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   OLG Karlsruhe, 15.10.2003 - 16 WF 119/03   

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https://dejure.org/2003,7633
OLG Karlsruhe, 15.10.2003 - 16 WF 119/03 (https://dejure.org/2003,7633)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.10.2003 - 16 WF 119/03 (https://dejure.org/2003,7633)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 16 WF 119/03 (https://dejure.org/2003,7633)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung von Kindesunterhalt durch Anerkenntnisurteil; Zulässigkeit einer Abänderungsklage; Berücksichtigungsfähigkeit bei zwangsläufigem Eintritt eines Kindes in eine höhere Altersstufe; Betreuungsbonus fürüberobligationsmäßige Tätigkeit; Bedarfsberechnung des ...

  • Judicialis

    ZPO § 323 Abs. 1; ; BGB § 1610; ; BGB § 1612 a Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung von Kindesunterhalt - Berücksichtigung veränderter Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 585
  • FamRZ 2004, 1052
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.2003 - XII ZR 186/01

    Einbeziehung über obligationsmäßig erzielte Einkommensanteile bei der Berechnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2003 - 16 WF 119/03
    Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass die Unterhaltsberechnung nicht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 22. Januar 2003 - XII ZR 186/01 - FamRZ 2003, 518) übereinstimmt.
  • BGH, 23.11.1994 - XII ZR 168/93

    Voraussetzungen der Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2003 - 16 WF 119/03
    In dem Vorbringen einer Partei, die ihr Abänderungsverlangen auf eine Änderung der Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle stützt, ist daher regelmäßig auch die Behauptung zu sehen, dass sich die Einkommens- und/oder die Lebenshaltungskosten seit der vorausgegangenen Fassung dieser Tabelle allgemein in einem Maße verändert hätten, wie dies der Änderung der Bedarfssätze entspricht (BGH, FamRZ 1995, 221, 222; FamRZ 1994, 374, Senatsbeschluss v. 10.Oktober 2003 - 16 UF 156/03).
  • OLG Jena, 26.05.2009 - 1 WF 105/09

    Zur Zulässigkeit der Abänderungsklage, wesentliche Änderung der maßgeblichen

    Bei einem Zeitraum von vier Monaten werde keine Präklusion angenommen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1052).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - 7 UF 141/05

    Wohnvorteil, Altersvorsorgeunterhalt

    Nun ist hinsichtlich der Beurteilung einer Präklusion nach § 323 Abs. 2 ZPO in der Rechtsprechung und Literatur durchaus umstritten, ob nur diejenigen Tatsachen erfasst werden, die zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (hier: Verhandlungsschlusszeitpunkt im schriftlichen Verfahren am 23.April 2004) bereits entstanden waren oder auch solche einbezogen werden können, die zu diesem Zeitpunkt bereits vorhersehbar waren (offen gelassen in BGH FamRZ 1988, 493, 494; BGH FamRZ 1993, 941, 943 f. spricht von einem mangelnden Bedürfnis einer Abänderung, wenn die Gründe noch im ursprünglichen Rechtsstreit berücksichtigt werden können; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1052; OLG Köln FamRZ 2000, 38, 39; vgl. zum Streitstand Johannsen/Henrich/Brudermüller Eherecht, 4. Auflage § 323 Rz. 105).
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