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OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 16 WF 127/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollstreckung aus einem Unterhaltsvergleich nach Eintritt des Verpflichteten ins Rentenalter ; Beschränkung einer Vollstreckungsabwehrklage auf einen bestimmten Zeitraum ; Anspruch auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Vergleichs ; Kosten bei teilweisem ...
- Judicialis
Verfahrensgang
- AG Mannheim, 01.07.2003 - 4D F 13/03
- OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 16 WF 127/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1392
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.06.1992 - XI ZR 166/91
Pflichten der Bank gegenüber Anlegern bei Referenzbezeichnung in Prospekt eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 16 WF 127/03
Dies wird schon dadurch deutlich, dass die Beklagte, wäre nicht auf Besonderheiten des Unterhaltsrechtsverhältnisses Rücksicht zu nehmen, verpflichtet gewesen wäre, den Titel herauszugeben und sich für die noch offenen Rückstände von 1.150,44 EUR eine abquittierte vollstreckbare Ausfertigung erteilen zu lassen (BGH, Urteil vom 16. Juli 1992 - XI ZR 166/91 - MDR 1992, 960 mit Hinweis auf BGH WM 1974, 59). - OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 77/03
Streitwertbemessung: Streitwert einer Klage auf Unzulässigerklärung der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 16 WF 127/03
Die Beschränkung der Vollstreckungsabwehrklage auf einen bestimmten Zeitraum ist auch stillschweigend möglich (so im Grundsatz BGH, Beschluss vom 02. Februar 1962 - V ZR 70/60 - NJW 1962, 806; OLG Köln, Rpfleger 1976, 138; Senatsbeschluss vom 27. Juni 2003 - 16 WF 77/03 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 02.02.1962 - V ZR 70/60
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 16 WF 127/03
Die Beschränkung der Vollstreckungsabwehrklage auf einen bestimmten Zeitraum ist auch stillschweigend möglich (so im Grundsatz BGH, Beschluss vom 02. Februar 1962 - V ZR 70/60 - NJW 1962, 806; OLG Köln, Rpfleger 1976, 138; Senatsbeschluss vom 27. Juni 2003 - 16 WF 77/03 - zur Veröffentlichung bestimmt).