, und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an den Senat zurückverwiesen.
  • BGH, 26.01.1994 - XII ZB 10/92

    Bemessung einer Ausgleichsrente

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.04.2006 - 16 UF 7/06
    Auch diese Erwägungen hat der BGH im Grundsatz gebilligt, jedoch darauf hingewiesen, dass es insbesondere unter den hier vorliegenden beengten Verhältnissen auf Seiten des Ausgleichspflichtigen der Billigkeit widersprechen könnte, die Rente mit ihrem Bruttobetrag auszugleichen, was der Senat im Anschluss an BGH, FamRZ 1994, 560, getan hat.
  • OLG Celle, 22.11.2010 - 10 UF 219/10

    Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs hinsichtlich einer

    Die steuerliche Belastung der Betriebsrente bleibt auch im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich außer Betracht (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2010, 1668, 1670; ebenso schon zum früheren Recht OLG Celle FamRZ 1993, 208, 211; OLG Stuttgart FamRZ 2006, 1610, 1611).
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